Bordelle: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Bericht über diese Vorgänge sind in dem nachfolgenden Zeitungsbericht vom 18. April 1923 der „Fürther Neuen Zeitung“ zu entnehmen.  
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'''''Mit Ministerialerlass vom 26. Januar 1923 ist die Aufhebung der Bordelle am 1. Mai 1923 verfügt. In einer Eingabe an den Stadtrat weißen die drei Besitzer der hiesigen Bordelle darauf hin, dass es ihnen unmöglich ist, bis zum 1. Mai der Auflage nachzukommen. Die Inhaber der Bordelle selbst können bis dahin keinen anderen Beruf finden und ebenso ist das Personal nicht unterzubringen. Der Bezirksarzt hat sich in seinem Gutachten mit Rücksicht auf die Gesundheitspolizei dafür ausgesprochen, dass ein Dispensgesuch bei dem Ministerium wärmstens befürwortet wird. Der Polizeireferent Rechtsrat Strobel'''
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''(Ausschnitt)    Mit Ministerialerlass vom 26. Januar 1923 ist die Aufhebung der Bordelle am 1. Mai 1923 verfügt. In einer Eingabe an den Stadtrat weißen die drei Besitzer der hiesigen Bordelle darauf hin, dass es ihnen unmöglich ist, bis zum 1. Mai der Auflage nachzukommen. Die Inhaber der Bordelle selbst können bis dahin keinen anderen Beruf finden und ebenso ist das Personal nicht unterzubringen. Der Bezirksarzt hat sich in seinem Gutachten mit Rücksicht auf die Gesundheitspolizei dafür ausgesprochen, dass ein Dispensgesuch bei dem Ministerium wärmstens befürwortet wird. Der Polizeireferent Rechtsrat Strobel stellt mit Rücksicht auf das Gutachten des Bezirksarztes den Antrag, beim Ministerium die Hinausschiebung der Schließung der Bordelle bis Ende des Jahres zu befürworten. Stadtrat Fronmüller gibt zu, dass durch die Bordelle die Unzucht besser kontrolliert und beaufsichtigt werden kann, hält aber trotzdem die Aufhebung der Bordelle als dringend erwünscht....
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Stadtrat Fronmüller beantragt die Ablehnung des Gesuchs der Bordellbesitzer, was auch mit 7 gegen 4 Stimmen beschlossen wird.
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Version vom 29. Februar 2020, 16:31 Uhr

Geschichte

Auch Fürth hatte sein Rotlichtviertel und zwar im Bereich der Gustavstraße, bis sie auf betreiben des Pfarrers und Stadtrates Paul Fronmüller im Jahr 1923 geschlossen wurden. Als Hauptgrund wurde die erhebliche Verringerung der militärischen Einrichtungen und dem Militärpersonal in der Südstadt durch den Versailler Vertrag zum Ende des 1. Weltkrieges angeführt – Fürth war keine Garnisonsstadt mehr und könnte auf „Einrichtungen“ dieser Art verzichten. Die offiziellen Bordelle bis zu ihrer Schließung 1923 befanden sich in den Gebäuden Gustavstraße 20 , Gustavstraße 22, Untere Fischerstraße 5 und Obere Fischerstraße 2. (Quelle: Buch „Die Fürther Altstadt - Rund um Sankt Michael“ von Gerd Walther 1990).

Interessant dass die US Soldaten ab 1945 genau wieder dieses Viertel um Sankt Michael mit der üppigen Kneipendichte für ihr „Freizeitvergnügen“ frequentierten. Wenn auch ohne „offizielle Etablissement“ seit deren Schließungen 1923.

Lokalberichterstattung

Ein Bericht über diese Vorgänge sind in dem nachfolgenden Zeitungsbericht vom 18. April 1923 der „Fürther Neuen Zeitung“ zu entnehmen.

Aufhebung der Bordelle

(Ausschnitt) Mit Ministerialerlass vom 26. Januar 1923 ist die Aufhebung der Bordelle am 1. Mai 1923 verfügt. In einer Eingabe an den Stadtrat weißen die drei Besitzer der hiesigen Bordelle darauf hin, dass es ihnen unmöglich ist, bis zum 1. Mai der Auflage nachzukommen. Die Inhaber der Bordelle selbst können bis dahin keinen anderen Beruf finden und ebenso ist das Personal nicht unterzubringen. Der Bezirksarzt hat sich in seinem Gutachten mit Rücksicht auf die Gesundheitspolizei dafür ausgesprochen, dass ein Dispensgesuch bei dem Ministerium wärmstens befürwortet wird. Der Polizeireferent Rechtsrat Strobel stellt mit Rücksicht auf das Gutachten des Bezirksarztes den Antrag, beim Ministerium die Hinausschiebung der Schließung der Bordelle bis Ende des Jahres zu befürworten. Stadtrat Fronmüller gibt zu, dass durch die Bordelle die Unzucht besser kontrolliert und beaufsichtigt werden kann, hält aber trotzdem die Aufhebung der Bordelle als dringend erwünscht....

Stadtrat Fronmüller beantragt die Ablehnung des Gesuchs der Bordellbesitzer, was auch mit 7 gegen 4 Stimmen beschlossen wird.