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* Im Februar sendete das Hochstift Bamberg zwei Rechtsgelehrte nach Nürnberg, um einen Vergleich mit der markgräflichen Regierung von Ansbach abzuschließen.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
 
* Im Februar sendete das Hochstift Bamberg zwei Rechtsgelehrte nach Nürnberg, um einen Vergleich mit der markgräflichen Regierung von Ansbach abzuschließen.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
 
* Der Platz für den neuen [[Friedhof]] an der Nürnberger Straße wurde abgesteckt. Der preußische Befehl, den alten Friedhof zu schließen, sorgte für große Aufregung und starken Widerstand der Bevölkerung.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> Der neue Friedhof sollte eine Mauer und eine Halle bekommen<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 20. April 1797</ref>
 
* Der Platz für den neuen [[Friedhof]] an der Nürnberger Straße wurde abgesteckt. Der preußische Befehl, den alten Friedhof zu schließen, sorgte für große Aufregung und starken Widerstand der Bevölkerung.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> Der neue Friedhof sollte eine Mauer und eine Halle bekommen<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 20. April 1797</ref>
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* Im Sommer veröffentlichte die Verwaltung im [[Fürther Anzeiger]] eine mehrteilige "Noth- und Hülfstafel zur Verhütung der Rinderviehpest oder Viehseuche"
 
* Am 22. August erließ das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die [[Michaelis-Kirchweih]] sollte erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung war über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknahm und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubte. Allerdings blieb es bei der neuen Regelung, dass die Kirchweih nicht mehr am [[Marktplatz]], sondern in der [[Königstraße]] stattfinden sollte.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref>  
 
* Am 22. August erließ das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die [[Michaelis-Kirchweih]] sollte erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung war über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknahm und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubte. Allerdings blieb es bei der neuen Regelung, dass die Kirchweih nicht mehr am [[Marktplatz]], sondern in der [[Königstraße]] stattfinden sollte.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref>  
 
* Am 9. September gibt das kgl. preuß. Amt eine Verordnung bekannt, nach der unterlassene Hilfeleistung (mit Todesfolge) mit 14 Tagen Gefängnis bestraft wird.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 19. Sept. 1797</ref>
 
* Am 9. September gibt das kgl. preuß. Amt eine Verordnung bekannt, nach der unterlassene Hilfeleistung (mit Todesfolge) mit 14 Tagen Gefängnis bestraft wird.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 19. Sept. 1797</ref>

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