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|Vorname=Johann
 
|Vorname=Johann
 
|Nachname=Weithaas
 
|Nachname=Weithaas
|Abweichende Namensform=Weidhaas; Weithas
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|AbweichendeNamensform=Weidhaas; Weithas
 
|Geburtsdatum=1790/09/10
 
|Geburtsdatum=1790/09/10
 
|Geburtsort=Fürth
 
|Geburtsort=Fürth
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Johann Weithaas besuchte sieben Jahre die gemeindliche Schule. Nach seiner Lehre war er drei Jahre gewandert. Von der Militärpflicht ([[wikipedia:Konskription|Konskription]]) konnte er sich durch Stellung eines Ersatzmannes befreien. Als er sich viele Kenntnisse und Fertigkeiten in der Baukunst, besonders im Zimmerhandwerk und im Mühlenbau, erworben hatte, wurde er am 13. November 1814 zusammen mit seinem Vater Johann Georg Weithaas und seinem Großvater [[Johann Nikolaus Wunderlich]] beim Fürther Polizeikommissariat vorstellig und stellte die Bitte, nun als Bürger und Meister aufgenommen zu werden. Damit aber keine Vermehrung in der Anzahl der bestehenden 5 Zimmermeister entstünde, so versicherte der Großvater Wunderlich förmlich und feierlich, würde er sein Gewerbe zugunsten seines Enkelsohnes aufgeben. Daher baten sie gemeinsam, dem jungen Weithaas die Meisterprobe zu erlauben.
 
Johann Weithaas besuchte sieben Jahre die gemeindliche Schule. Nach seiner Lehre war er drei Jahre gewandert. Von der Militärpflicht ([[wikipedia:Konskription|Konskription]]) konnte er sich durch Stellung eines Ersatzmannes befreien. Als er sich viele Kenntnisse und Fertigkeiten in der Baukunst, besonders im Zimmerhandwerk und im Mühlenbau, erworben hatte, wurde er am 13. November 1814 zusammen mit seinem Vater Johann Georg Weithaas und seinem Großvater [[Johann Nikolaus Wunderlich]] beim Fürther Polizeikommissariat vorstellig und stellte die Bitte, nun als Bürger und Meister aufgenommen zu werden. Damit aber keine Vermehrung in der Anzahl der bestehenden 5 Zimmermeister entstünde, so versicherte der Großvater Wunderlich förmlich und feierlich, würde er sein Gewerbe zugunsten seines Enkelsohnes aufgeben. Daher baten sie gemeinsam, dem jungen Weithaas die Meisterprobe zu erlauben.
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Zwei Tage später beschloss das Polizeikommissariat, ihn sofort zur Meisterprobe zuzulassen. Am gleichen Tag erklärten die Zunftvorsteher Maurermeister [[Andreas Jäger]] und Zimmermeister Zeitler, die Zunftmitglieder wären zwar geneigt, den jungen Weithaas zum Meister aufzunehmen, aber nur unter ausdrücklichen Bedingungen. Sie forderten, dass er das Meisterstück zu ihrer Zufriedenheit fertige, der alte Wunderlich seine Werkstatt aufgebe und sich gänzlich des Gewerbebetriebs enthalte und der junge Weithaas seinen älteren Mitmeistern nicht die Arbeit und Nahrung wegnähme.
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Zwei Tage später beschloss das Polizeikommissariat, ihn sofort zur Meisterprobe zuzulassen. Am gleichen Tag erklärten die Zunftvorsteher Maurermeister [[Andreas Jäger]] und Zimmermeister [[Paulus Zeitler|Zeitler]], die Zunftmitglieder wären zwar geneigt, den jungen Weithaas zum Meister aufzunehmen, aber nur unter ausdrücklichen Bedingungen. Sie forderten, dass er das Meisterstück zu ihrer Zufriedenheit fertige, der alte Wunderlich seine Werkstatt aufgebe und sich gänzlich des Gewerbebetriebs enthalte und der junge Weithaas seinen älteren Mitmeistern nicht die Arbeit und Nahrung wegnähme.
    
Am 12. Dezember stellte das Polizeikommissariat mit Unterschrift [[Johann Georg Faber|Faber]] dem Zimmergesellen Johann Weithaas die Versicherung zur Meisteraufnahme aus, sobald die Meisterprobe durch die Königl. Bauinspektion zu Nürnberg geprüft und bestätigt ist und er bei dieser das verordnungsgemäße Examen nachweislich bestanden hat. Der kgl. Landbauinspektor Keim in Nürnberg aber erklärte sich nicht zuständig und verwies auf die kgl. Kreisbauinspektion in Ansbach, sodass Weithaas ein neues Attest erhielt. Dort legte er die Prüfung erfolgreich ab, was ihm der Kreisbauinspektor Karl Spindler am 29. Dezember 1814 bescheinigte. Da auch die Meisterprobe zur Zufriedenheit der gesamten Zunft gefertigt war, wurde Johann Weithaas unter Beteiligung der Gewerbsgeschworenen  Andreas Jäger und [[Simon Roth]] am 31. Dezember 1814 von „zunftrichteramtswegen“ als Stadtmeister und Mitglied der vereinigten Maurer-, Zimmer- und Pflastererzunft aufgenommen. Noch am gleichen Tag wurde ihm die Urkunde für die persönliche Konzession zum selbstständigen Betrieb des Zimmerergewerbes ausgestellt.  
 
Am 12. Dezember stellte das Polizeikommissariat mit Unterschrift [[Johann Georg Faber|Faber]] dem Zimmergesellen Johann Weithaas die Versicherung zur Meisteraufnahme aus, sobald die Meisterprobe durch die Königl. Bauinspektion zu Nürnberg geprüft und bestätigt ist und er bei dieser das verordnungsgemäße Examen nachweislich bestanden hat. Der kgl. Landbauinspektor Keim in Nürnberg aber erklärte sich nicht zuständig und verwies auf die kgl. Kreisbauinspektion in Ansbach, sodass Weithaas ein neues Attest erhielt. Dort legte er die Prüfung erfolgreich ab, was ihm der Kreisbauinspektor Karl Spindler am 29. Dezember 1814 bescheinigte. Da auch die Meisterprobe zur Zufriedenheit der gesamten Zunft gefertigt war, wurde Johann Weithaas unter Beteiligung der Gewerbsgeschworenen  Andreas Jäger und [[Simon Roth]] am 31. Dezember 1814 von „zunftrichteramtswegen“ als Stadtmeister und Mitglied der vereinigten Maurer-, Zimmer- und Pflastererzunft aufgenommen. Noch am gleichen Tag wurde ihm die Urkunde für die persönliche Konzession zum selbstständigen Betrieb des Zimmerergewerbes ausgestellt.