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[[Datei:Armenpflegeschaft 1906 .jpg|thumb|right|Ratsmitglieder um 1906]][[Bild:Briefkopf Stadtrat.jpg|thumb|right|Historischer Briefkopf des Stadtrats von 1930]]
 
[[Datei:Armenpflegeschaft 1906 .jpg|thumb|right|Ratsmitglieder um 1906]][[Bild:Briefkopf Stadtrat.jpg|thumb|right|Historischer Briefkopf des Stadtrats von 1930]]
Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist.
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Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist. Er ist ein Instrument der [[Lokale Demokratie|lokalen Demokratie]] in Fürth.
    
Fürth besitzt seit [[1818]], als es Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
 
Fürth besitzt seit [[1818]], als es Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
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