1547: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. März 2016, 01:05 Uhr
Mehrere Fürther Einwohner weigerten sich, Kriegsfuhren (wie andere Bamberger Untertanen) zu leisten und kamen nach Herzogenaurauch in Gefangenschaft. Sogleich ließ die Ansbacher Regierung einen bambergischen Beamten und dessen Diener verhaften. Daraufhin verbot Kaiser Karl V. am 20. Juni der Ansbacher Regierung, die Bamberger in Fürth zu behindern, was allerdings ignoriert wurde. Auch eine weitere kaiserliche Verfügung 1549 brachte keine Entscheidung. Die Angelegenheit blieb unerledigt.[1]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - online-Digitalisat der Universität Göttingen