Der "deutsche Schullehrer" erhielt neben seinem festen Gehalt, das ihm die Gemeinde für die Unterrichtung der Armen- und Waisenkinder bezahlte, zusätzlich noch Schulgeld von etwa 200 "Zahl-Kindern". Die Stelle war somit recht einträglich und er konnte sich sogar zwei Amtsgehilfen leisten.<ref>E. A. Saueracker: ''Versuch einer Chronologisch-Diplomatisch-Statistischen Geschichte des Hofmarks Fürth und seiner zwölf einverleibten Ortschaften. Vierter und letzter Theil.'' Nürnberg, 1789, S 399. - [http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10014104-1 online]</ref> | Der "deutsche Schullehrer" erhielt neben seinem festen Gehalt, das ihm die Gemeinde für die Unterrichtung der Armen- und Waisenkinder bezahlte, zusätzlich noch Schulgeld von etwa 200 "Zahl-Kindern". Die Stelle war somit recht einträglich und er konnte sich sogar zwei Amtsgehilfen leisten.<ref>E. A. Saueracker: ''Versuch einer Chronologisch-Diplomatisch-Statistischen Geschichte des Hofmarks Fürth und seiner zwölf einverleibten Ortschaften. Vierter und letzter Theil.'' Nürnberg, 1789, S 399. - [http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10014104-1 online]</ref> |