− | Im Falle der Verhinderung des Oberbürgermeister vertritt der zweite Bürgermeister diesen. Der zweite Bürgermeister ist ebenfalls Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister). | + | Im Falle der Verhinderung des [[Oberbürgermeister]] vertritt der zweite [[Bürgermeister]] diesen. Der zweite [[Bürgermeister]] ist ebenfalls Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister). |