Bebauungsplan 332 b: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Areal von Bebaungsplan 332b wird von den Straßen [[In der Lohe]], [[Im Stöckig]], der [[Heldstraße]] und dem [[Starenweg]] umfaßt.
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Bekannt gemacht wurde Bebaungsplan 332b der Öffentlichkeit durch eine Mitteilung im Amtsblatt der Stadt Fürth über den Erlass einer Veränderungssperre durch OB [[Wilhelm Wenning]] am 28. Januar 1997. Ihr räumlicher Geltungsbereich wird von den Straßen [[In der Lohe]], [[Im Stöckig]], der [[Heldstraße]] und dem [[Starenweg]] umschlossen.
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Im Dezember 2023 berichteten die Fürther Nachrichten über das seit 25 Jahren nicht abgeschlossene Bebauungsplanverfahren 332b, weswegen eine aus acht Grundstücken bestehende Fläche von 30.000 Quadratmetern nicht bebaut werden kann. Die Grundstücke gehören elf Privateigentümern, eines davon gehört der Stadt Fürth. Im Jahr 2007 glaubten die Privateigentümer dem Rathaus, als es sie wissen ließ, daß der Bebauungsplan nach einer schalltechnischen Untersuchung "in ein bis zwei Jahren" abgeschlossen werden kann. Doch es kam anders. Im Jahr 2010 sagte das Rathaus den Eigentümern 332b habe "oberste Priorität". Aktuell sagt das Rathaus, daß eine "vertiefte Bearbeitung" in den nächsten drei Jahren "nicht erfolgen" kann.<ref>Birgit Heidingsfelder: Hausbau: Menschen in der Warteschleife In: Fürther Nachrichten vom Dezember 2023</ref>
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Version vom 25. Dezember 2023, 01:43 Uhr

Der Bebauungsplan 332b ist ein Areal im Fürther Ortsteil Ronhof.

Beschreibung

Bebauungsplan 332b im Amtsblatt der Stadt Fürth vom 2. Februar 1997

Bekannt gemacht wurde Bebaungsplan 332b der Öffentlichkeit durch eine Mitteilung im Amtsblatt der Stadt Fürth über den Erlass einer Veränderungssperre durch OB Wilhelm Wenning am 28. Januar 1997. Ihr räumlicher Geltungsbereich wird von den Straßen In der Lohe, Im Stöckig, der Heldstraße und dem Starenweg umschlossen.

Im Dezember 2023 berichteten die Fürther Nachrichten über das seit 25 Jahren nicht abgeschlossene Bebauungsplanverfahren 332b, weswegen eine aus acht Grundstücken bestehende Fläche von 30.000 Quadratmetern nicht bebaut werden kann. Die Grundstücke gehören elf Privateigentümern, eines davon gehört der Stadt Fürth. Im Jahr 2007 glaubten die Privateigentümer dem Rathaus, als es sie wissen ließ, daß der Bebauungsplan nach einer schalltechnischen Untersuchung "in ein bis zwei Jahren" abgeschlossen werden kann. Doch es kam anders. Im Jahr 2010 sagte das Rathaus den Eigentümern 332b habe "oberste Priorität". Aktuell sagt das Rathaus, daß eine "vertiefte Bearbeitung" in den nächsten drei Jahren "nicht erfolgen" kann.[1]

Einzelnachweise

  1. Birgit Heidingsfelder: Hausbau: Menschen in der Warteschleife In: Fürther Nachrichten vom Dezember 2023