* Das kgl. preußische Amt erlässt zum Schutz der Kinder ein Verbot, dass diese Schweine zum Fluss treiben. Das dürfen nur noch Erwachsene. Außerdem werden die Erwachsenen angehalten, besser auf Kinder in Flussnähe aufzupassen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 6. Nov. 1798</ref> | * Das kgl. preußische Amt erlässt zum Schutz der Kinder ein Verbot, dass diese Schweine zum Fluss treiben. Das dürfen nur noch Erwachsene. Außerdem werden die Erwachsenen angehalten, besser auf Kinder in Flussnähe aufzupassen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 6. Nov. 1798</ref> |