Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
32.847 Bytes hinzugefügt ,  22:08, 10. Aug. 2019
K
Zeile 30: Zeile 30:     
== Besitz- und Pachtverhältnisse<ref> nach Archivakten StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 940, PLA 941 a und Konspekten von Rudolf Weiß, Amberg</ref> ==
 
== Besitz- und Pachtverhältnisse<ref> nach Archivakten StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 940, PLA 941 a und Konspekten von Rudolf Weiß, Amberg</ref> ==
 +
=== (1705) - 1716: Philipp Bühler ===
 +
[[Datei:PLA 940 Bestandbrief Bühler 16.07.1705 S1.jpg|thumb|left|„Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 für Mühlpächter Philipp Bühler (S. 1)]]
 +
Der Müller Philipp Bühler (auch Pühler, Piller oder Biller geschrieben) erhielt auf schriftlichen Befehl des Grafen Carl Franz von Pückler vom 24. Mai 1705 aus Neustadt/Aisch vom örtlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer mit „Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 die Mühlpacht für ein Jahr, vom 1. August [[1705]] bis zum 1. August 1706. Er wird im Dokument als „Bestandt Müller“ bezeichnet, der die Mühle ''„wiederum uf Ein Jahr lang pachtweiß“'' erhält. Er war also zuvor bereits Mühlpächter, der Antrittstermin ist indes ungeklärt. Das Pachtgeld belief sich auf 110 Gulden rheinischer Währung, dazu hatte er 20 Metzen Mehl und 20 Metzen Kleie zu entrichten. Zudem oblag ihm, ''„alle pretter so mann von herrschaftl. Holz schneiden laßen wird, wie auch das zu hiesigem Präuhauß benöthigte Malz durchgehente ohne weitern Lohn umbsonst (zu) schneiden und (zu) brechen“''. Dafür und der sonstigen „Zurichtung“ der Mühle erhielt er auf das ganze Jahr dreieinhalb Eimer Bier (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also zumindest 258 Liter). Der Monat Juli nach dem Ende der vorherigen Pacht wurde pachtfrei gestellt, ''„weilen an der Mühl gebauet werden muß“''. Der Pachtbrief wurde später unter Beibehaltung aller Bedingungen um ein Jahr bis zum 1. August 1707 verlängert, nur das Pachtgeld wurde auf 90 Gulden ermäßigt.
 +
 +
Weitere Pachtverträge fehlen in den Akten; aber es ist davon auszugehen, dass Philipp Bühler vorerst weiter als Pachtmüller tätig war. So nannte er sich „Müller in Burgfarrnbach“ bzw. „Müller allhier“ in Schuldschreiben des Jahres [[1716]], so am 8. Februar im Schuldschein über 150 Gulden, die er sich von seiner Schwägerin Maria Catharina Haummer zu 5 Prozent Verzinsung lieh und am 17. Februar in der Schuldobligation über 50 Gulden, die er sich zu 6 Prozent Zins von seinen Vettern Georg Haffner, „Schneider zu [[wikipedia:Mausdorf (Emskirchen)|Maußdorf]]“ (dortiger Untertan des Fürstentums Bayreuth), und Hanns Beer, Postknecht in Nürnberg, borgte.
 +
 +
[[Datei:Schlossweg 2-6 A 7158.jpg|thumb|right|Wohn- und Zapfen-Wirtshaus "Zum Hirschen" des Pachtmüllers und Gastwirts Philipp Bühler (abgerissen)]]
 +
Zur Erbauung seines neuen Hauses und Stadels hatte er bereits [[1712]] von seinem Schwager, dem Gegenschreiber Benz zu Fürth, die Summe von insgesamt 200 Gulden geliehen, in Teilbeträgen am 11. und 28. Mai sowie am 27. August, zu deren Zins- und Rückzahlung bei einem Zinssatz von 6 Prozent er und seine Frau „Apolonia Billerin“ sich schriftlich verpflichteten. Offenbar kamen später noch 100 Gulden dazu, denn der „Consistorial Canzlist“ Benz quittiert am 2. September 1720 zu Onolzbach - die Familie Benz muss also in der Zwischenzeit nach Ansbach gezogen sein - in Abwesenheit seiner Mutter den Empfang von 18 Gulden ''„für Einjährig verfallenen Zinß von 300 f. Capital“''. Kunigunda Benzin schrieb am 5. Mai 1722 ihrem Vetter ''„unter Anwunschung gesund und vergnügten Zustandes“'', er möge doch das nunmehr benötigte Kapital, wie bereits versprochen war, bis „Laurenti“ zurückzahlen. Sie konnte immerhin am 28. August 1723 den Empfang von 218 Gulden quittieren, die ihr der ''„Herr Präuverwalter Beringer von Zürndorf“'' überbrachte; über die Abtragung der Restschuld von 100 Gulden ist nichts bekannt.
 +
 +
Im erhaltenen ''„Zinnß: und Steuer Büchlein vor Philipp Pühlern, Müller hiesigen Orthes, angefangen Anno 1712“'' (geführt bis 13. Mai 1734) steht bereits für das Jahr 1712 vermerkt: ''„4 f - Steuer und Erbzinnß von sainem Neu erbauten Guth.“'' Dort taucht auch im Jahr [[1717]] erstmals die Zahlung von ''„Umbgeldt<ref>Besondere Getränkesteuer, siehe Begriffserklärung im [https://www.direktbroker.de/lexikon.php?art_id=16333138 Börsenlexikon] (Abruf vom 07.01.2019)</ref> von 12 aymer Fürther Bier“'' auf, ab Juli dieses Jahres sind auch Abrechnungen über Bierlieferungen aus der örtlichen Brauerei erhalten. Seit Februar [[1719]] wird er in Abrechnungen als „Wirthen zum Hirschen“ bezeichnet. Im Jahr [[1730]] wurde sein Gasthaus als „Zapfen Wirthshauß” (Zapfenwirte führten die einfache Kategorie von Gasthäusern ohne Übernachtungsmöglichkeit, warme Speisen oder Fleisch waren – im Gegensatz zu den Schildwirtschaften – verboten) aufgeführt.
 +
 +
Im [[Johann Georg Kuchen|Kuchen-Plan]] von 1734 ist das Anwesen „Philip Billers Hirschwirths Hofrait“ mit der Nummer 52 ½ (später Bgf. Nr. 32/33) eingetragen; es befand sich nahe der Burgfarrnbacher Mühle auf dem Grundstück der heutigen [[Regelsbacher Straße]] 19.
 +
 +
=== 1717 - 1718: Johann Rupprecht ===
 +
Als neuer Müller wird am 31. Juli [[1716]] Hanns Rupprecht, ein Melber zu Mannhof, genannt. Der angehende Bestandmüller soll drei Tage später zu erkennen gegeben haben, ''"wie das ihm sehr reuete, daß er sich in einem so schweren Mühlbestand daher eingelassen, als man Anlaß genommen, ein solches dem gewesenen Müller zu Siegelsdorf, Andreas Bezoldt, welcher sich schon vorher angemeldet, eröffnen, der den Bestand übernommen hätte"''. Aber Rupprecht hatte sich schon sehr zum Aus- und Einzug bereitgemacht, er wollte daher in Gottes Namen seinen Antritt nehmen.<ref>nach Konspekt von Rudolf Weiß, Amberg</ref> Lange blieb er aber nicht.
 +
 +
=== 1719 - 1729: Johann Kohlschreiber ===
 +
[[Datei:PLA 940 Bestandbrief 07.08.1727 S.1.jpg|thumb|left|„Bestands-Brief“ für Mühl-pächter Johann Kohlschreiber]]
 +
Von Johann oder Johannes Kohlschreiber<ref>mögliche Identität mit dem Müller Johann Kohlschreiber in genealogischer Suchanzeige vom 11.10.2010, siehe  [https://list.genealogy.net/mm/archiv/franken-l/2010-10/2010-10f.html Verein für Computergenealogie e.V., Mailingliste Franken-L - Archiv]</ref> ist nur ein Pachtvertrag vom 7. August [[1727]] erhalten, der vom herrschaftlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer ausgestellt ist. Aus diesem geht aber hervor, dass ''„die Mahl- und neu zu erbauen resolvirte Seeg- oder Schneidmühle allhier, hinwieder an den bißherigen Beständner Johann Kohlschreiber“'' verpachtet wurde. Der neue Pachtvertrag war für 6 Jahre, von Lichtmess 1728 bis zu Lichtmess 1734, geschlossen worden. Das zu zahlende Pachtgeld belief sich auf 78 Gulden, zudem hatte er ''„Vierzig Mezen Kleyen vor die herrschaftlichen Schweine [zu] liefern, alles beym Herrschaftl. Präuhauß gebrauchende Malz ohne Lohn oder Miz [zu] brechen, die herrschaftl. Seeg-Schröthe gegen Genißung der Schwartten und sechs Pfenning Lohn von iedem Schnitt schneiden, und dem benöthigt kleinen Mühlzeug auf seinen Costen an[zu]schaffen“.'' Dabei sollte er sich ''„keine Verwahrloßung zu schulden kommen lassen, … daß Wirtshaußgehens und Volltrinckens sich enthalten“''. Dagegen erhielt der Pächter für die Zurichtung der Malzmühle und für das Malzbrechen „jähr. sechs Aymer Bier.“
 +
 +
Als Bürgen, der mit Verpfändung seines Vermögens haftete und neben dem Pächter den Pachtvertrag ebenfalls unterschrieb, hatte Kohlschreiber den herrschaftlichen Untertanen und Schmied, Johann Georg Tischberger (auch Deschberger), aufgeboten. Dieser Pachtvertrag wurde jedoch nicht wie vorgesehen erfüllt, bereits zum Laurentiustag [[1729]] verließ Kohlschreiber die Mühle. Über die Gründe ist nichts überliefert.
 +
<br clear="all" />
 +
 +
=== 1729 - 1736: Johann Conrad Galster ===
 +
[[Datei:PLA 940 Bestand-Brief Galster 12.06.1729 S1.jpg|thumb|right|„Bestand-Brief“ für Mühlpächter Johann Conrad Galster]]
 +
Bereits am 12. Juni [[1729]] konnte der gräfliche Verwalter Johann Friedrich Bayer mit dem Müller Johann Conrad Galster aus [[wikipedia:Losaurach|Losaurach]] einen Pachtvertrag für drei Jahre -  ''„nemblich von Laurenty Anno 1729 bis solche Zeit 1732“'' - abschließen. Als „Bestandgeld“ waren jährlich 96 Gulden zu bezahlen; die weiteren Leistungen entsprachen denen seines Vorgängers Kohlschreiber. Als Bürge stand der hochgräflich-hohenlohische Untertan Peter Planckenbühler (auch Blanckenbiller geschrieben) zu Losaurach dem Pachtmüller zur Seite, der den Vertrag mit unterschrieb.
 +
 +
Nach Ablauf der drei Jahre verlängerte man mit Nachtrag vom 12. Juni 1732 den Pachtvertrag um weitere drei Jahre bis 1735; neben dem Pächter unterschrieb ein neuer Verwalter: Johann Michael Amde… [Name war nicht ganz leserlich]. Am Ende dieser Pachtperiode wurde auf „hochgräf. gnädigsten Befehl“ der Vertrag mit Nachtrag vom 12. Juni 1735 zu gleichen Bedingungen erneut um drei Jahre verlängert. Davon erfüllte Galster aber nur ein Jahr, dann folgte der nächste Pächter. Über die Gründe und sonstigen Umstände liegen keine Nachrichten vor. Bekannt ist aber, dass der 1686 geborene Johann Conrad Galster, welcher in Markt Erlbach eine zweite Ehe mit einer Catharina schloss, auf der Mühle in [[wikipedia:Obersachsen (Diespeck)|Obersachsen]] bei Diespeck tätig war und dort 1744 starb.<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 584</ref>
 +
 +
=== 1736 - 1749: Christoph Hellm ===
 +
[[Datei:PLA 940 Bestandsbrief Hellm 10.08.1743 S1.jpg|thumb|right|„Bestandt Brief“ für Mühlpächter Christoph Hellm]]
 +
Nachdem der Pachtmüller Galster entlassen war, stellte sich am 8. August [[1736]] der Melber Christoph Hellm (auch Helm), Schutzverwandter aus [[wikipedia:Eltersdorf|Eltersdorf]], bei der gräflichen Verwaltung vor. Er hatte seine beiden „Caventen“ (Bürgen), den Burgfarrnbacher Löwenwirt Johann Habel, gräflich pücklerischer Untertan, und seinen Vetter Michael Pollau (auch Bolau) aus Frauenaurach, dort herrschaftlicher „Brau-Interessent“, mitgebracht. Der Pachtbrief des Müllers Galster wurde ihnen vorgelesen. Hellm versprach, in diese Bedingungen einzutreten; die „Caventen“ versicherten für ihn einzustehen. Dennoch wurde dem Bewerber aufgetragen, ''„vor seinem Aufzug alhir ein attestat von seiner bisherigen Herrschaft sowohl wegen seines Ehrlichen Verhaltens, als gutwillig abzugs von Eltersdorf, beizubringen“''. Schließlich unterschrieben alle drei das Protokoll.
 +
 +
Der hochfürstlich bayreuthisch-culmbachische Voigt zu Eltersdorf, Johann Adam Leupoldt<ref>Leupoldt/Leupold war auch Gastwirt vom „Schwarzen Adler“ in Eltersdorf, siehe Andreas Würfel: „Diptycha ecclesiarum in oppidis et pagis Norimbergensibus …“, Nürnberg 1759, Teil Verzeichnis und Lebensbeschreibungen der Geistlichen auf Landpfarren, S. 63 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10804493_00415.html?zoom=0.7500000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, stellte dem Christoph Hellm am 18. August ein Attest aus, wonach er ''„mit ihme satsam vergnügt und zufrieden geweßen; daß wegen mir auch ihme länger allhier zu behalten können [...], daß er sich wehrend seines hiesigen aufenthalts mit Jedermann alhier Schiedlich Friedlich Ehrlich und Wohl verhalten habe, so daß niemand gegen ihm oder die Seinige einige Klage zu führen vermocht“''.
 +
 +
Daneben legte Hellm ein interessantes, von Johann Ahau unterschriebenes Vernehmungsprotokoll der Frauenauracher Verwaltung vom 20. August vor, welches ihm eine Gebühr von einem Gulden und zwei Kreuzern kostete. Er zeigte dort eine üble Nachrede des ehemaligen Burgfarrnbacher Mühlpächters Kohlschreiber an, der „ausgepranget“ haben soll, dass ''„ihme nicht nur sein Vermögen zu gedachten Eltersdorf, sondern auch deßen Frauen Erbantheil, als einer gebohrnen Kögelbäuerin zu Neuses verarrestiret“'' worden sei. Hierauf wurden drei benannte Zeugen - der Zapfenwirt Johannes Heßler, der Klostermüller Andreas Rudenstein und der „Köchend“-Müller Hanns Conrad Ohlwärtter - beordert, des Meineids verwarnt und aufgefordert, die pure, reine und unverfälschte Wahrheit auszusagen.<br />
 +
Heßler gab an, dass Kohlschreiber am vergangenen Donnerstag (16. August) bei ihm war, drei Maß Bier trank und mitteilte, ''„daß Christoph Helm die Mühl zu Burgfarrenbach bestanden, er glaube aber, in Betracht dieser biß 5 Herren daselbst habe, er würde über Ein Jahr nicht drüben bleiben“''; mehr wüsste er nicht.<br />
 +
Auch Rudenstein sah Kohlschreiber letzten Donnerstag bei Heßler in der Gaststube, er aber trank ein Bier in der Haustenne. Beim Gehen habe ihm Kohlschreiber nachgerufen, dass Ohlwärtter die „Köchend“-Mühle verlassen wolle und er beabsichtige, die Mühle zu pachten, ''„weilen [...] Helm ihme von seinem bißherigen Bestand abgestochen, [...] wobey er dann fernerweit mit angefügt, Helm würde über Ein Jahr nicht zu Burgfarrenbach bleiben können, maßen ein Mühlpachter gar zu viel Herren daselbst hätte, und seine, Deponentens [Zeuge, hier Rudenstein], Freunde hätten vor ihme Bürgschaft geleistet, sie würden aber Schimpf und Schand darbey aufheben“''. Rudenstein habe aber nicht geantwortet und sei seiner Wege gegangen.<br />
 +
Ebenfalls am vergangenen Donnerstag traf Ohlwärtter den Kohlschreiber in Heßler‘s Haus, als er Tabak vom Feld heimfuhr. Dieser rief ihn hinein und fragte ihn nach seinen Absichten über den Abzug aus der Mühle. Dabei erkundigte sich Ohlwärtter bei Kohlschreiber, ''„warumben er nicht auf der Seebach- und Burgfarrenbacher Mühl geblieben“'' sei, wonach dieser sagte: ''„Christoph Helm hatte ihme abgestochen.“'' <br />
 +
Vielleicht hatte sich Kohlschreiber auch um die Nachfolge des Pächters Galster beworben (in den Akten stand dazu aber nichts) und war nun über den zum Zug gekommenen Hellm verärgert. Zur angezeigten Diskreditierung durch Kohlschreiber wegen angeblicher Beschlagnahme des Hellm’schen Vermögens äußerten sich alle drei befragten Zeugen aber nicht.
 +
 +
Am 25. August schließlich stellte aufgrund eines halbjährigen Aufenthalts in Baiersdorf der dortige Amtmann Wolfgang Hostmann einen tadellosen Zeugnis- und Abschiedsbrief für Hellm aus.
 +
 +
So legte Hellm am 10. September das Handgelübde ab, ein treuer Untertan der Pücklerischen Herrschaft zu sein.  Der Pachtvertrag wurde mit dem erst kürzlich in den Dienst getretenen gräflichen Verwalter Johann Sebastian Adam Geer abgeschlossen, er trägt das Datum 10. August 1736. Er wurde offenbar zurückdatiert, da sich die Laufzeit von drei Jahren von Laurentius (eben 10. August) 1736 bis Laurentius 1739 erstreckte. Die Pachtbedingungen waren die gleichen wie beim Vorgänger Galster, auch der Pachtschilling betrug 96 Gulden jährlich. Bei Vertragsunterzeichnung mit zugegen waren die Bürgen Habel und Pollau, die ebenfalls mitzeichneten, da ''„einer vor den andern zu haften [...] bey Verpfändung eines liegend und fahrenden Vermögens, so viel sezen vonnöthen,“'' verpflichtend zugesagt wurde. Der Pachtvertrag wurde offenbar zu gleichen Bedingungen verlängert (Nachträge liegen nicht vor, aber die jährliche Zahlung des Pachtzinses von 96 f. ist vermerkt).
 +
 +
Erst am 5. September [[1743]] befragte man Hellm, was er künftig geben kann und will. So wurde, offenbar wieder zurückdatiert, mit Datum 10. August 1743 ein neuer Pachtvertrag geschlossen, der auf zwei Jahre bis Laurentius 1745 befristet war. Nun belief sich der Pachtschilling auf 110 Gulden, der Mühlpächter hatte zudem ständig drei [[wikipedia:Simri (Maßeinheit)|Simra]] Korn Vorrat für die gräfliche Herrschaft zu mahlen, als Bürge trat allein Johann Habel auf. Der anschließende und letzte vorliegende Pachtvertrag vom 10. August [[1746]] wurde nur für ein Jahr bis Laurentius 1747 ausgehandelt; der Bürge war immer noch der Löwenwirt Habel, aber nun stieg der Pachtzins auf 125 Gulden und Hellm hatte zusätzlich ''„drey herrschaftl. Hunde auf verlangen bey sich im futter [zu] erhalten“''.
 +
Die Pacht wurde darüberhinaus nachweislich weitere zwei Jahre fortgeführt, aber schließlich zu Laurentius [[1749]] beendet. Da zog Christoph Hellm nach [[wikipedia:Birnbaum (Gerhardshofen)|Birnbaum]]. In der Endabrechnung vom 23. August 1749 wurde nicht vergessen, weil er wohl die drei  herrschaftlichen Hunde nicht versorgte, ihm 45 Gulden für 2 1/2 Jahre Hundehaltung in Rechnung zu stellen.
 +
 +
=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz ===
 +
Der Nachfolger Hellms, er hieß Johann Georg Schwartz, war wohl nicht gleich gefunden. Das Gelübde, seine Pflichten gegenüber der hochgeborenen Herrschaft zu erfüllen, wurde ihm am 17. März [[1750]] abgenommen, wie aus einer Randnotiz an der älteren Hellm‘schen Eidesformel hervorgeht. Den Pachtvertrag schloss man erst zu Laurentius, am 10. August 1750. Die Laufzeit wurde für ein Jahr - bis Laurentius 1751 - vereinbart, der Pachtschilling betrug 110 Gulden. Die sonstigen Vertragsbedingungen entsprachen denen des Vorgängers mit folgenden Änderungen: Eine Hundehaltung für die gräfliche Herrschaft und Bürgen entfielen. Zur Sicherung etwaiger herrschaftlicher Ansprüche stand im Vertrag die Klausel: ''„... so verschreibt Pachter dißfalls all sein Vermögen, wie dieses Nahmen haben mag, zu hochged. gndgste Herrschaft Sicherstellung, hiermit unterpfändlich, sich im fall bedürfnis daran effective halten zu können“.''
 +
 +
[... wird noch ergänzt]
 +
 +
=== 1761: Verkauf der Mühle ===
 +
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn ===
 +
=== (1781) - 1793: Gräfin Caroline Christiane von Pückler-Limpurg ===
 +
 
=== 1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg ===
 
=== 1793: Rückkauf durch die Grafen Pückler-Limpurg ===
Der Rückkauf der Mühle war eine komplizierte und langwierige Angelegenheit. Der ursprüngliche Käufer vom 1. Juli 1761, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, trat sie bereits am 8. Oktober an [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778), Kaiserlicher Wirklicher Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg, ab. Durch Erbrecht kam die Mühle an seinen Schwiegersohn Karl Ludwig Albrecht Eckbrecht von Dürckheim (1733 - 1774). Dessen Sohn wiederum, Karl Friedrich Johann Graf Eckbrecht von Dürckheim-Montmartin (15.11.1770 in Regensburg - 01.08.1836 in Bläsheim/Elsass), war zu Zeiten des Rückkaufs 1793 aber noch unmündig (nachweislich im Jahr 1790 Student in Jena)<ref>Immanuel Carl Diez: Briefwechsel und Kantische Schriften – Wissensbegründung in der Glaubenskrise Tübingen-Jena (1790 - 1792), hrsg. Dieter Henrich, Verlag Klett-Cotta 1997 - [https://books.google.de/books?id=PNt7lJV4_-4C&pg=PA521&dq#v=onepage&q&f=false  Digitalisat, S. 521]</ref> und wurde daher durch die Gräflich Dürckheimer’sche Vormundschaft vertreten. Deren Bevollmächtigte von Zwanziger und Braun schlossen nach mehrtägigen Verhandlungen mit dem Gräflich Pückler’schen Condominat einen „Kaufs-, Verkaufs- und Vergleichs-Kontrakt“ in Nürnberg am [[14. Juni]] [[1793]] unter dem Vorbehalt der Ratifizierung durch die bestellten Vormünder ab. Der „Kaufschilling“ (Kaufpreis) wurde auf 8.000 Gulden festgesetzt und auf eine 10-jährige Stundungszeit bestimmt. Die Zinsen von 3 ½ Prozent waren ab „Laurentii“ (10. August) 1793 auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Dinkelsbühl zu liefern. Zur Sicherung des Verkäufers wurde auch eine Generalhypothek auf die Habe des hochgräflichen Pückler’schen Hauses eingetragen.  
+
Der Rückkauf der Mühle war eine komplizierte und langwierige Angelegenheit. Der ursprüngliche Käufer vom 1. Juli 1761, der württembergische Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel, trat sie bereits am 8. Oktober an [[wikipedia:Friedrich Samuel von Montmartin|Friedrich Samuel Graf du Maz von Montmartin]] (1712 - 1778), Kaiserlicher Wirklicher Geheimrat und Premierminister des Herzogtums Württemberg, ab. Durch Erbrecht kam die Mühle an seinen Schwiegersohn Karl Ludwig Albrecht Eckbrecht von Dürckheim (1733 - 1774). Dessen Sohn wiederum, Karl Friedrich Johann Graf Eckbrecht von Dürckheim-Montmartin (15.11.1770 in Regensburg - 01.08.1836 in Bläsheim/Elsass), war zu Zeiten des Rückkaufs 1793 aber noch unmündig (nachweislich im Jahr 1790 Student in Jena)<ref>Immanuel Carl Diez: Briefwechsel und Kantische Schriften – Wissensbegründung in der Glaubenskrise Tübingen-Jena (1790 - 1792), hrsg. Dieter Henrich, Verlag Klett-Cotta 1997 - [https://books.google.de/books?id=PNt7lJV4_-4C&pg=PA521&dq#v=onepage&q&f=false  Digitalisat, S. 521]</ref> und wurde daher durch die Gräflich Dürckheimer’sche Vormundschaft vertreten. Deren Bevollmächtigter A. G. Busch schloss nach mehrtägigen Verhandlungen mit den Kommissaren der Kaiserlichen Debit-Kommission, dem Geheimen Rat und Gesandten F. A. von Zwanziger<ref>Biografien: "Menschen aus Bayern", Haus der Bayerischen Geschichte - [https://www.hdbg.eu/biografien/web/index.php/detail?uid=4176  Friedrich Adolph von Zwanziger]</ref> und dem Hof- und Regierungsrat G. F. E. Braun<ref>Georg Friedrich Ernst Braun (1751 - 1821), ab 1808 Edler von Braun, Todesanzeige im Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg vom 2. April 1821, S. 354 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10346080_00178.html?zoom=0.7000000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, einen „Kaufs-, Verkaufs- und Vergleichs-Kontrakt“ in Nürnberg am [[14. Juni]] [[1793]] unter dem Vorbehalt der Ratifizierung durch die bestellten Vormünder und dem hierbei nicht beteiligten Gräflich Pückler’schen Condominat ab. Der „Kaufschilling“ (Kaufpreis) wurde auf 8.000 Gulden festgesetzt und auf eine 10-jährige Stundungszeit bestimmt. Die Zinsen von 3 ½ Prozent waren ab „Laurentii“ (10. August) 1793 auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Dinkelsbühl zu liefern. Zur Sicherung des Verkäufers wurde auch eine Generalhypothek auf die Habe des hochgräflichen Pückler’schen Hauses eingetragen.
   −
Dieses Geschäft trug die kaiserliche Debit-Kommission, unter deren Aufsicht die verschuldeten Grafen von Pückler-Limpurg standen, mit. Die Vormundschaft ratifizierte den Vertrag; in Meiningen am 24. Juni 1793 durch Franz Christian Freiherr Eckbrecht von Dürckheim (1729 - 1807), vormals Weimarer Kammerjunker, seit 1768 Prinzenerzieher in Meiningen und in Ödenburg/Ungarn (heute [[wikipedia:Sopron|Sopron]]) am 14. August 1793 durch Karl Ludwig du Maz Freiherr von Montmartin (1712 - 1802), k. u. k. [[wikipedia: Generalfeldwachtmeister|Generalfeldwachtmeister]],<ref>“Historische politisch-geographisch-statistisch- und militärische Beyträge, die Königlich-Preußischen und benachbarten Staaten betreffend. Des dritten Theils, zweeter Band. Berlin, 1785“ - [https://books.google.de/books?id=Pvo_AQAAMAAJ&pg=PA612&lpg=PA612&dq#v=onepage&q&f=false Digitalsat, S. 612]</ref><ref>Johann Friedrich Seyfart: "Unpartheyische Geschichte des bayerschen Erbfolgekriegs, ...",  Leipzig 1780, S. 650/651 - [http://bavarica.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10378660_00690.html?zoom=0.67 Digitalisat]</ref> dem Bruder von Friedrich Samuel du Maz von Montmartin.
+
Die Vormundschaft ratifizierte den Vertrag; in Meiningen am 24. Juni 1793 durch Franz Christian Freiherr Eckbrecht von Dürckheim (1729 - 1807), vormals Weimarer Kammerjunker, seit 1768 Prinzenerzieher in Meiningen und in Ödenburg/Ungarn (heute [[wikipedia:Sopron|Sopron]]) am 14. August 1793 durch Karl Ludwig du Maz Freiherr von Montmartin (1712 - 1802), k. u. k. [[wikipedia: Generalfeldwachtmeister|Generalfeldwachtmeister]],<ref>“Historische politisch-geographisch-statistisch- und militärische Beyträge, die Königlich-Preußischen und benachbarten Staaten betreffend. Des dritten Theils, zweeter Band. Berlin, 1785“ - [https://books.google.de/books?id=Pvo_AQAAMAAJ&pg=PA612&lpg=PA612&dq#v=onepage&q&f=false Digitalsat, S. 612]</ref><ref>Johann Friedrich Seyfart: "Unpartheyische Geschichte des bayerschen Erbfolgekriegs, ...",  Leipzig 1780, S. 650/651 - [http://bavarica.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10378660_00690.html?zoom=0.67 Digitalisat]</ref> dem Bruder von Friedrich Samuel du Maz von Montmartin.<br />
 +
Das hochgräflich Pückler-Limpurg’sche Haus wurde erst bei der Tagfahrt vom 2. Juli 1794 über den Wiedereinlösungskontrakt informiert und zur Ratifzierung aufgefordert. Diese erfolgte erst Anfang November 1794. Bei der Verzögerung war der Bevollmächtigte des Pückler-Limpurg'schen Condominats, Dr. [[Christoph Ludwig Wilhelm Buff]], nicht unbeteiligt; offenbar kam auch Missmut über die "''seit 5/4 Jahren unbekannt gebliebene Wiedereinlösung der hiesigen Mühle''" hinzu.
   −
Nach Ablauf der zehnjährigen Stundung fehlte den Grafen das zu zahlende Geld. Christian Ernst Freiherr [[wikipedia:Voit von Salzburg|Voit von Salzburg]] (26. o. 28.05.1744 - 30.07. o. 01.08.1813 in Ansbach), königl.-preußischer Wirklich Geheimer Rat, Oberhofmarschall und Ritter des roten Adlerordens lieh mit Urkunde vom 11. Juni 1804 den Grafen von Pückler-Limpurg (Friedrich, Christian und Alexander) das Kapital von 8.000 Gulden mit gerichtlicher Hypothek auf die Mahl-, Malz- und Schneidmühle. Davon wurden bis zum Jahr 1819 3.000 Gulden zurückgezahlt. Zur Ablösung des Kredits bei den Erben des Freiherrn Voit von Salzburg konnte die „gräflich Pückler’sche gemeinschaftliche Rentey-Cassa“ nur 500 Gulden aufbringen. Für den großen „Rest“ von 4.500 Gulden musste ein neuer Gläubiger eintreten.
+
Nach Ablauf der zehnjährigen Stundung fehlte den Grafen das zu zahlende Geld. Christian Ernst Freiherr [[wikipedia:Voit von Salzburg|Voit von Salzburg]] (26. o. 28.05.1744 - 30.07. o. 01.08.1813 in Ansbach), königl.-preußischer Wirklich Geheimer Rat, Oberhofmarschall und Ritter des roten Adlerordens lieh mit Urkunde vom 11. Juni 1804<ref>Verhandlung vom 11.06.1804 in Burgfarrnbach unter Leitung der königl.-preußischen Regierungskommission „zu den Gräf. Pückler. Condominats Diferenz Angelegenheiten” mit beurkundetem Protokoll gleichen Datums von Justizrat [[wikipedia:Wolfgang Heinrich Puchta|Puchta]], Cadolzburg</ref> den Grafen von Pückler-Limpurg (Friedrich, Christian und Alexander) das Kapital von 8.000 Gulden zu Zinsen von 5 Prozent mit gerichtlicher Hypothek auf die Mahl-, Malz- und Schneidmühle. Davon wurden bis zum Jahr 1819 3.000 Gulden zurückgezahlt. Zur Ablösung des Kredits bei den Erben des Freiherrn Voit von Salzburg konnte die „gräflich Pückler’sche gemeinschaftliche Rentey-Cassa“ nur 500 Gulden aufbringen. Für den großen „Rest“ von 4.500 Gulden musste ein neuer Gläubiger eintreten.
   −
„Prozeßrath” Konrad Zimmermann, Königlicher Appellationsgerichts-Advokat zu Fürth (wohnhaft Haus-Nr. 513 d<ref>Eger, Johann Gottfried: Taschen- und Addreß-Handbuch von Fürth, im Königreich Baiern 1819, S. 31, 49</ref>, spätere Schwabacherstraße 335 im I. Stadtbezirk bzw. Schwabacher Straße 2, heute [[Schwabacher Straße 3]]) verlieh gemäß Urkunde vom 29. April 1819 an die Grafen Christian Carl Alexander August, Carl Friedrich und Ludwig 4.500 Gulden. Die Zinsen waren jährlich zu 5 Prozent, in halbjährlichen Raten zu Lichtmess und Laurentiustag, zu zahlen; den Rückzahlungstermin vereinbarte man mit einem halben Jahr ab Kündigung von einer Seite. Diese Verbindlichkeit an den neuen Gläubiger wurde auch durch gerichtliche Hypothek vom 10. August 1819 auf die Burgfarrnbacher Mahl-, Malz- und Schneidmühle  gesichert. Über die Begleichung dieser Schuld ist nichts Näheres bekannt.
+
„Prozeßrath” Konrad Zimmermann, Königlicher Appellationsgerichts-Advokat zu Fürth<ref>"Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. 1820. [...] KanzleiBuchdruckerei zu Ansbach."  Teil B., Kap. III., Abschnitt 5. Appellations-Gerichtsadvokaten, Zu Fürth,  S. 198 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10369985_00236.html?zoom=0.6500000000000001 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]
 +
</ref> (wohnhaft Haus-Nr. 513 d<ref>Eger, Johann Gottfried: Taschen- und Addreß-Handbuch von Fürth, im Königreich Baiern 1819, S. 31, 49</ref>, spätere Schwabacherstraße 335 im I. Stadtbezirk bzw. Schwabacher Straße 2, heute [[Schwabacher Straße 3]]) verlieh gemäß Urkunde vom 29. April 1819 an die Grafen Christian Carl Alexander August, Carl Friedrich und Ludwig 4.500 Gulden. Die Zinsen waren jährlich zu 5 Prozent, in halbjährlichen Raten zu Lichtmess und Laurentiustag, zu zahlen; den Rückzahlungstermin vereinbarte man mit einem halben Jahr ab Kündigung von einer Seite. Diese Verbindlichkeit an den neuen Gläubiger wurde auch durch gerichtliche Hypothek vom 10. August 1819 auf die Burgfarrnbacher Mahl-, Malz- und Schneidmühle  gesichert. Über die Begleichung dieser Schuld ist nichts Näheres bekannt.
    
=== 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich ===
 
=== 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich ===
Der Müller Conrad Ullrich (auch Ulrich, Uhlrich geschrieben) war wohl der Pächter mit der längsten Pachtzeit. In der Bewerbung vom 9. Dezember [[1794]] wies er darauf hin, dass „weiland er bereits seit Lichtmeß (2. Februar) 1784 die Mühl versehen habe.“ Anfangs war er wohl nur Müllergeselle, aber nach dem Tod von Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler wurde Ullrich [[1786]] Unterpächter bei der Pächterin, der verwitweten Gräfin Caroline Christiane von Pückler. Als nach sieben Jahren, am 6. April 1793, die Gräfin verstarb, erfolgte der Wiederkauf der Mühle durch das Gräflich Pückler’sche Condominat.
+
Der Müller Conrad Ullrich (auch Ulrich, Uhlrich geschrieben) war wohl der Pächter mit der längsten Pachtzeit. In der Bewerbung vom 9. Dezember [[1794]] wies er darauf hin, dass „weiland er bereits seit Lichtmeß (2. Februar) 1784 die Mühl versehen habe.“ Anfangs war er wohl nur Müllergeselle, aber nach dem Tod von Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler wurde Ullrich [[1786]] Unterpächter bei der Pächterin, der verwitweten Gräfin Caroline Christiane von Pückler. Als nach sieben Jahren, am 6. April 1793, die Gräfin verstarb, erfolgte der Wiederkauf der Mühle durch die Kaiserliche Debit-Kommission für das gräflich Pückler’sche Condominat.
    
Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften.
 
Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften.
Zeile 46: Zeile 105:  
Aber die Administration hatte offensichtlich vergessen, den Pachtvertrag von der Kaiserlichen Kommission ratifizieren zu lassen. Mit Schreiben vom 29. März 1796 berichtete sie untertänigst; dabei strich man das erhöhte Pachtgeld heraus und lobte den Pächter: ''„Dieser Müller ist ein ordentlicher Mann, und besizet ziemlich Vermögen, hat auch seit seines 12jährigen Aufenthalts alhier, das Mahlwerk so versehen, daß niemalen eine gegründete Klage gegen denselben eingelauffen ist, zu dem noch kommt, daß bey denen ehemaligen Pachtern Braun und Eckert, bey den zu Zeiten entstandenen Wassermangel das Malz sehr oft in Fürth muste gebrochen werden, da solche beständig Ausreden vorzubringen gewußt, somit viele Ausgaben das Malz auswärts brechen zu lassen verursacht worden sind, bey diesem Manne aber, solches nicht ehender als bei vorgenommen wordenen Mühlwerksreparaturen geschehen ist, (…).“'' Eine Woche später wurde der Pachtvertrag zur Genehmigung eingesandt, die dann auch erteilt worden sein muss.
 
Aber die Administration hatte offensichtlich vergessen, den Pachtvertrag von der Kaiserlichen Kommission ratifizieren zu lassen. Mit Schreiben vom 29. März 1796 berichtete sie untertänigst; dabei strich man das erhöhte Pachtgeld heraus und lobte den Pächter: ''„Dieser Müller ist ein ordentlicher Mann, und besizet ziemlich Vermögen, hat auch seit seines 12jährigen Aufenthalts alhier, das Mahlwerk so versehen, daß niemalen eine gegründete Klage gegen denselben eingelauffen ist, zu dem noch kommt, daß bey denen ehemaligen Pachtern Braun und Eckert, bey den zu Zeiten entstandenen Wassermangel das Malz sehr oft in Fürth muste gebrochen werden, da solche beständig Ausreden vorzubringen gewußt, somit viele Ausgaben das Malz auswärts brechen zu lassen verursacht worden sind, bey diesem Manne aber, solches nicht ehender als bei vorgenommen wordenen Mühlwerksreparaturen geschehen ist, (…).“'' Eine Woche später wurde der Pachtvertrag zur Genehmigung eingesandt, die dann auch erteilt worden sein muss.
   −
Die Administrationsbeamten Schwegler und Brenner zeigten der Administrationsdirektion am 17. Mai [[1799]] an, dass die Pachtzeit des Ullrich mit dem Laurentiustag abläuft. Da man vermutete, dass die Mühlpacht neu ausgeschrieben werden wird, legten sie den Entwurf einer „Proclama“ vor und wiesen ergänzend darauf hin, in die neuen Pachtbedingungen sich das Quartier des Malzbrechers ausdrücklich vorzubehalten. In der Vergangenheit hatten diese in einer Kammer der Mühle Logis, so der ehemalige „Afterfütterer“ Nicolaus Wagner und nach dessen Tod nunmehr Georg Gugler, ohne dass es eigens ausbedungen war. Die Vorgesetzten hatten nicht das Mindeste  einzuwenden, wie sie mit Schreiben vom 25. Mai mitteilten. Daraufhin machte das Administrationsamt zwei Tage später in Burgfarrnbach und Fürth öffentlich bekannt, dass ''„Pachtliebhaber hierzu auf Freitag den 7. Junii, Freitag den 14. Jun, Freitag den 28. Jun bey alhiesigen Administrationsamt sich einfinden, die Conditiones vernehmen und ihr Aufgebott ad Protocollum geben können.“'' Am 29. Juni berichteten Schwegler und Brenner, dass außer dem bisherigen „Bestandsmüller Uhlrich“ sich nur zwei Bieter gemeldet hatten, der Mühlknecht Leonhard Kugler aus Frauenaurach und der hiesige [[wikipedia:Beisasse|Schutzverwandte]] Johann Adam Hubinger; ''„beide aber, als ohnbemittelte Leuthe, keine Real Caution zu erlegen im stande geweßen und von ihren Vorhaben wiederum abgestanden sind.“''<br />
+
Die Administrationsbeamten Schwegler und [[Paul Ludwig Friedrich Brenner|Brenner]] zeigten der Administrationsdirektion am 17. Mai [[1799]] an, dass die Pachtzeit des Ullrich mit dem Laurentiustag abläuft. Da man vermutete, dass die Mühlpacht neu ausgeschrieben werden wird, legten sie den Entwurf einer „Proclama“ vor und wiesen ergänzend darauf hin, in die neuen Pachtbedingungen sich das Quartier des Malzbrechers ausdrücklich vorzubehalten. In der Vergangenheit hatten diese in einer Kammer der Mühle Logis, so der ehemalige „Afterfütterer“ Nicolaus Wagner und nach dessen Tod nunmehr Georg Gugler, ohne dass es eigens ausbedungen war. Die Vorgesetzten hatten nicht das Mindeste  einzuwenden, wie sie mit Schreiben vom 25. Mai mitteilten. Daraufhin machte das Administrationsamt zwei Tage später in Burgfarrnbach und Fürth öffentlich bekannt, dass ''„Pachtliebhaber hierzu auf Freitag den 7. Junii, Freitag den 14. Jun, Freitag den 28. Jun bey alhiesigen Administrationsamt sich einfinden, die Conditiones vernehmen und ihr Aufgebott ad Protocollum geben können.“'' Am 29. Juni berichteten Schwegler und Brenner, dass außer dem bisherigen „Bestandsmüller Uhlrich“ sich nur zwei Bieter gemeldet hatten, der Mühlknecht Leonhard Kugler aus Frauenaurach und der hiesige [[wikipedia:Beisasse|Schutzverwandte]] Johann Adam Hubinger; ''„beide aber, als ohnbemittelte Leuthe, keine Real Caution zu erlegen im stande geweßen und von ihren Vorhaben wiederum abgestanden sind.“''<br />
 
Als Meistbietender verblieb Conrad Ullrich, der sich im Zuge der Licitation (Versteigerung) auf ein jährliches Pachtgeld von 230 Gulden für die neunjährige Pachtperiode verpflichtete. Als Kaution versprach er, seine 2.000 f. Kapital bei der ''„Hochgr. Castel. Land Credit Cassa“'' (Vorläufer der heutigen [[wikipedia:Fürstlich Castell’sche Bank|Fürstlich Castell’schen Bank]]) unterpfändlich zu verschreiben. Daher wurde Ullrich von Administrations wegen der Zuschlag erteilt, zugleich ersuchten die berichtenden Beamten zur Ausfertigung des Pachtbriefs um entsprechende Genehmigung. Die muss wohl einige Zeit in Anspruch genommen haben, denn der in den Akten befindliche Pachtbrief trägt das Datum 1. Juli 1802. Die Pachtdauer war ''„von Laurent 1799 bis dahin 1808“'' festgelegt, die Kaution wurde mit 4 % verzinst. Obwohl der Malzgang zur freien Disposition dem verpachtenden Amt zustand, war der Mühlpächter vertraglich verpflichtet, den Malzbrecher niemals zu hindern, den Malzgang in Gang zu bringen und die Steine zu schärfen. Er erhielt zum Ausgleich ''„aus dem hiesig Brauhauß alljähr. sechs Eymer Bier“'' (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also immerhin 442,2 Liter).  
 
Als Meistbietender verblieb Conrad Ullrich, der sich im Zuge der Licitation (Versteigerung) auf ein jährliches Pachtgeld von 230 Gulden für die neunjährige Pachtperiode verpflichtete. Als Kaution versprach er, seine 2.000 f. Kapital bei der ''„Hochgr. Castel. Land Credit Cassa“'' (Vorläufer der heutigen [[wikipedia:Fürstlich Castell’sche Bank|Fürstlich Castell’schen Bank]]) unterpfändlich zu verschreiben. Daher wurde Ullrich von Administrations wegen der Zuschlag erteilt, zugleich ersuchten die berichtenden Beamten zur Ausfertigung des Pachtbriefs um entsprechende Genehmigung. Die muss wohl einige Zeit in Anspruch genommen haben, denn der in den Akten befindliche Pachtbrief trägt das Datum 1. Juli 1802. Die Pachtdauer war ''„von Laurent 1799 bis dahin 1808“'' festgelegt, die Kaution wurde mit 4 % verzinst. Obwohl der Malzgang zur freien Disposition dem verpachtenden Amt zustand, war der Mühlpächter vertraglich verpflichtet, den Malzbrecher niemals zu hindern, den Malzgang in Gang zu bringen und die Steine zu schärfen. Er erhielt zum Ausgleich ''„aus dem hiesig Brauhauß alljähr. sechs Eymer Bier“'' (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also immerhin 442,2 Liter).  
   −
...
+
Am 5. Dezember [[1807]], angesichts des nahenden Pachtablaufs, richtete Ullrich eine längere Bittschrift nunmehr an ihre „Erlaucht hochgebohrnen Reichsgrafen“. Darin beschreibt er treffend die Probleme der Mühle (Wassermangel, Vorrang des Malzbrechens, Abwandern der Mahlkunden, geringe Nutzung der Sägemühle) und bittet untertänigst, für die Neuverpachtung ''„nicht den sonst gewöhnlichen Licitationsweg einzuschlagen“''. Die letzte Ausschreibung der Mühlpacht von 1799 fand er sehr beklagenswert:  ''„… wurde ich aber von bösen, feindseligen Menschen, vielleicht aus Rache gegen mich, um 45 f hoeher getrieben, so daß ich jährlich 230 f Rh. Pachtgeld zalen mußte.“'' Dennoch bittet er seine Herrschaft, ihm die Pacht ''„auf fernere 9 oder 12 Jahre um das bisherige Pacht Locarium von 230 f huldvollest zu überlaßen.“'' Das "Hochgr. Pückler Limpurgsche Oeconomie Amt“ wollte ausschreiben, aber die Grafen Friedrich, Christian und Alexander waren sich einig, den bewährten Pächter auf weitere 9 Jahre zu behalten. Allerdings stellten sie Bedingungen, vor allem, dass er die in seiner Bittschrift erwähnten Unterhaltungskosten von 100 Gulden, die er nach Pachtbrief nicht zu tragen schuldig war, aber bereits aus gutem Willen selbst trug, künftig ohne Wiederersatz selbst bestreiten müsse. Im Termin bei den Beamten Brenner und Maier vom 26. Juli 1808 erklärte sich Conrad Ullrich schriftlich einverstanden, die gestellten Bedingungen zu erfüllen. Der Pachtbrief wurde mit den vorher vereinbarten Bedingungen vier Tage später, am 30. Juli, ausgestellt; die Pacht lief nun bis "Laurentii“ 1817.
 +
 
 +
Nach gut anderthalb Jahren, am 7. März [[1810]], wendete sich der Mühlpächter Ullrich wieder an die in ''„Hohe Gemeinschaft gnaedigst regierenden Grafen von Pückler und Limpurg“'' mit der Bitte, in der herrschaftlichen Mühle eine neue "Semmelmühle“ einrichten zu dürfen, die schönes, feines, weißes Mundmehl<ref>Feinstes Weizenmehl, woraus Semmeln für fürstliche Tafeln, die Mundsemmeln, gebacken wurden. Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3, Leipzig 1798</ref> mahlen kann. Der beigefügte Kostenvoranschlag des Zimmermanns und Mühlarztes Roth aus Wilhermsdorf wies eine Summe von 233 Gulden 40 Kreuzer auf. Was aus der Sache wurde ist den Akten nicht zu entnehmen, auch sonstige Nachrichten aus dieser Pachtperiode fehlen.
 +
 
 +
In der Condominialherrschaftlichen Konferenz vom 23. Juli [[1817]] wurde die [[wikipedia:Prolongation|Prolongation]] des bestehenden Pachtvertrags um weitere 9 Jahre beschlossen, also ''„von Laurentii 1817 bis dahin 1826“'' und am 1. August im bestehenden Pachtbrief eingetragen. Als zusätzliche Klausel wurde aufgenommen, dass der Pächter ''„alle vorkommenden Reparaturen an den Rädern und am laufenden Geschirr durchgehend auf seine alleinige Kosten übernehmen solle und müße“''.
 +
 
 +
Wohl Anfang des Jahres [[1825]] hatte Conrad Ullrich bei einer öffentlichen Versteigerung im königlichen Landgericht Cadolzburg meistbietend für 6.250  Gulden die [[wikipedia:Raindorf (Veitsbronn)|Raindorfer]] Mühle erstanden. Bereits 1812 hatte sich Ullrich für die Umschuldung des    dortigen Müllers J. C. Eckert - wenn auch ohne Erfolg - engagiert; aber auch dessen Nachfolger G. A. Langkammerer geriet in finanzielle Schieflage.<ref name="Mück“>Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 502/503</ref> Er zeigte diesen Kauf mit Schreiben vom 28. Januar 1825 seinen Verpächtern an und bat zur Finanzierung seines Vorhabens um vorzeitige Zahlung eines Abschlags von 1.000 fl. von seiner Kaution. Dem Pachtmüller wurde jedoch am 24. Februar vom "Oeconomie Amt“ lapidar eröffnet, dass die ''„Hochgräf. Herrschaften es bei dem Pacht Contract belaßen wollen“''. Damit scheiterte sein Vorhaben, das Mühlanwesen in Raindorf ging im Juli 1825 an den Müller J. G. Hofmann.<ref name="Mück“/>
 +
 
 +
In der Konferenz der Condominial-Herrschaften am 3. April [[1826]] wurde beschlossen, nach Ablauf der Pachtzeit zum Laurentiustag die Verpachtung auf 6 Jahre wieder öffentlich zu versteigern. Zum bekanntgegebenen Termin am 2. Mai erschienen und „licitirten“:
 +
* Conrad Ullrich, bisheriger Mühlpächter
 +
* Gottlieb Fecht, herrschaftlicher Malzbrecher
 +
* Adam Kendler, Bürger und Pfragner (Kleinhändler) aus Nürnberg
 +
* Martin Nelp, Oekonom (Landwirt) aus [[wikipedia:Prackenhof|Prackenhof]] bei Emskirchen
 +
* Johann Foerster, Müller bei Ammerndorf<ref>vermutlich der ehem. Besitzer der Bubenmühle, die kurz zuvor - am 26. April 1826 - versteigert wurde; siehe Königlich Bayerisches Intelligenzblatt für den Rezat-Kreis, 1826, S. 940 - [https://books.google.de/books?id=fDBFAAAAcAAJ&pg=PA38&lpg=PA38&dq#v=onepage&q&f=false online]</ref>
 +
* Christian Weghorn, Pächter aus Seukendorf
 +
 
 +
Am Ende gab Ullrich das höchste Gebot ab; die übrigen „Licitanten“ erklärten ''„daß ihnen das Ulrichische Pacht-Angebot von 180 f zu hoch sey, und daß sie keine Lust zum weiteren streichen hätten“''. Zwar machte die hochgräf. Rentei noch einen Versuch, Ullrich zu einem höheren Gebot zu bewegen, der aber verwies nur auf den zu hohen Pachtschilling zuvor. Schließlich wurde ihm die weitere Pacht zugesagt und protokolliert, vorbehaltlich der herrschaftlichen Genehmigung. Hierbei bat Conrad Ullrich darum, dass im Falle seines Todes sein Sohn die Pachtzeit zu Ende führen darf.<br />
 +
Da erschien am Nachmittag überraschend der Adam Kendler wieder beim Amt und erklärte, er habe sich eines anderen besonnen und bietet nun 5 Gulden mehr als Ullrich. Daraufhin lud man am 3. Mai nachmittags den Pachtmüller Ullrich sowie den Kendler vor. Ullrich war über das Nachgebot erstaunt, bot aber daraufhin auch mehr. Er blieb Meistbietender, aber nun mit einer Summe von 200 Gulden. Auch erhielt er am 1. Juni 1826 die Genehmigung des Condominats, allerdings bei Todesfall ohne die Weiterführung durch seinen Sohn. Die Kaution war nun auf 600 Gulden mit einer jährlichen Verzinsung von 4 Prozent bestimmt. Die neue Pachtzeit lief von Laurentius 1826 bis Laurentius 1832.
 +
 
 +
Kurz vor Weihnachten [[1831]], mit Schreiben vom 17. Dezember, wendete sich Müller Ullrich an seine herrschaftlichen Verpächter. Er verwies anfangs auf seine 46 Jahre langen Verdienste, dann äußerte er - wohl fürsorglich für seinen Sohn - die ''„… unterthaenig gehorsamste Bitte: mir die fragliche Mühle samt Zubehör unter den in dem Pachtbriefe vom 9. Juny 1826 enthaltenen Pachtbedingungen auf weitere 9 oder 12 Jahre außer der oeffentlichen Versteigerung mit der Begünstigung zu überlassen, daß auf den Fall des Eintritts meines Ablebens im Laufe dieser Pachtzeit meinem Sohn Johann Ulrich die Fortsetzung des Pachtes gestattet werde.“'' Zur „huldvollen“ Berücksichtigung führte er vier besondere Gründe an. Unter Punkt Nr. 3 weist Ullrich darauf hin, „''daß ich seit dem Jahr 1822 den Genuß des Bieres, welcher mir von 1817 bis 1822 gewährt war, entbehren und seit dieser Zeit auch die Last des Malzabmessens übernehmen mußte.“''<br />
 +
In der Konferenz vom 2. Januar 1832 (Teilnehmer: Grafen und Cond. Carl und Louis v. Pückler-Limpurg, Patrimonialrichter [[Johann Leonhard Bandel|Bandel]], Rentamtmann Maier) wurde beschlossen, dem bewährten Müller Ullrich die Mühlpacht auf 6 Jahre bei sonst gleichen Bedingungen zu überlassen. Aber sein weiteres Gesuch, im Fall seines unter der Pachtzeit eintretenden Todes, die Pacht von seinem ledigen Sohn Johann direkt weiterführen zu lassen, wurde abgelehnt. So schloss man den Pachtkontrakt am 28. März [[1832]] mit der Bestimmung ab, dass eine etwaige Pachtfortsetzung durch Johann Ullrich einer freien Entscheidung der Herrschaft unterliegt. Die Laufzeit wurde hierbei auf den Laurentiustag 1838 begrenzt.
 +
 
 +
Am 18. April [[1833]] erschien der nun 70-jährige Konrad Ullrich bei der herrschaftlichen Rentei und teilte mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Mühlpacht zu Ende zu führen und ersuchte, die Pachtzeit „mit dem heurigen Allerheiligen“ beenden zu dürfen. Er führte an, dass sein ''„lediger Sohn Johann die s. g. [[wikipedia:Wasenmühle (Langenzenn)|Wasenmühle bei Langenzenn]] mit mehreren dazu gehörigen Feldern, Wiesen u. Waldungen um die baare Summe von 14&nbsp;400 f. käuflich an sich gebracht hat.“''<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 466</ref> Zudem wolle seine Tochter auf die Wasenmühle ziehen, um bis zu ihrer Verheiratung den Haushalt ihres Bruders zu führen. Auch lebte die Frau von Conrad Ullrich nicht mehr, er selbst sei ''„durch viele schwere Krankheiten um [m](s)eine sonstige Kräfte gekommen.“''
 +
Die Rentei erklärte daraufhin, dass man ihn allenfalls von der sechsjährigen Dauer freisprechen würde, dass ''„er jedoch schuldig und gehalten wäre, den allenfallsigen Wenigererlös bei einer künftigen Verpachtung bis zum Ende der Pachtzeit darauf zahlen zu müßen.“'' Da aber zeigte sich Ullrich zuversichtlich, dass die hochgräflichen Herrschaften mit ihm nicht so streng verfahren würden und war zudem überzeugt, dass bei öffentlicher Ausschreibung der Verpachtung für das jährliche Pachtgeld mehr als 200 Gulden  geboten würden. Er wies bereits auf den Müller von Burggrafenhof namens Schmidt hin, der gerne 230 Gulden Pachtschilling zahlen würde.
    
=== 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt ===
 
=== 1833 - 1839: Pächter Jakob Schmidt ===
Zeile 149: Zeile 231:  
In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 1900 brach auf dem Dachboden der Mühle Feuer aus; dieses konnte jedoch in kurzer Zeit gelöscht werden. Das Löschwasser verursachte an einem Teil der Mühleinrichtung Schäden, die dem Kgl. Brandversicherungs-Inspektor Welnhofer<ref>Anton Welnhofer, [[Schwabacher Straße 133]], p. laut Adressbuch 1899, I. Teil, S. 217, II. Teil, S. 134 und III. Teil, S. 10; später [[Dambacher Straße]] 23 (Haus nicht mehr existent) laut Adressbuch 1901, I. Teil, S. 240, II. Teil, S. 21 und III. Teil, S. 11</ref> in Fürth zur Schadensfeststellung gemeldet wurden (Schreiben Brauerei-Verwaltung vom 17. Dezember 1900, unterzeichnet Römhild). Die eingeholte "ungefähre Kostenberechnung" vom 9. Januar 1901 des Mühlarztes Leonhard Bogner aus Langenzenn belief sich auf 417,60 Mark. Bogner wurde von der Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Brauereiverwaltung mit Schreiben vom 17. Januar 1901 benachrichtigt, von einer größeren Abänderung der Getreideputzerei abzusehen und gebeten, ''„die Herstellung dieser beschädigten Theile sofort in Angriff zu nehmen u. durchzuführen, und zwar nur insoweit, als hierfür von der Kgl. Brandversicherungskammer Entschädigung geleistet wird.”'' Dem Mühlpächter Schwab wurde dann am 17. Juni eröffnet, dass die Anbringung eines größeren Griesputzzylinders nicht genehmigt worden sei, er könne aber die Verbesserung gegen späteren Ersatz selbst vornehmen.
 
In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 1900 brach auf dem Dachboden der Mühle Feuer aus; dieses konnte jedoch in kurzer Zeit gelöscht werden. Das Löschwasser verursachte an einem Teil der Mühleinrichtung Schäden, die dem Kgl. Brandversicherungs-Inspektor Welnhofer<ref>Anton Welnhofer, [[Schwabacher Straße 133]], p. laut Adressbuch 1899, I. Teil, S. 217, II. Teil, S. 134 und III. Teil, S. 10; später [[Dambacher Straße]] 23 (Haus nicht mehr existent) laut Adressbuch 1901, I. Teil, S. 240, II. Teil, S. 21 und III. Teil, S. 11</ref> in Fürth zur Schadensfeststellung gemeldet wurden (Schreiben Brauerei-Verwaltung vom 17. Dezember 1900, unterzeichnet Römhild). Die eingeholte "ungefähre Kostenberechnung" vom 9. Januar 1901 des Mühlarztes Leonhard Bogner aus Langenzenn belief sich auf 417,60 Mark. Bogner wurde von der Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Brauereiverwaltung mit Schreiben vom 17. Januar 1901 benachrichtigt, von einer größeren Abänderung der Getreideputzerei abzusehen und gebeten, ''„die Herstellung dieser beschädigten Theile sofort in Angriff zu nehmen u. durchzuführen, und zwar nur insoweit, als hierfür von der Kgl. Brandversicherungskammer Entschädigung geleistet wird.”'' Dem Mühlpächter Schwab wurde dann am 17. Juni eröffnet, dass die Anbringung eines größeren Griesputzzylinders nicht genehmigt worden sei, er könne aber die Verbesserung gegen späteren Ersatz selbst vornehmen.
   −
=== 1903 - ? : Besitzer Georg Schwab ===
+
=== 1903 - 1913: Besitzer Georg Schwab ===
 +
Nach dem gräflich von Pückler-Limpurg’schen Familienstatut vom 31. August 1855 waren die Güter eigentlich unveräußerlich. Erst nach der im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern Nr. 23 von 1903 veröffentlichten Abänderung des Statuts war ein Verkauf unter der Bedingung gestattet, dass daraus ein dauernder Nutzen entsteht oder dies aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.
 +
 
 +
Der Fürther Rechtsanwalt [[Siegfried Wertheimer]] (1859 - 1933), handelnd für Graf Ludwig von Pückler-Limpurg (1825 - 1906), Standesherr (alleiniger Vertreter der gräflichen Standesherrschaft) und Gutsbesitzer in Burgfarrnbach und die „revenuenberechtigten“ (Berechtigte an Einkünften) [[wikipedia:Agnat|Agnaten]]
 +
* Graf Wilhelm von Pückler-Limpurg (1844 - 1918), k. Oberleutnant a. D. in Burgfarrnbach
 +
* Kurt Graf von Pückler-Limpurg (1875 - 1904), Leutnant a. D., zur Zeit in Kamerun
 +
* Eduard Graf von Pückler-Limpurg (1832 - 1907), k. Major a. D. in München
 +
* Felix Graf von Pückler-Limpurg (1833 - 1919), Rittmeister a. D. in Stuttgart
 +
und die Mühlpächterseheleute Georg und Elisabetha Schwab, geb. Heinlein schlossen den Kaufvertrag vom 12. Juni 1903, Az. G. R. Nr. 919 des Königl. Notariats Fürth II (Notar Max Deininger).
 +
 +
Georg und Elisabetha Schwab erwarben in Gütergemeinschaft nach dem damals noch neuen BGB folgende  Vermögensobjekte mit allen Ein- und Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten:
 +
* Gebäude Haus Nr. 69 in Burgfarrnbach, Wohnhaus mit Mühleinrichtung, angebautem Stiegenhaus und Feuerlöschrequisitenhaus, Stallung, Holzremise, Wagenremise und Hofraum zu 0,144 ha (Plan-Nr. 85)
 +
* Gebäude, Radstube zu 0,004 ha  (Grundstück gehörte aber dem Verkäufer, Plan-Nr. 85 ½)
 +
* Garten, Grasgarten zu 0,095 ha (Plan-Nr. 84 a)
 +
* Garten, Gemüsegarten zu 0,043 ha (Plan-Nr. 84 b)
 +
* Wiese, Wieslein vor der Mühle zu 0,050 ha (Plan-Nr. 83)
 +
* Wiese, Wiese vor der Mühle zu 0,140 ha (Plan-Nr. 86)
 +
* Wiese, Wieslein zu 0,016 ha (Plan-Nr. 75 ½)
 +
 
 +
Der bereits bezahlte Kaufpreis betrug 30.500 Mark. Die Übergabe der Vertragsobjekte erfolgte am gleichen Tag, Nutzen und Lasten jeder Art und der Gefahrenübergang wurden zum 1. Juli 1903 vereinbart, zugleich wurde der geschlossene Pachtvertrag zu diesem Termin außer Kraft und Wirksamkeit gesetzt. Zudem wurde dem Verkäufer das Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Käufer und dessen Rechtsnachfolger erhielten das dingliche unentgeltliche Recht, das Wasser des Mühlbaches (Plan-Nr. 535, 535 ½) sowie der beiden Mühlweiherlein (Plan-Nr. 600 ½ a b und 600) zu benutzen und bei Wassermangel das Wasser aus diesen Weiherlein in den Mühlbach einzuleiten. Sie erwarben zugleich das Fischereirecht in Mühl- und Altbach bis zur Wiese an der Fürther Straße (Plan-Nr. 226 und 226 ½). Der Käufer bzw. Nachfolger war verpflichtet, das Bett des Mühl- und Altbachs, in der ganzen Ausdehnung, in welcher ihm das Fischereirecht zusteht, zu reinigen und für die Instandhaltung der Dämme auf seine Kosten zu sorgen. Dabei durften sie auf der südlichen Uferseite den anfallenden Schlamm auf drei Meter und auf nördlicher Seite bis zur Mauer [des Hirschgartens] unter Freihaltung der Eingänge zum Beamtengärtchen auswerfen. Die Unterhaltungsverpflichtung für das Wehr an der Abzweigung des Mühlbachs vom Altbach (Plan-Nr. 535) und für die Wasserrinne [Überlauf] hinter der Mühle oblag dem Käufer und seiner Besitznachfolger.<ref>Kaufvertrag vom 12. Juni 1903, Az. G. R. Nr. 919 des Königl. Notariats Fürth II (Notar Max Deininger) lt. Vermerk von Ref. II, Stadt Fürth über die Eigentumsverhältnisse und Unterhaltungsverpflichtungen der Mühle Burgfarrnbach vom 04.04.1974, Anlage 2, Aktgr. 643031</ref>
   −
=== ? - 1915: Besitzer Kommerzienrat Zimmermann aus Zirndorf ===
+
=== 1913 - 1915: Besitzer Kommerzienrat Zimmermann aus Zirndorf ===
 
Der Kommerzienrat Georg Zimmermann aus Zirndorf, Fabrikant und dortiger Bürgermeister von 1907 – 1909<ref>Ausstellungsarchiv des Städtischen Museums Zirndorf - [https://www.zirndorf.de/Die-Metallwarenfabrik-Georg-Zimmermann-100-Jahre-Zirndorfer-Industriegeschichte.o4167.html Metallwarenfabrik von Kommerzienrat Georg Zimmermann]</ref> erwarb die Mühle aus der Konkursmasse des Georg Schwab.
 
Der Kommerzienrat Georg Zimmermann aus Zirndorf, Fabrikant und dortiger Bürgermeister von 1907 – 1909<ref>Ausstellungsarchiv des Städtischen Museums Zirndorf - [https://www.zirndorf.de/Die-Metallwarenfabrik-Georg-Zimmermann-100-Jahre-Zirndorfer-Industriegeschichte.o4167.html Metallwarenfabrik von Kommerzienrat Georg Zimmermann]</ref> erwarb die Mühle aus der Konkursmasse des Georg Schwab.
   Zeile 181: Zeile 282:  
* Weinmühle: Bäckerei & Konditorei - [http://www.wein-muehle.de Homepage]
 
* Weinmühle: Bäckerei & Konditorei - [http://www.wein-muehle.de Homepage]
 
* Lage der Mühle nach historischer Karte<ref>Ortskarte Burgfarrnbach: Stand 1821, rote Korrekturangaben vom Dezember 1830 – siehe Bayerische Landesbibliothek Online: Ortsblätter des 19. Jahrhunderts - [https://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/images/blo/ortsblaetter/karten/karten/Ort_Bur_1821_B118.jpg Burgfarrnbach (1821)]</ref> (alte Hausnummer 69) - [https://v.bayern.de/ZwdmL BayernAtlas]
 
* Lage der Mühle nach historischer Karte<ref>Ortskarte Burgfarrnbach: Stand 1821, rote Korrekturangaben vom Dezember 1830 – siehe Bayerische Landesbibliothek Online: Ortsblätter des 19. Jahrhunderts - [https://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/images/blo/ortsblaetter/karten/karten/Ort_Bur_1821_B118.jpg Burgfarrnbach (1821)]</ref> (alte Hausnummer 69) - [https://v.bayern.de/ZwdmL BayernAtlas]
 +
* Besitzangabe zum Mühlanwesen Hs.-Nr. 69 zu Burgfarrnbach. Beilage II., Abschnitt VI. der Bekanntmachung, die Vorlage der gräflich von Pückler-Limpurg'schen Familien-Verträge betr., Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern Nr. 40 vom 19. August 1864, S. 1039/40 - [https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10345277/bsb:4014812?page=588 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]
    
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==
22.355

Bearbeitungen

Navigationsmenü