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Bereits im nächsten Jahr brachte Bäumler einen noch umfangreicheren Maßnahmenvorschlag vor. In der Verhandlungsniederschrift vom 15. Juli 1879 führt er aus: ''"Obschon mir zur Verbeßerung der Mühleinrichtung in den vorhergehenden beiden Jahren 1877 und 1878 hochherrschaftlicherseits ein Kostenzuschuß von zusammen 1300 M gnädigst bewilligt worden ist, bin ich inzwischen doch zu der Ueberzeugung gelangt, daß die geschaffte Einrichtung, wenngleich sie ihren Zweck erfüllt, doch nicht hinreichend ist, um mit den Müllern in der Umgegend concurriren zu können. (...) Nachdem die Hohe Pachtherrschaft seit zwei Jahren mir nicht unwesentliche Kostenzuschüsse gewährt hat, so will ich gar nicht versuchen, Hochdieselbe wieder mit einem Begehren lästig zu werden und habe ich mich entschlossen, eine ganz neue Getreideputzerei nach neuester Construktion selbst auf eigene Kosten einzurichten, wenn ich dazu die herrschaftliche Genehmigung erhalte.  (...) Diese Neuanschaffung ... kommt ca. auf 2000 M zu stehen."'' Als Gegenleistung bat Bäumler, ''"daß mir der Pacht, welcher mit Schluß des Jahres 1886 ablaufen würde, jetzt schon auf weitere 12 Jahre hinaus, schon bis zum Schluß des Jahres 1898 verlängert werden möge."'' Und der Mühlpächter Bäumler erhielt die herrschaftliche Genehmigung umgehend; die Aufstellung nachgewiesener Kosten in Höhe von zusammen 1875,75 Mark übergab er der Rentei am 15. April 1880. Sie wurde deshalb zu den Amtsakten gegeben, um für den Fall vorzeitigen Ablebens des Mühlpächters eine Grundlage für eine angemessene Kompensation der Hinterbliebenen zu haben. Genauere Regelungen hierzu wurden nicht vereinbart; Bäumler selbst überließ dies dem höheren Ermessen der Pachtherrschaft.
 
Bereits im nächsten Jahr brachte Bäumler einen noch umfangreicheren Maßnahmenvorschlag vor. In der Verhandlungsniederschrift vom 15. Juli 1879 führt er aus: ''"Obschon mir zur Verbeßerung der Mühleinrichtung in den vorhergehenden beiden Jahren 1877 und 1878 hochherrschaftlicherseits ein Kostenzuschuß von zusammen 1300 M gnädigst bewilligt worden ist, bin ich inzwischen doch zu der Ueberzeugung gelangt, daß die geschaffte Einrichtung, wenngleich sie ihren Zweck erfüllt, doch nicht hinreichend ist, um mit den Müllern in der Umgegend concurriren zu können. (...) Nachdem die Hohe Pachtherrschaft seit zwei Jahren mir nicht unwesentliche Kostenzuschüsse gewährt hat, so will ich gar nicht versuchen, Hochdieselbe wieder mit einem Begehren lästig zu werden und habe ich mich entschlossen, eine ganz neue Getreideputzerei nach neuester Construktion selbst auf eigene Kosten einzurichten, wenn ich dazu die herrschaftliche Genehmigung erhalte.  (...) Diese Neuanschaffung ... kommt ca. auf 2000 M zu stehen."'' Als Gegenleistung bat Bäumler, ''"daß mir der Pacht, welcher mit Schluß des Jahres 1886 ablaufen würde, jetzt schon auf weitere 12 Jahre hinaus, schon bis zum Schluß des Jahres 1898 verlängert werden möge."'' Und der Mühlpächter Bäumler erhielt die herrschaftliche Genehmigung umgehend; die Aufstellung nachgewiesener Kosten in Höhe von zusammen 1875,75 Mark übergab er der Rentei am 15. April 1880. Sie wurde deshalb zu den Amtsakten gegeben, um für den Fall vorzeitigen Ablebens des Mühlpächters eine Grundlage für eine angemessene Kompensation der Hinterbliebenen zu haben. Genauere Regelungen hierzu wurden nicht vereinbart; Bäumler selbst überließ dies dem höheren Ermessen der Pachtherrschaft.
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Obwohl der Mühlpächter Christoph Bäumler bereits seit Jahren auch das Geschäft des Malzbrechens betrieb, zeigte das Rentamt nun den Sachverhalt dem Königlichen Hauptzollamt Fürth mit Schreiben vom 21. September 1882 an, damit ''„unser hohen Herrschaften ... nicht beständig der Gefahr ausgesetzt zu sein, gegen immerhin möglichen Verfehlungen der Pächter gegen die Bestimmungen des Malzaufschlaggesetzes unverschuldet Verurtheilung und Bestrafung zu unterliegen.”'' Das Hauptzollamt genehmigte umgehend mit Schreiben vom 29. September gegen zwei Mark Gebühr die Übertragung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf den Pächter Christof Bäumler. Ein paar Jahre später, am 3. Januar 1888 teilte das Kgl. Hauptzollamt Fürth dem Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Rentamt mit, dass die Übertragung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf "deren nunmehrigen Pächterin Anna Bäumler Wittwe" genehmigt wurde – so kann man aus den Akten schließen, dass der langjährige Pächter Christoph Bäumler wohl Ende des Jahres 1887 verstorben sein muss. Die Witwe führte die Pacht weiter, offenbar nicht ganz in der Weise wie zuvor: Mit Schreiben des Rentamts vom 5. September 1893 wurde sie aufgefordert, die vertragsgemäße alljährliche Mühlbachreinigung dringend auszuführen und die ihr nicht zustehende Grundstücksnutzung hinter den herrschaftlichen Beamtengärtchen zu unterlassen.
    
=== 1897 - 1903: Pächter Georg Schwab aus Langenzenn ===
 
=== 1897 - 1903: Pächter Georg Schwab aus Langenzenn ===
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