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Weitere Pachtverträge fehlen in den Akten; aber es ist davon auszugehen, dass Philipp Bühler vorerst weiter als Pachtmüller tätig war. So nannte er sich „Müller in Burgfarrnbach“ bzw. „Müller allhier“ in Schuldschreiben des Jahres [[1716]], so am 8. Februar im Schuldschein über 150 Gulden, die er sich von seiner Schwägerin Maria Catharina Haummer zu 5 Prozent Verzinsung lieh und am 17. Februar in der Schuldobligation über 50 Gulden, die er sich zu 6 Prozent Zins von seinen Vettern Georg Haffner, „Schneider zu [[wikipedia:Mausdorf (Emskirchen)|Maußdorf]]“ (dortiger Untertan des Fürstentums Bayreuth), und Hanns Beer, Postknecht in Nürnberg, borgte.
 
Weitere Pachtverträge fehlen in den Akten; aber es ist davon auszugehen, dass Philipp Bühler vorerst weiter als Pachtmüller tätig war. So nannte er sich „Müller in Burgfarrnbach“ bzw. „Müller allhier“ in Schuldschreiben des Jahres [[1716]], so am 8. Februar im Schuldschein über 150 Gulden, die er sich von seiner Schwägerin Maria Catharina Haummer zu 5 Prozent Verzinsung lieh und am 17. Februar in der Schuldobligation über 50 Gulden, die er sich zu 6 Prozent Zins von seinen Vettern Georg Haffner, „Schneider zu [[wikipedia:Mausdorf (Emskirchen)|Maußdorf]]“ (dortiger Untertan des Fürstentums Bayreuth), und Hanns Beer, Postknecht in Nürnberg, borgte.
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Zur Erbauung seines neuen Hauses und Stadels hatte er bereits [[1712]] von seinem Schwager, dem Gegenschreiber Benz zu Fürth, die Summe von insgesamt 200 Gulden geliehen, in Teilbeträgen am 11. und 28. Mai sowie am 27. August, zu deren Zins- und Rückzahlung bei einem Zinssatz von 6 Prozent er und seine Frau „Apolonia Billerin“ sich schriftlich verpflichteten. Offenbar kamen später noch 100 Gulden dazu, denn der „Consistorial Canzlist“ Benz quittiert am 2. September 1720 zu Onolzbach - die Familie Benz muss also in der Zwischenzeit nach Ansbach gezogen sein - in Abwesenheit seiner Mutter den Empfang von 18 Gulden ''„für Einjährig verfallenen Zinß von 300 f. Capital“''. Kunigunda Benzin schrieb am 5. Mai 1722 ihrem Vetter ''„unter Anwunschung gesund und vergnügten Zustandes“'', er möge doch das nunmehr benötigte Kapital, wie bereits versprochen war, bis „Laurenti“ zurückzahlen. Sie konnte immerhin am 28. August 1723 den Empfang von 218 Gulden quittieren, den ihr der ''„Herr Präuverwalter Beringer von Zürndorf“'' überbrachte; über die Abtragung der Restschuld von 100 Gulden ist nichts bekannt.
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Zur Erbauung seines neuen Hauses und Stadels hatte er bereits [[1712]] von seinem Schwager, dem Gegenschreiber Benz zu Fürth, die Summe von insgesamt 200 Gulden geliehen, in Teilbeträgen am 11. und 28. Mai sowie am 27. August, zu deren Zins- und Rückzahlung bei einem Zinssatz von 6 Prozent er und seine Frau „Apolonia Billerin“ sich schriftlich verpflichteten. Offenbar kamen später noch 100 Gulden dazu, denn der „Consistorial Canzlist“ Benz quittiert am 2. September 1720 zu Onolzbach - die Familie Benz muss also in der Zwischenzeit nach Ansbach gezogen sein - in Abwesenheit seiner Mutter den Empfang von 18 Gulden ''„für Einjährig verfallenen Zinß von 300 f. Capital“''. Kunigunda Benzin schrieb am 5. Mai 1722 ihrem Vetter ''„unter Anwunschung gesund und vergnügten Zustandes“'', er möge doch das nunmehr benötigte Kapital, wie bereits versprochen war, bis „Laurenti“ zurückzahlen. Sie konnte immerhin am 28. August 1723 den Empfang von 218 Gulden quittieren, die ihr der ''„Herr Präuverwalter Beringer von Zürndorf“'' überbrachte; über die Abtragung der Restschuld von 100 Gulden ist nichts bekannt.
    
Im erhaltenen ''„Zinnß: und Steuer Büchlein vor Philipp Pühlern, Müller hiesigen Orthes, angefangen Anno 1712“'' (geführt bis 13. Mai 1734) steht bereits für das Jahr 1712 vermerkt: ''„4 f - Steuer und Erbzinnß von sainem Neu erbauten Guth.“'' Dort taucht auch im Jahr [[1717]] erstmals die Zahlung von ''„Umbgeldt<ref>Besondere Getränkesteuer, siehe Begriffserklärung im [https://www.direktbroker.de/lexikon.php?art_id=16333138 Börsenlexikon] (Abruf vom 07.01.2019)</ref> von 12 aymer Fürther Bier“'' auf, ab Juli dieses Jahres sind auch Abrechnungen über Bierlieferungen aus der örtlichen Brauerei erhalten. Seit Februar [[1719]] wird er in Abrechnungen als „Wirthen zum Hirschen“ bezeichnet. Im Jahr [[1730]] wurde sein Gasthaus als „Zapfen Wirthshauß” (Zapfenwirte führten die einfache Kategorie von Gasthäusern ohne Übernachtungsmöglichkeit, warme Speisen oder Fleisch waren – im Gegensatz zu den Schildwirtschaften – verboten) aufgeführt.
 
Im erhaltenen ''„Zinnß: und Steuer Büchlein vor Philipp Pühlern, Müller hiesigen Orthes, angefangen Anno 1712“'' (geführt bis 13. Mai 1734) steht bereits für das Jahr 1712 vermerkt: ''„4 f - Steuer und Erbzinnß von sainem Neu erbauten Guth.“'' Dort taucht auch im Jahr [[1717]] erstmals die Zahlung von ''„Umbgeldt<ref>Besondere Getränkesteuer, siehe Begriffserklärung im [https://www.direktbroker.de/lexikon.php?art_id=16333138 Börsenlexikon] (Abruf vom 07.01.2019)</ref> von 12 aymer Fürther Bier“'' auf, ab Juli dieses Jahres sind auch Abrechnungen über Bierlieferungen aus der örtlichen Brauerei erhalten. Seit Februar [[1719]] wird er in Abrechnungen als „Wirthen zum Hirschen“ bezeichnet. Im Jahr [[1730]] wurde sein Gasthaus als „Zapfen Wirthshauß” (Zapfenwirte führten die einfache Kategorie von Gasthäusern ohne Übernachtungsmöglichkeit, warme Speisen oder Fleisch waren – im Gegensatz zu den Schildwirtschaften – verboten) aufgeführt.
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