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Am [[13. Februar]] verfügte Kaiser Karl V., dass der Gerichtshof dringlichst einen seit zwei Jahren schwelenden Streitfall zwischen den Häusern Bamberg und Ansbach entscheiden sollte; die Angelegenheit blieb trotzdem unerledigt.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
    
==Personen==
 
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{{Geboren und Gestorben im Jahr}}
 
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==Fronmüllerchronik==
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:''Christoph Wagner, früher domprobsteilicher Amtmann, war 1549 in Nürnberger Dienste als Syndikus getreten und sodann von den Bambergern gefangen genommen worden. Am 6. Februar 1549 schickte der Rath von Nürnberg G. Hübner nach Fürth zum domprobsteilichen Verwalter mit der Aufforderung, den Gefangenen aus der Haft zu entlassen. Derselbe entkam und begab sich unter markgräflichen Schutz. - Am 2. Mai 1549 erlies der Kaiser ein ernstliches Schreiben zur vollen Einführung des Interims; auch die fränkischen Bischöfe drangen darauf. Unter Interim verstand man die Unionsformel, welche der Kaiser durch zwei katholische und einen lutherischen Theologen hatte ausarbeiten lassen, nach welcher bis zur völligen Beilegung aller Streitigkeiten durch eine Kirchenversammlung die lutherische Lehre und Gottesdienst sich richten sollten; 1548 war sie den Reichsständen vorgelegt worden. Im Nürnberger Gebiete war bereits eine annähernde Interimsagende eingeführt und mehrere Geistliche, welche sich nicht fügten, waren entlassen worden (es waren z. B. die Meßgewänder und die Elevation mit Klingel beibehalten worden). Schon wollte man nachgeben, als der Kaiser von anderen Ereignissen in Anspruch genommen wurde.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 41</ref>
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==Einzelnachweise==
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<references />

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