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Die Bewerbung von Krieger wurde durch vierwöchigen Anschlag bekannt gemacht, sodass sich auch [[Johann Georg Ludwig Weithaas]] als Mitbewerber auf eine neue Konzession für das Maurergewerbe meldete. Der Stadtmagistrat fasste am 14. Juni 1852 den Beschluss, beide Gesuche abzuweisen; dessen Begründung fußte im Wesentlichen auf die von den Vorstehern des Maurerhandwerks angeführte Beeinträchtigung eines hinreichenden Auskommens der bestehenden 9 Maurermeister.  
 
Die Bewerbung von Krieger wurde durch vierwöchigen Anschlag bekannt gemacht, sodass sich auch [[Johann Georg Ludwig Weithaas]] als Mitbewerber auf eine neue Konzession für das Maurergewerbe meldete. Der Stadtmagistrat fasste am 14. Juni 1852 den Beschluss, beide Gesuche abzuweisen; dessen Begründung fußte im Wesentlichen auf die von den Vorstehern des Maurerhandwerks angeführte Beeinträchtigung eines hinreichenden Auskommens der bestehenden 9 Maurermeister.  
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Gegen den Magistratsbeschluss legten sowohl Krieger als auch Weithaas Rekursbeschwerde ein, die aber beide von der kgl. Regierung von Mittelfranken mit hoher Entschließung vom 7. Juli  1852 unter Verurteilung der Rekurrenten in die Kosten abgewiesen wurden. Ein Jahr später, als die Maurermeisterswitwe [[Johann Löhr|Löhr]] gestorben war, kam Krieger am 28. April 1853 wieder zum Amt und meldete unverhohlen seinen Anspruch auf die erledigte Maurerkonzession an. Hierbei stellte er seinen Konkurrenten, den Maurergesellen Christoph Löhr, bewusst in ein schlechtes Licht. Es half ihm (vorerst) nichts, am 19. Mai erhielt Löhr die Konzession zugesprochen.  
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Gegen den Magistratsbeschluss legten sowohl Krieger als auch Weithaas Rekursbeschwerde ein, die aber beide von der kgl. Regierung von Mittelfranken mit hoher Entschließung vom 7. Juli  1852 unter Verurteilung der Rekurrenten in die Kosten abgewiesen wurden. Ein Jahr später, als die Maurermeisterswitwe [[Johann Löhr|Löhr]] gestorben war, kam Krieger am 28. April 1853 wieder zum Amt und meldete unverhohlen seinen Anspruch auf die erledigte Maurerkonzession an. Hierbei stellte er seinen Konkurrenten, den Maurergesellen [[Johann Georg Christoph Loehr|Christoph Löhr]], bewusst in ein schlechtes Licht. Es half ihm (vorerst) nichts, am 19. Mai erhielt Löhr die Konzession zugesprochen.
 
Gegen diesen Magistratsbeschluss legte Krieger wiederum Rekursbeschwerde ein. Diesmal aber hatte er Erfolg, die kgl. Regierung von Mittelfranken hob mit Entschließung vom 25. Juni 1853 den Magistratsbeschluss auf und ordnete an, dem Beschwerdeführer Krieger die Maurerkonzession zu  erteilen und dagegen den Maurergesellen Löhr abzuweisen, weil aufgrund seiner besseren Befähigung Krieger der Vorzug gegenüber dem hinterlassenen gewerbsfähigen Meistersohn gehört. Dieser Regierungsbeschluss wurde durch Bekanntmachung vom 11. Juli 1853 per Anschlag veröffentlicht, die Konzessionsurkunde für den Betrieb des Maurergewerbes als Meister stellte der Magistrat dem bisherigen Insassen Philipp Krieger, der damit zugleich als Bürger der Stadt Fürth aufgenommen wurde, am [[21. September]] [[1853]] aus. Den Meisterspruch erhielt er in Gegenwart von Johann Gran und Simon Gieß, der Vorgeher des Maurergewerbes, am 28. November des gleichen Jahres, dabei hatte Krieger das herkömmliche Ladengeld von vier Gulden gezahlt.
 
Gegen diesen Magistratsbeschluss legte Krieger wiederum Rekursbeschwerde ein. Diesmal aber hatte er Erfolg, die kgl. Regierung von Mittelfranken hob mit Entschließung vom 25. Juni 1853 den Magistratsbeschluss auf und ordnete an, dem Beschwerdeführer Krieger die Maurerkonzession zu  erteilen und dagegen den Maurergesellen Löhr abzuweisen, weil aufgrund seiner besseren Befähigung Krieger der Vorzug gegenüber dem hinterlassenen gewerbsfähigen Meistersohn gehört. Dieser Regierungsbeschluss wurde durch Bekanntmachung vom 11. Juli 1853 per Anschlag veröffentlicht, die Konzessionsurkunde für den Betrieb des Maurergewerbes als Meister stellte der Magistrat dem bisherigen Insassen Philipp Krieger, der damit zugleich als Bürger der Stadt Fürth aufgenommen wurde, am [[21. September]] [[1853]] aus. Den Meisterspruch erhielt er in Gegenwart von Johann Gran und Simon Gieß, der Vorgeher des Maurergewerbes, am 28. November des gleichen Jahres, dabei hatte Krieger das herkömmliche Ladengeld von vier Gulden gezahlt.
  
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