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[[Datei:Kommunalwahl 1946-2014.jpg|thumb|right|Ergebnisse der Kommunalwahlen Fürth 1946-2014]]
 
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[[Datei:Kommunalwahl 1946-2014 WB.jpg|thumb|right|Wahlbeteiligung Kommunalwahlen Fürth 1946-2014]]
 
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== Zusammensetzung ==
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Der Stadtrat setzt sich zusammen aus
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* dem berufsmäßigen [[Oberbürgermeister]],
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* dem zweiten [[Bürgermeister]],
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* sowie den 49 ehrenamtlichen Stadträten und den
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* berufsmäßigen Stadträten / Referenten.
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== Ausschüsse ==
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Der Stadtrat bildet gem. des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgende beschließende Ausschüsse:
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* Ausschuss für Schule, Bildung und Sport
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* Ausschuss für Kirchweihen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen
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* Bau- und Werksausschuss
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* Finanz- und Verwaltungsausschuss, Ferienausschuss
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* Kulturausschuss
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* Personal- und Organisationsausschuss
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* Umweltausschuss
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* Verkehrsausschuss
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* Wirtschafts- und Grundstücksausschuss
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== Ehrenamtliche Stadträte ==
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Die Tätigkeit eine ehrenamtlichen Stadtrates erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Zusätzlich können einzelne Mitglieder des Stadtrates besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse übertragen bekommen. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Stadtrat erhalten die Stadtratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 730,- Euro (Stand Juni 2014). Zusätzlich werden Stadträten bzw. deren Arbeitgebern bei Nachweis ein Verdienstausfall gewährt. Selbständig tätigen Stadträten wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- Euro gewährt. Eine Entschädigung wird generell für Sitzungen im Stadtrat, der Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte, städtisch verwalteten Stiftungen und Sitzungen für Preisverleihungsgremien sowie Veranstaltungen gewährt, sofern auf Veranlassung des [[Oberbürgermeister]]s eine Teilnahmepflicht besteht. Für Sitzungen, bei der die Teilnahme freiwillig ist, wird generell keine Entschädigung gewährt. Für die Führung und die dadurch anfallenden Mehrbelastungen wird den Fraktionsvorsitzenden eine weitere Entschädigung von monatlich 206,- Euro gewährt. Weitere Regelungen bzgl. der Entschädigung sind im örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt - letzte Fassung vom 7. Mai 2008.
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== Oberbürgermeister ==
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Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung gem. Art 36 und 37 der Geschäftsordnung der Stadt Fürth. Der Oberbürgermeister ist Beamter auf Zeit.
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== Bürgermeister ==
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Im Falle der Verhinderung des Oberbürgermeister vertritt der zweite Bürgermeister diesen. Der zweite Bürgermeister ist ebenfalls Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister).
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== Referate ==
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Die Verwaltung der Stadt Fürth wird in verschiedenen Verwaltungsbereichen gegliedert, welche die Bezeichnung "Referate" führen. Die Zahl der Referate wird jeweils vom Stadtrat jeweils nach den dienstlichen Erfordernissen festgelegt. Die Leitung der Referate wird vom Stadtrat in der Regel auf die Dauer von 6 Jahre durch gewählte berufsmäßige Stadträte besetzt, die die Amtsbezeichung "berufsmäßiger Stadtrat" tragen. Die berufsmäßigen Stadträte sind ebenfalls Beamte auf Zeit. Die historisch gewachsenen Bezeichungen "Stadtbaurat" und "Stadtkämmerer" bleiben bestehen.
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== Legislaturperioden & Wahlergebnisse ==
 
== Legislaturperioden & Wahlergebnisse ==
 
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