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Obwohl der Mühlpächter Christoph Bäumler bereits seit Jahren auch das Geschäft des Malzbrechens betrieb, zeigte das Rentamt nun den Sachverhalt dem Königlichen Hauptzollamt Fürth mit Schreiben vom 21. September 1882 an, damit ''„unser hohen Herrschaften ... nicht beständig der Gefahr ausgesetzt zu sein, gegen immerhin möglichen Verfehlungen der Pächter gegen die Bestimmungen des Malzaufschlaggesetzes unverschuldet Verurtheilung und Bestrafung zu unterliegen.”'' Das Hauptzollamt genehmigte umgehend mit Schreiben vom 29. September gegen zwei Mark Gebühr die Übertragung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf den Pächter Christof Bäumler. Ein paar Jahre später, am 3. Januar 1888 teilte das Kgl. Hauptzollamt Fürth dem Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Rentamt mit, dass die Übertragung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf "deren nunmehrigen Pächterin Anna Bäumler Wittwe" genehmigt wurde – so kann man aus den Akten schließen, dass der langjährige Pächter Christoph Bäumler wohl Ende des Jahres 1887 verstorben sein muss. Die Witwe führte die Pacht weiter, offenbar nicht ganz in der Weise wie zuvor: Mit Schreiben des Rentamts vom 5. September 1893 wurde sie aufgefordert, die vertragsgemäße alljährliche Mühlbachreinigung dringend auszuführen und die ihr nicht zustehende Grundstücksnutzung hinter den herrschaftlichen Beamtengärtchen zu unterlassen.
 
Obwohl der Mühlpächter Christoph Bäumler bereits seit Jahren auch das Geschäft des Malzbrechens betrieb, zeigte das Rentamt nun den Sachverhalt dem Königlichen Hauptzollamt Fürth mit Schreiben vom 21. September 1882 an, damit ''„unser hohen Herrschaften ... nicht beständig der Gefahr ausgesetzt zu sein, gegen immerhin möglichen Verfehlungen der Pächter gegen die Bestimmungen des Malzaufschlaggesetzes unverschuldet Verurtheilung und Bestrafung zu unterliegen.”'' Das Hauptzollamt genehmigte umgehend mit Schreiben vom 29. September gegen zwei Mark Gebühr die Übertragung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf den Pächter Christof Bäumler. Ein paar Jahre später, am 3. Januar 1888 teilte das Kgl. Hauptzollamt Fürth dem Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Rentamt mit, dass die Übertragung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf "deren nunmehrigen Pächterin Anna Bäumler Wittwe" genehmigt wurde – so kann man aus den Akten schließen, dass der langjährige Pächter Christoph Bäumler wohl Ende des Jahres 1887 verstorben sein muss. Die Witwe führte die Pacht weiter, offenbar nicht ganz in der Weise wie zuvor: Mit Schreiben des Rentamts vom 5. September 1893 wurde sie aufgefordert, die vertragsgemäße alljährliche Mühlbachreinigung dringend auszuführen und die ihr nicht zustehende Grundstücksnutzung hinter den herrschaftlichen Beamtengärtchen zu unterlassen.
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Die Übergabe der Mühle an den neuen Pächter fand am 28. Dezember 1896 statt. Hierbei wurde für die abziehende Pächterin für verbleibende Einrichtungen (z. B. ein Schrotwalzenstuhl, ein Auflösungswalzenstuhl, französische Mühlsteine) und Änderungen, die in der Pachtperiode auf eigene Kosten vorgenommen wurden, eine Entschädigung von 1941 Mark ermittelt. Die im Jahr 1879 angeschaffte Getreideputzerei, die sich laut Protkoll in sehr gutem Zustand befand, war hierbei nicht enthalten. Der Bitte von Anna Bäumler, ihr zwei Jahre vor Ablauf der Pachtzeit hierfür eine kleine Entschädigung zu gewähren, wurde nicht entsprochen.
    
=== 1897 - 1903: Pächter Georg Schwab aus Langenzenn ===
 
=== 1897 - 1903: Pächter Georg Schwab aus Langenzenn ===
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