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[[Datei:Heiratslotterie 1915 - A 4267.jpg|thumb|right|Ziehung der Heiratslotterie bei der Michaelis-Kirchweih, 1915]]
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Die Fürther '''Aussteuer-Anstalt''', auch '''Heiratskasse''' genannt, ist Teil der Geschichte der Fürther [[Michaelis-Kirchweih]] und war eine gemeinnützige Einrichtung der Stadt Fürth. Es handelte sich dabei um eine, auf Spenden basierende, Verlosung zur Unterstützung mittelloser Bürger. Sie bestand von [[1798]] bis [[1942]] und lebte im Jahr 2018 wieder auf.
 
Die Fürther '''Aussteuer-Anstalt''', auch '''Heiratskasse''' genannt, ist Teil der Geschichte der Fürther [[Michaelis-Kirchweih]] und war eine gemeinnützige Einrichtung der Stadt Fürth. Es handelte sich dabei um eine, auf Spenden basierende, Verlosung zur Unterstützung mittelloser Bürger. Sie bestand von [[1798]] bis [[1942]] und lebte im Jahr 2018 wieder auf.
 
==Geschichte==
 
==Geschichte==
 
Um überhaupt heiraten zu dürfen, musste das angehende Ehepaar den Besitz von mindestens 50 Gulden nachweisen können. Ende des 18. Jahrhunderts herrschte infolge von Revolutionen und Kriegen allgemeiner Geldmangel. Dies hatte zur Folge, dass auch die Anzahl der Eheschließungen besorgniserregend abnahm.  
 
Um überhaupt heiraten zu dürfen, musste das angehende Ehepaar den Besitz von mindestens 50 Gulden nachweisen können. Ende des 18. Jahrhunderts herrschte infolge von Revolutionen und Kriegen allgemeiner Geldmangel. Dies hatte zur Folge, dass auch die Anzahl der Eheschließungen besorgniserregend abnahm.  
 
Einige verantwortungsbewusste Honoratioren - zu denen u.a. der Apotheker [[Jacob Maximilian Andreas Barthel]], der Kaufmann [[Friedrich Adam Billing]], Andreas Weigmann und der Kaufmann [[Gottfried Zapf]] gehörten - wandten sich am [[24. April]] [[1798]] an die Fürther Polizeikommission mit der Bitte, eine ''Aussteuerungs-Anstalt'' zu genehmigen.<ref>Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. 1968, S. 30</ref> Die Genehmigung erteilte der Minister für Franken: [[Karl August von Hardenberg]].
 
Einige verantwortungsbewusste Honoratioren - zu denen u.a. der Apotheker [[Jacob Maximilian Andreas Barthel]], der Kaufmann [[Friedrich Adam Billing]], Andreas Weigmann und der Kaufmann [[Gottfried Zapf]] gehörten - wandten sich am [[24. April]] [[1798]] an die Fürther Polizeikommission mit der Bitte, eine ''Aussteuerungs-Anstalt'' zu genehmigen.<ref>Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. 1968, S. 30</ref> Die Genehmigung erteilte der Minister für Franken: [[Karl August von Hardenberg]].
[[Datei:Heiratskasse Ziehung 2018.jpg|thumb|right|Ziehung der Gewinner bei der Neuauflage der Heiratslotterie 2018]]
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[[Datei:Heiratskasse Ziehung 2018.jpg|mini|right|Ziehung der Gewinner bei der Neuauflage der Heiratslotterie 2018]]
 
Die Aussteuerungs-Anstalt funktionierte im Wesentlichen wie eine Lotterie. Alle heiratswilligen jungen Frauen und Männer konnten das ganze Jahr über wöchentlich einen Kreuzer in die Kasse einzahlen.<ref> [http://www.fuerth.de/home/leben-in-fuerth/kirchweih/geschichte/heiratskasse-als-kaerwaattraktion.aspx Heiratskasse als Kärwaattraktion]</ref> Wohlhabende Bürger und Arbeitgeber waren aufgerufen, diesen Betrag für ihre Arbeiter, Angestellten oder Dienstboten einzuzahlen. Immer am letzten [[Michaelis-Kirchweih|Kirchweihnachmittag]] fand dann die Verlosung statt. Der Gewinn von immerhin 150 Gulden sollte als Grundstock für die Aussteuer dienen und deshalb erst am Hochzeitstag mit den aufgelaufenen Zinsen ausbezahlt werden.
 
Die Aussteuerungs-Anstalt funktionierte im Wesentlichen wie eine Lotterie. Alle heiratswilligen jungen Frauen und Männer konnten das ganze Jahr über wöchentlich einen Kreuzer in die Kasse einzahlen.<ref> [http://www.fuerth.de/home/leben-in-fuerth/kirchweih/geschichte/heiratskasse-als-kaerwaattraktion.aspx Heiratskasse als Kärwaattraktion]</ref> Wohlhabende Bürger und Arbeitgeber waren aufgerufen, diesen Betrag für ihre Arbeiter, Angestellten oder Dienstboten einzuzahlen. Immer am letzten [[Michaelis-Kirchweih|Kirchweihnachmittag]] fand dann die Verlosung statt. Der Gewinn von immerhin 150 Gulden sollte als Grundstock für die Aussteuer dienen und deshalb erst am Hochzeitstag mit den aufgelaufenen Zinsen ausbezahlt werden.
  
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