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Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften.
 
Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften.
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Aber die Administration hatte offensichtlich vergessen, den Pachtvertrag von der Kaiserlichen Kommission ratifizieren zu lassen. Mit Schreiben vom 29. März 1796 berichtete sie untertänigst; dabei strich man das erhöhte Pachtgeld heraus und lobte den Pächter: ''„Dieser Müller ist ein ordentlicher Mann, und besizet ziemlich Vermögen, hat auch seit seines 12jährigen Aufenthalts alhier, das Mahlwerk so versehen, daß niemalen eine gegründete Klage gegen denselben eingelauffen ist, zu dem noch kommtt, daß bey denen ehemaligen Pachtern Braun und Eckert, bey den zu Zeiten entstandenen Wassermangel das Malz sehr oft in Fürth muste gebrochen werden, da solche beständig Ausreden vorzubringen gewußt, somit viele Ausgaben das Malz auswärts brechen zu lassen verursacht worden sind, bey diesem Manne aber, solches nicht ehender als bei vorgenommen wordenen Mühlwerksreparaturen geschehen ist, (…).“'' Eine Woche später wurde der Pachtvertrag zur Genehmigung eingesandt, die dann auch erteilt worden sein muss.
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Aber die Administration hatte offensichtlich vergessen, den Pachtvertrag von der Kaiserlichen Kommission ratifizieren zu lassen. Mit Schreiben vom 29. März 1796 berichtete sie untertänigst; dabei strich man das erhöhte Pachtgeld heraus und lobte den Pächter: ''„Dieser Müller ist ein ordentlicher Mann, und besizet ziemlich Vermögen, hat auch seit seines 12jährigen Aufenthalts alhier, das Mahlwerk so versehen, daß niemalen eine gegründete Klage gegen denselben eingelauffen ist, zu dem noch kommt, daß bey denen ehemaligen Pachtern Braun und Eckert, bey den zu Zeiten entstandenen Wassermangel das Malz sehr oft in Fürth muste gebrochen werden, da solche beständig Ausreden vorzubringen gewußt, somit viele Ausgaben das Malz auswärts brechen zu lassen verursacht worden sind, bey diesem Manne aber, solches nicht ehender als bei vorgenommen wordenen Mühlwerksreparaturen geschehen ist, (…).“'' Eine Woche später wurde der Pachtvertrag zur Genehmigung eingesandt, die dann auch erteilt worden sein muss.
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Die Administrationsbeamten Schwegler und Brenner zeigten der Administrationsdirektion am 17. Mai [[1799]] an, dass die Pachtzeit des Ullrich mit dem Laurentiustag abläuft. Da man vermutete, dass die Mühlpacht neu ausgeschrieben werden wird, legten sie den Entwurf einer „Proclama“ vor und wiesen sie ergänzend darauf hin, in die neuen Pachtbedingungen sich das Quartier des Malzbrechers ausdrücklich vorzubehalten. In der Vergangenheit hatten diese in einer Kammer der Mühle Logis, so der ehemalige „Afterfütterer“ Nicolaus Wagner und nach dessen Tod nunmehr Georg Gugler, ohne dass es eigens ausbedungen war. Die Vorgesetzten hatten nicht das Mindeste  einzuwenden, wie sie mit Schreiben vom 25. Mai mitteilten. Daraufhin machte das Administrationsamt zwei Tage später in Burgfarrnbach und Fürth öffentlich bekannt, dass ''„Pachtliebhaber hierzu auf Freitag den 7. Junii, Freitag den 14. Jun, Freitag den 28. Jun bey alhiesigen Administrationsamt sich einfinden, die Conditiones vernehmen und ihr Aufgebott ad Protocollum geben können.“'' Am 29. Juni berichteten Schwegler und Brenner, dass außer dem bisherigen „Bestandsmüller Uhlrich“ sich nur zwei Bieter gemeldet hatten, der Mühlknecht Leonhard Kugler aus Frauenaurach und der hiesige [[wikipedia:Beisasse|Schutzverwandte]] Johann Adam Hubinger; ''„beide aber, als ohnbemittelte Leuthe, keine Real Caution zu erlegen im stande geweßen und von ihren Vorhaben wiederum abgestanden sind.“''<br />
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Die Administrationsbeamten Schwegler und Brenner zeigten der Administrationsdirektion am 17. Mai [[1799]] an, dass die Pachtzeit des Ullrich mit dem Laurentiustag abläuft. Da man vermutete, dass die Mühlpacht neu ausgeschrieben werden wird, legten sie den Entwurf einer „Proclama“ vor und wiesen ergänzend darauf hin, in die neuen Pachtbedingungen sich das Quartier des Malzbrechers ausdrücklich vorzubehalten. In der Vergangenheit hatten diese in einer Kammer der Mühle Logis, so der ehemalige „Afterfütterer“ Nicolaus Wagner und nach dessen Tod nunmehr Georg Gugler, ohne dass es eigens ausbedungen war. Die Vorgesetzten hatten nicht das Mindeste  einzuwenden, wie sie mit Schreiben vom 25. Mai mitteilten. Daraufhin machte das Administrationsamt zwei Tage später in Burgfarrnbach und Fürth öffentlich bekannt, dass ''„Pachtliebhaber hierzu auf Freitag den 7. Junii, Freitag den 14. Jun, Freitag den 28. Jun bey alhiesigen Administrationsamt sich einfinden, die Conditiones vernehmen und ihr Aufgebott ad Protocollum geben können.“'' Am 29. Juni berichteten Schwegler und Brenner, dass außer dem bisherigen „Bestandsmüller Uhlrich“ sich nur zwei Bieter gemeldet hatten, der Mühlknecht Leonhard Kugler aus Frauenaurach und der hiesige [[wikipedia:Beisasse|Schutzverwandte]] Johann Adam Hubinger; ''„beide aber, als ohnbemittelte Leuthe, keine Real Caution zu erlegen im stande geweßen und von ihren Vorhaben wiederum abgestanden sind.“''<br />
 
Als Meistbietender verblieb Conrad Ullrich, der sich im Zuge der Licitation (Versteigerung) auf ein jährliches Pachtgeld von 230 Gulden für die neunjährige Pachtperiode verpflichtete. Als Kaution versprach er, seine 2.000 f. Kapital bei der ''„Hochgr. Castel. Land Credit Cassa“'' (Vorläufer der heutigen [[wikipedia:Fürstlich Castell’sche Bank|Fürstlich Castell’schen Bank]]) unterpfändlich zu verschreiben. Daher wurde Ullrich von Administrations wegen der Zuschlag erteilt, zugleich ersuchten die berichtenden Beamten zur Ausfertigung des Pachtbriefs um entsprechende Genehmigung. Die muss wohl einige Zeit in Anspruch genommen haben, denn der in den Akten befindliche Pachtbrief trägt das Datum 1. Juli 1802. Die Pachtdauer war ''„von Laurent 1799 bis dahin 1808“'' festgelegt, die Kaution wurde mit 4 % verzinst. Obwohl der Malzgang zur freien Disposition dem verpachtenden Amt zustand, war der Mühlpächter vertraglich verpflichtet, den Malzbrecher niemals zu hindern, den Malzgang in Gang zu bringen und die Steine zu schärfen. Er erhielt zum Ausgleich ''„aus dem hiesig Brauhauß alljähr. sechs Eymer Bier“'' (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also immerhin 442,2 Liter).  
 
Als Meistbietender verblieb Conrad Ullrich, der sich im Zuge der Licitation (Versteigerung) auf ein jährliches Pachtgeld von 230 Gulden für die neunjährige Pachtperiode verpflichtete. Als Kaution versprach er, seine 2.000 f. Kapital bei der ''„Hochgr. Castel. Land Credit Cassa“'' (Vorläufer der heutigen [[wikipedia:Fürstlich Castell’sche Bank|Fürstlich Castell’schen Bank]]) unterpfändlich zu verschreiben. Daher wurde Ullrich von Administrations wegen der Zuschlag erteilt, zugleich ersuchten die berichtenden Beamten zur Ausfertigung des Pachtbriefs um entsprechende Genehmigung. Die muss wohl einige Zeit in Anspruch genommen haben, denn der in den Akten befindliche Pachtbrief trägt das Datum 1. Juli 1802. Die Pachtdauer war ''„von Laurent 1799 bis dahin 1808“'' festgelegt, die Kaution wurde mit 4 % verzinst. Obwohl der Malzgang zur freien Disposition dem verpachtenden Amt zustand, war der Mühlpächter vertraglich verpflichtet, den Malzbrecher niemals zu hindern, den Malzgang in Gang zu bringen und die Steine zu schärfen. Er erhielt zum Ausgleich ''„aus dem hiesig Brauhauß alljähr. sechs Eymer Bier“'' (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also immerhin 442,2 Liter).  
  
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