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== Aberkennung der Ehrungen und Auszeichnungen ==
 
== Aberkennung der Ehrungen und Auszeichnungen ==
Als einer der wenigen geehrten Bürger der Stadt Fürth wurde Dr. Schwammberger im November 2017 sowohl die Goldene Bürgermedaille als auch die Straßenwidmung aberkannt.  
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Als einer der wenigen geehrten Bürger der Stadt Fürth wurden Dr. Schwammberger im November 2017 sowohl die Goldene Bürgermedaille als auch die Straßenwidmung aberkannt.  
In Folge der neuen Erkenntnisse über Dr. Schwammbergers wirken während der NS-Zeit in Polen beschloss der Ältestenrat am [[13. November]] [[2017]] die Umbenennung der [[Schwammbergerstraße]] und die Distanzierung der Ehrung mittels der [[Goldene Bürgermedaille|Goldenen Bürgermedaille]]. Zuvor hatte [[Kamran Salimi]] mehrfach über seine Recherchen in Tórun (ehem. Thorn) berichtet. Dr. [[Martin Schramm|Schramm]] als Leiter des [[Stadtarchiv Fürth|Stadtarchives]] überprüfte die von Hrn. Salimi vorgelegten Rechercheergebnisse und kam ebenfalls zu dem Schluss: " ''Auch wenn Adolf Schwammberger keine direkte Beteiligung an schweren, persönlichen Verbrechen nachgewiesen werden kann, so ist seine Mitwisserschaft und seine Mitwirkung im NS-System so tiefgreifend gewesen, dass von Seiten des Unterzeichneten eine Umbenennung der Schwammbergerstraße empfohlen werden muss.'' "<ref>Stadt Fürth - Stadtratsbeschlussvorlage zur StR Sitzung am 23. November 2017 - Top 10.1 Umbenennung der Schwammbergerstraße - Stellungnahme von Hr. Dr. Schramm ARch 12-10-2017 - [http://stadtrat.fuerth.de/getfile.php?id=4174544&type=do& online abrufbar]</ref>
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In Folge der neuen Erkenntnisse über Dr. Schwammbergers Wirken während der NS-Zeit in Polen beschloss der Ältestenrat am [[13. November]] [[2017]] die Umbenennung der [[Schwammbergerstraße]] und die Distanzierung von der Ehrung mittels der [[Goldene Bürgermedaille|Goldenen Bürgermedaille]]. Zuvor hatte [[Kamran Salimi]] mehrfach über seine Recherchen in Tórun (ehem. Thorn) berichtet. Dr. [[Martin Schramm|Schramm]] als Leiter des [[Stadtarchiv Fürth|Stadtarchives]] überprüfte die von Hrn. Salimi vorgelegten Rechercheergebnisse und kam ebenfalls zu dem Schluss: " ''Auch wenn Adolf Schwammberger keine direkte Beteiligung an schweren, persönlichen Verbrechen nachgewiesen werden kann, so ist seine Mitwisserschaft und seine Mitwirkung im NS-System so tiefgreifend gewesen, dass von Seiten des Unterzeichneten eine Umbenennung der Schwammbergerstraße empfohlen werden muss.'' "<ref>Stadt Fürth - Stadtratsbeschlussvorlage zur StR Sitzung am 23. November 2017 - Top 10.1 Umbenennung der Schwammbergerstraße - Stellungnahme von Hr. Dr. Schramm ARch 12-10-2017 - [http://stadtrat.fuerth.de/getfile.php?id=4174544&type=do& online abrufbar]</ref>
Am [[23. November]] [[2017]] beschloss der [[Stadtrat]] einstimmig die Umbenennung der Schwammbergerstraße. Künftig soll die Straße nach der ehemaligen Fürther Jüdin [[Bella Rosenkranz]] benannt werden. Die Umbenennung ist für den Frühjahr 2018 vorgesehen. Eine Aberkennung der Goldenen Bürgermedaille, wie es ursprünglich geplant war, ist juristisch nicht möglich. Die Beschlussvorlage im Stadtrat zur Distanzierung kam aber zu dem Ergebnis: "Die Goldene Bürgermedaille gehört mit dem Goldenen Kleeblatt und der Ehrenbürgerwürde zu den „Auszeichnungen der Stadt Fürth“ und ist in der entsprechenden Satzung vom 12.02.1991 geregelt. Zur Aberkennung regelt § 9 der Satzung, dass die Auszeichnungen entfallen, wenn der „Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechts im Sinne des Strafgesetzbuches“ eintreten. Für die Ehrenbürgerwürde gilt gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung, wonach „die Gemeinden … die Ernennung zu Ehrenbürgern wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen (können)“; hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit des Gemeinderats notwendig. Streng genommen hätte die Goldene Bürgermedaille also zu Lebzeiten von Herrn Sch. nur aberkannt werden können, wenn er wegen einer Straftat mit den oben genannten Folgen verurteilt worden wäre. Entscheidend ist aber, dass diese kommunalen Ehrenzeichen und –titel nach ganz herrschender Meinung höchstpersönlicher Natur sind und ihr Innehaben daher mit dem Tod endet. Daher ist eine Aberkennung rechtlich nicht möglich. Möglich ist aber ein (schlicht-hoheitlicher) Akt der förmlichen Distanzierung der Stadt von dem Träger der Goldenen Bürgermedaille, verbunden mit der Streichung aus der Liste oder Anbringung eines entsprechenden Vermerks. So wurde häufig in deutschen Gemeinden mit Ehrenträgern aus der NS-Zeit verfahren. Für diese Distanzierung ist eine einfache Mehrheit des Stadtrats ausreichend." <ref>Stadt Fürth - Stadtratsbeschlussvorlage zur StR Sitzung am 23. November 2017 - Top 10 - Förmliche Distanzierung der Stadt Fürth von der Verleihung der Goldenen Bürgermedaille an Adolf Schwammberger - [http://stadtrat.fuerth.de/getfile.php?id=4174558&type=do& - online abrufbar]</ref>  
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Während eine Straßenumbennung auf Grund einer politischen Grundsatzentscheidung erstmals nach dem 2. Weltkrieg bereits im April [[2007]] erfolgte ([[Willy-Messerschmitt-Straße]]), ist die Aberkennung bzw. Distanzierung der Ehrung eines [[Goldenes Kleeblatt|Goldenen Kleeblatts]] ein bis dahin einmaliger Akt in der Geschichte der Stadt Fürth.
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Am [[23. November]] [[2017]] beschloss der [[Stadtrat]] einstimmig die Umbenennung der Schwammbergerstraße. Künftig soll die Straße nach der verstorbenen Fürther Jüdin [[Bella Rosenkranz]] benannt werden. Die Umbenennung ist für den Frühjahr 2018 vorgesehen. Eine Aberkennung der Goldenen Bürgermedaille, wie es ursprünglich geplant war, ist juristisch nicht möglich. Die Beschlussvorlage im Stadtrat zur Distanzierung kam aber zu dem Ergebnis: '' "Die Goldene Bürgermedaille gehört mit dem Goldenen Kleeblatt und der Ehrenbürgerwürde zu den „Auszeichnungen der Stadt Fürth“ und ist in der entsprechenden Satzung vom 12.02.1991 geregelt. Zur Aberkennung regelt § 9 der Satzung, dass die Auszeichnungen entfallen, wenn der „Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechts im Sinne des Strafgesetzbuches“ eintreten. Für die Ehrenbürgerwürde gilt gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung, wonach „die Gemeinden … die Ernennung zu Ehrenbürgern wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen (können)“; hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit des Gemeinderats notwendig. Streng genommen hätte die Goldene Bürgermedaille also zu Lebzeiten von Herrn Sch. nur aberkannt werden können, wenn er wegen einer Straftat mit den oben genannten Folgen verurteilt worden wäre. Entscheidend ist aber, dass diese kommunalen Ehrenzeichen und –titel nach ganz herrschender Meinung höchstpersönlicher Natur sind und ihr Innehaben daher mit dem Tod endet. Daher ist eine Aberkennung rechtlich nicht möglich. Möglich ist aber ein (schlicht-hoheitlicher) Akt der förmlichen Distanzierung der Stadt von dem Träger der Goldenen Bürgermedaille, verbunden mit der Streichung aus der Liste oder Anbringung eines entsprechenden Vermerks. So wurde häufig in deutschen Gemeinden mit Ehrenträgern aus der NS-Zeit verfahren. Für diese Distanzierung ist eine einfache Mehrheit des Stadtrats ausreichend." ''<ref>Stadt Fürth - Stadtratsbeschlussvorlage zur StR Sitzung am 23. November 2017 - Top 10 - Förmliche Distanzierung der Stadt Fürth von der Verleihung der Goldenen Bürgermedaille an Adolf Schwammberger - [http://stadtrat.fuerth.de/getfile.php?id=4174558&type=do& - online abrufbar]</ref>  
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Während eine Straßenumbennung auf Grund einer politischen Grundsatzentscheidung erstmals nach dem 2. Weltkrieg bereits im April [[2007]] erfolgte ([[Willy-Messerschmitt-Straße]]), ist die Aberkennung bzw. Distanzierung von der Ehrung eines [[Goldenes Kleeblatt|Goldenen Kleeblatts]] ein bis dahin einmaliger Akt in der Geschichte der Stadt Fürth.
    
==Veröffentlichungen==
 
==Veröffentlichungen==
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