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=== Das Vermittlungsamt der Gemeinde im 19. Jahrhundert ===
 
=== Das Vermittlungsamt der Gemeinde im 19. Jahrhundert ===
 
Wie die Landgemeinde Stadeln gewerbliche und häusliche Streitigkeiten regelte. Aus einem Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918.
 
Wie die Landgemeinde Stadeln gewerbliche und häusliche Streitigkeiten regelte. Aus einem Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918.
Vorbemerkung
   
Auf dem Titelblatt des Heftes im Oktavformat (32 cm hoch, 20 cm breit) steht: „Vermittlungsbuch“.  
 
Auf dem Titelblatt des Heftes im Oktavformat (32 cm hoch, 20 cm breit) steht: „Vermittlungsbuch“.  
 
Auf der ersten Seite heißt es dann: Der Gemeindeausschuss hat bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben.  
 
Auf der ersten Seite heißt es dann: Der Gemeindeausschuss hat bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben.  
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