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== Besitz- und Pachtverhältnisse<ref> nach Archivakten StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 940, PLA 941 a und Konspekten von Rudolf Weiß, Amberg</ref> ==
 
== Besitz- und Pachtverhältnisse<ref> nach Archivakten StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 940, PLA 941 a und Konspekten von Rudolf Weiß, Amberg</ref> ==
 
=== (1705) - 1716: Philipp Bühler ===
 
=== (1705) - 1716: Philipp Bühler ===
Der Müller Philipp Bühler (auch Pühler, Piller oder Biller geschrieben) erhielt auf schriftlichen Befehl des Grafen Carl Franz von Pückler vom 24. Mai 1705 aus Neustadt/Aisch vom örtlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer mit „Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 die Mühlpacht für ein Jahr, vom 1. August [[1705]] bis zum 1. August 1706. Er wird im Dokument als „Bestandt Müller“ bezeichnet, der die Mühle ''„wiederum uf Ein Jahr lang pachtweiß“'' erhält. Er war also zuvor bereits Mühlpächter, der Antrittstermin ist indes ungeklärt. Das Pachtgeld belief sich auf 110 Gulden rheinischer Währung, dazu hatte er 20 Metzen Mehl und 20 Metzen Kleie zu entrichten. Zudem oblag ihm, ''„alle pretter so mann von herrschaftl. Holz schneiden laßen wird, wie auch das zu hiesigem Präuhauß benöthigte Malz durchgehente ohne weitern Lohn umbsonst (zu) schneiden und (zu) brechen“''. Dafür und der sonstigen „Zurichtung“ der Mühle erhielt er auf das ganze Jahr dreieinhalb Eimer Bier (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also zumindest 258 Liter). Der Monat Juli nach dem Ende der vorherigen Pacht wurde pachtfrei gestellt, ''„weilen an der Mühl gebauet werden muß“''. Der Pachtbrief wurde später unter Beibehaltung aller Bedingungen um ein Jahr bis zum 1. August 1707 verlängert, nur das Pachtgeld wurde auf 90 Gulden ermäßigt.
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[[Datei:PLA 940 Bestandbrief Bühler 16.07.1705 S1.jpg|thumb|left|„Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 für Mühlpächter Philipp Bühler (S. 1)]]
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Der Müller Philipp Bühler (auch Pühler, Piller oder Biller geschrieben) erhielt auf schriftlichen Befehl des Grafen Carl Franz von Pückler vom 24. Mai 1705 aus Neustadt/Aisch vom örtlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer mit „Bestandt-Brief“ vom 16. Juli 1705 die Mühlpacht für ein Jahr, vom 1. August [[1705]] bis zum 1. August 1706. Er wird im Dokument als „Bestandt Müller“ bezeichnet, der die Mühle ''„wiederum uf Ein Jahr lang pachtweiß“'' erhält. Er war also zuvor bereits Mühlpächter, der Antrittstermin ist indes ungeklärt. Das Pachtgeld belief sich auf 110 Gulden rheinischer Währung, dazu hatte er 20 Metzen Mehl und 20 Metzen Kleie zu entrichten. Zudem oblag ihm, ''„alle pretter so mann von herrschaftl. Holz schneiden laßen wird, wie auch das zu hiesigem Präuhauß benöthigte Malz durchgehente ohne weitern Lohn umbsonst (zu) schneiden und (zu) brechen“''. Dafür und der sonstigen „Zurichtung“ der Mühle erhielt er auf das ganze Jahr dreieinhalb Eimer Bier (1 Eimer nach Nürnberger Maß = 73,7 Liter, also zumindest 258 Liter). Der Monat Juli nach dem Ende der vorherigen Pacht wurde pachtfrei gestellt, ''„weilen an der Mühl gebauet werden muß“''. Der Pachtbrief wurde später unter Beibehaltung aller Bedingungen um ein Jahr bis zum 1. August 1707 verlängert, nur das Pachtgeld wurde auf 90 Gulden ermäßigt.
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Weitere Pachtverträge fehlen in den Akten; aber es ist davon auszugehen, dass Philipp Bühler vorerst weiter als Pachtmüller tätig war. So nannte er sich „Müller in Burgfarrnbach“ bzw. „Müller allhier“ in Schuldschreiben des Jahres [[1716]], so am 8. Februar im Schuldschein über 150 Gulden, die er sich von seiner Schwägerin Maria Catharina Haummer zu 5 Prozent Verzinsung lieh und am 17. Februar in der Schuldobligation über 50 Gulden, die er sich zu 6 Prozent Zins von seinen Vettern Georg Haffner, „Schneider zu [[wikipedia:Mausdorf (Emskirchen)|Maußdorf]]“ (dortiger Untertan des Fürstentums Bayreuth), und Hanns Beer, Postknecht in Nürnberg, borgte.
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[[Datei:Schlossweg 2-6 A 7158.jpg|thumb|right|Wohn- und Zapfen-Wirtshaus "Zum Hirschen" des Pachtmüllers und Gastwirts Philipp Bühler (abgerissen)]]
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Zur Erbauung seines neuen Hauses und Stadels hatte er bereits [[1712]] von seinem Schwager, dem Gegenschreiber Benz zu Fürth, die Summe von insgesamt 200 Gulden geliehen, in Teilbeträgen am 11. und 28. Mai sowie am 27. August, zu deren Zins- und Rückzahlung bei einem Zinssatz von 6 Prozent er und seine Frau „Apolonia Billerin“ sich schriftlich verpflichteten. Offenbar kamen später noch 100 Gulden dazu, denn der „Consistorial Canzlist“ Benz quittiert am 2. September 1720 zu Onolzbach - die Familie Benz muss also in der Zwischenzeit nach Ansbach gezogen sein - in Abwesenheit seiner Mutter den Empfang von 18 Gulden ''„für Einjährig verfallenen Zinß von 300 f. Capital“''. Kunigunda Benzin schrieb am 5. Mai 1722 ihrem Vetter ''„unter Anwunschung gesund und vergnügten Zustandes“'', er möge doch das nunmehr benötigte Kapital, wie bereits versprochen war, bis „Laurenti“ zurückzahlen. Sie konnte immerhin am 28. August 1723 den Empfang von 218 Gulden quittieren, die ihr der ''„Herr Präuverwalter Beringer von Zürndorf“'' überbrachte; über die Abtragung der Restschuld von 100 Gulden ist nichts bekannt.
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Im erhaltenen ''„Zinnß: und Steuer Büchlein vor Philipp Pühlern, Müller hiesigen Orthes, angefangen Anno 1712“'' (geführt bis 13. Mai 1734) steht bereits für das Jahr 1712 vermerkt: ''„4 f - Steuer und Erbzinnß von sainem Neu erbauten Guth.“'' Dort taucht auch im Jahr [[1717]] erstmals die Zahlung von ''„Umbgeldt<ref>Besondere Getränkesteuer, siehe Begriffserklärung im [https://www.direktbroker.de/lexikon.php?art_id=16333138 Börsenlexikon] (Abruf vom 07.01.2019)</ref> von 12 aymer Fürther Bier“'' auf, ab Juli dieses Jahres sind auch Abrechnungen über Bierlieferungen aus der örtlichen Brauerei erhalten. Seit Februar [[1719]] wird er in Abrechnungen als „Wirthen zum Hirschen“ bezeichnet. Im Jahr [[1730]] wurde sein Gasthaus als „Zapfen Wirthshauß” (Zapfenwirte führten die einfache Kategorie von Gasthäusern ohne Übernachtungsmöglichkeit, warme Speisen oder Fleisch waren – im Gegensatz zu den Schildwirtschaften – verboten) aufgeführt.
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Im [[Johann Georg Kuchen|Kuchen-Plan]] von 1734 ist das Anwesen „Philip Billers Hirschwirths Hofrait“ mit der Nummer 52 ½ (später Bgf. Nr. 32/33) eingetragen; es befand sich nahe der Burgfarrnbacher Mühle auf dem Grundstück der heutigen [[Regelsbacher Straße]] 19.
    
=== 1717 - 1718: Johann Rupprecht ===
 
=== 1717 - 1718: Johann Rupprecht ===
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Als neuer Müller wird am 31. Juli [[1716]] Hanns Rupprecht, ein Melber zu Mannhof, genannt. Der angehende Bestandmüller soll drei Tage später zu erkennen gegeben haben, ''"wie das ihm sehr reuete, daß er sich in einem so schweren Mühlbestand daher eingelassen, als man Anlaß genommen, ein solches dem gewesenen Müller zu Siegelsdorf, Andreas Bezoldt, welcher sich schon vorher angemeldet, eröffnen, der den Bestand übernommen hätte"''. Aber Rupprecht hatte sich schon sehr zum Aus- und Einzug bereitgemacht, er wollte daher in Gottes Namen seinen Antritt nehmen.<ref>nach Konspekt von Rudolf Weiß, Amberg</ref> Lange blieb er aber nicht.
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=== 1719 - 1729: Johann Kohlschreiber ===
 
=== 1719 - 1729: Johann Kohlschreiber ===
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[[Datei:PLA 940 Bestandbrief 07.08.1727 S.1.jpg|thumb|left|„Bestands-Brief“ für Mühl-pächter Johann Kohlschreiber]]
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Von Johann oder Johannes Kohlschreiber<ref>mögliche Identität mit dem Müller Johann Kohlschreiber in genealogischer Suchanzeige vom 11.10.2010, siehe  [https://list.genealogy.net/mm/archiv/franken-l/2010-10/2010-10f.html Verein für Computergenealogie e.V., Mailingliste Franken-L - Archiv]</ref> ist nur ein Pachtvertrag vom 7. August [[1727]] erhalten, der vom herrschaftlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer ausgestellt ist. Aus diesem geht aber hervor, dass ''„die Mahl- und neu zu erbauen resolvirte Seeg- oder Schneidmühle allhier, hinwieder an den bißherigen Beständner Johann Kohlschreiber“'' verpachtet wurde. Der neue Pachtvertrag war für 6 Jahre, von Lichtmess 1728 bis zu Lichtmess 1734, geschlossen worden. Das zu zahlende Pachtgeld belief sich auf 78 Gulden, zudem hatte er ''„Vierzig Mezen Kleyen vor die herrschaftlichen Schweine [zu] liefern, alles beym Herrschaftl. Präuhauß gebrauchende Malz ohne Lohn oder Miz [zu] brechen, die herrschaftl. Seeg-Schröthe gegen Genißung der Schwartten und sechs Pfenning Lohn von iedem Schnitt schneiden, und dem benöthigt kleinen Mühlzeug auf seinen Costen an[zu]schaffen“.'' Dabei sollte er sich ''„keine Verwahrloßung zu schulden kommen lassen, … daß Wirtshaußgehens und Volltrinckens sich enthalten“''. Dagegen erhielt der Pächter für die Zurichtung der Malzmühle und für das Malzbrechen „jähr. sechs Aymer Bier.“
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Als Bürgen, der mit Verpfändung seines Vermögens haftete und neben dem Pächter den Pachtvertrag ebenfalls unterschrieb, hatte Kohlschreiber den herrschaftlichen Untertanen und Schmied, Johann Georg Tischberger (auch Deschberger), aufgeboten. Dieser Pachtvertrag wurde jedoch nicht wie vorgesehen erfüllt, bereits zum Laurentiustag [[1729]] verließ Kohlschreiber die Mühle. Über die Gründe ist nichts überliefert.
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=== 1729 - 1736: Johann Conrad Galster ===
 
=== 1729 - 1736: Johann Conrad Galster ===
=== 1736 - 1750: Christoph Helm ===
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[[Datei:PLA 940 Bestand-Brief Galster 12.06.1729 S1.jpg|thumb|right|„Bestand-Brief“ für Mühlpächter Johann Conrad Galster]]
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Bereits am 12. Juni [[1729]] konnte der gräfliche Verwalter Johann Friedrich Bayer mit dem Müller Johann Conrad Galster aus [[wikipedia:Losaurach|Losaurach]] einen Pachtvertrag für drei Jahre -  ''„nemblich von Laurenty Anno 1729 bis solche Zeit 1732“'' - abschließen. Als „Bestandgeld“ waren jährlich 96 Gulden zu bezahlen; die weiteren Leistungen entsprachen denen seines Vorgängers Kohlschreiber. Als Bürge stand der hochgräflich-hohenlohische Untertan Peter Planckenbühler (auch Blanckenbiller geschrieben) zu Losaurach dem Pachtmüller zur Seite, der den Vertrag mit unterschrieb.
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Nach Ablauf der drei Jahre verlängerte man mit Nachtrag vom 12. Juni 1732 den Pachtvertrag um weitere drei Jahre bis 1735; neben dem Pächter unterschrieb ein neuer Verwalter: Johann Michael Amde… [Name war nicht ganz leserlich]. Am Ende dieser Pachtperiode wurde auf „hochgräf. gnädigsten Befehl“ der Vertrag mit Nachtrag vom 12. Juni 1735 zu gleichen Bedingungen erneut um drei Jahre verlängert. Davon erfüllte Galster aber nur ein Jahr, dann folgte der nächste Pächter. Über die Gründe und sonstigen Umstände liegen keine Nachrichten vor. Bekannt ist aber, dass der 1686 geborene Johann Conrad Galster, welcher in Markt Erlbach eine zweite Ehe mit einer Catharina schloss, auf der Mühle in [[wikipedia:Obersachsen (Diespeck)|Obersachsen]] bei Diespeck tätig war und dort 1744 starb.<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 584</ref>
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=== 1736 - 1749: Christoph Hellm ===
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[[Datei:PLA 940 Bestandsbrief Hellm 10.08.1743 S1.jpg|thumb|right|„Bestandt Brief“ für Mühlpächter Christoph Hellm]]
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Nachdem der Pachtmüller Galster entlassen war, stellte sich am 8. August [[1736]] der Melber Christoph Hellm (auch Helm), Schutzverwandter aus [[wikipedia:Eltersdorf|Eltersdorf]], bei der gräflichen Verwaltung vor. Er hatte seine beiden „Caventen“ (Bürgen), den Burgfarrnbacher Löwenwirt Johann Habel, gräflich pücklerischer Untertan, und seinen Vetter Michael Pollau (auch Bolau) aus Frauenaurach, dort herrschaftlicher „Brau-Interessent“, mitgebracht. Der Pachtbrief des Müllers Galster wurde ihnen vorgelesen. Hellm versprach, in diese Bedingungen einzutreten; die „Caventen“ versicherten für ihn einzustehen. Dennoch wurde dem Bewerber aufgetragen, ''„vor seinem Aufzug alhir ein attestat von seiner bisherigen Herrschaft sowohl wegen seines Ehrlichen Verhaltens, als gutwillig abzugs von Eltersdorf, beizubringen“''. Schließlich unterschrieben alle drei das Protokoll.
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Der hochfürstlich bayreuthisch-culmbachische Voigt zu Eltersdorf, Johann Adam Leupoldt<ref>Leupoldt/Leupold war auch Gastwirt vom „Schwarzen Adler“ in Eltersdorf, siehe Andreas Würfel: „Diptycha ecclesiarum in oppidis et pagis Norimbergensibus …“, Nürnberg 1759, Teil Verzeichnis und Lebensbeschreibungen der Geistlichen auf Landpfarren, S. 63 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10804493_00415.html?zoom=0.7500000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, stellte dem Christoph Hellm am 18. August ein Attest aus, wonach er ''„mit ihme satsam vergnügt und zufrieden geweßen; daß wegen mir auch ihme länger allhier zu behalten können [...], daß er sich wehrend seines hiesigen aufenthalts mit Jedermann alhier Schiedlich Friedlich Ehrlich und Wohl verhalten habe, so daß niemand gegen ihm oder die Seinige einige Klage zu führen vermocht“''.
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Daneben legte Hellm ein interessantes, von Johann Ahau unterschriebenes Vernehmungsprotokoll der Frauenauracher Verwaltung vom 20. August vor, welches ihm eine Gebühr von einem Gulden und zwei Kreuzern kostete. Er zeigte dort eine üble Nachrede des ehemaligen Burgfarrnbacher Mühlpächters Kohlschreiber an, der „ausgepranget“ haben soll, dass ''„ihme nicht nur sein Vermögen zu gedachten Eltersdorf, sondern auch deßen Frauen Erbantheil, als einer gebohrnen Kögelbäuerin zu Neuses verarrestiret“'' worden sei. Hierauf wurden drei benannte Zeugen - der Zapfenwirt Johannes Heßler, der Klostermüller Andreas Rudenstein und der „Köchend“-Müller Hanns Conrad Ohlwärtter - beordert, des Meineids verwarnt und aufgefordert, die pure, reine und unverfälschte Wahrheit auszusagen.<br />
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Heßler gab an, dass Kohlschreiber am vergangenen Donnerstag (16. August) bei ihm war, drei Maß Bier trank und mitteilte, ''„daß Christoph Helm die Mühl zu Burgfarrenbach bestanden, er glaube aber, in Betracht dieser biß 5 Herren daselbst habe, er würde über Ein Jahr nicht drüben bleiben“''; mehr wüsste er nicht.<br />
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Auch Rudenstein sah Kohlschreiber letzten Donnerstag bei Heßler in der Gaststube, er aber trank ein Bier in der Haustenne. Beim Gehen habe ihm Kohlschreiber nachgerufen, dass Ohlwärtter die „Köchend“-Mühle verlassen wolle und er beabsichtige, die Mühle zu pachten, ''„weilen [...] Helm ihme von seinem bißherigen Bestand abgestochen, [...] wobey er dann fernerweit mit angefügt, Helm würde über Ein Jahr nicht zu Burgfarrenbach bleiben können, maßen ein Mühlpachter gar zu viel Herren daselbst hätte, und seine, Deponentens [Zeuge, hier Rudenstein], Freunde hätten vor ihme Bürgschaft geleistet, sie würden aber Schimpf und Schand darbey aufheben“''. Rudenstein habe aber nicht geantwortet und sei seiner Wege gegangen.<br />
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Ebenfalls am vergangenen Donnerstag traf Ohlwärtter den Kohlschreiber in Heßler‘s Haus, als er Tabak vom Feld heimfuhr. Dieser rief ihn hinein und fragte ihn nach seinen Absichten über den Abzug aus der Mühle. Dabei erkundigte sich Ohlwärtter bei Kohlschreiber, ''„warumben er nicht auf der Seebach- und Burgfarrenbacher Mühl geblieben“'' sei, wonach dieser sagte: ''„Christoph Helm hatte ihme abgestochen.“'' <br />
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Vielleicht hatte sich Kohlschreiber auch um die Nachfolge des Pächters Galster beworben (in den Akten stand dazu aber nichts) und war nun über den zum Zug gekommenen Hellm verärgert. Zur angezeigten Diskreditierung durch Kohlschreiber wegen angeblicher Beschlagnahme des Hellm’schen Vermögens äußerten sich alle drei befragten Zeugen aber nicht.
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Am 25. August schließlich stellte aufgrund eines halbjährigen Aufenthalts in Baiersdorf der dortige Amtmann Wolfgang Hostmann einen tadellosen Zeugnis- und Abschiedsbrief für Hellm aus.
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So legte Hellm am 10. September das Handgelübde ab, ein treuer Untertan der Pücklerischen Herrschaft zu sein.  Der Pachtvertrag wurde mit dem erst kürzlich in den Dienst getretenen gräflichen Verwalter Johann Sebastian Adam Geer abgeschlossen, er trägt das Datum 10. August 1736. Er wurde offenbar zurückdatiert, da sich die Laufzeit von drei Jahren von Laurentius (eben 10. August) 1736 bis Laurentius 1739 erstreckte. Die Pachtbedingungen waren die gleichen wie beim Vorgänger Galster, auch der Pachtschilling betrug 96 Gulden jährlich. Bei Vertragsunterzeichnung mit zugegen waren die Bürgen Habel und Pollau, die ebenfalls mitzeichneten, da ''„einer vor den andern zu haften [...] bey Verpfändung eines liegend und fahrenden Vermögens, so viel sezen vonnöthen,“'' verpflichtend zugesagt wurde. Der Pachtvertrag wurde offenbar zu gleichen Bedingungen verlängert (Nachträge liegen nicht vor, aber die jährliche Zahlung des Pachtzinses von 96 f. ist vermerkt).
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Erst am 5. September [[1743]] befragte man Hellm, was er künftig geben kann und will. So wurde, offenbar wieder zurückdatiert, mit Datum 10. August 1743 ein neuer Pachtvertrag geschlossen, der auf zwei Jahre bis Laurentius 1745 befristet war. Nun belief sich der Pachtschilling auf 110 Gulden, der Mühlpächter hatte zudem ständig drei [[wikipedia:Simri (Maßeinheit)|Simra]] Korn Vorrat für die gräfliche Herrschaft zu mahlen, als Bürge trat allein Johann Habel auf. Der anschließende und letzte vorliegende Pachtvertrag vom 10. August [[1746]] wurde nur für ein Jahr bis Laurentius 1747 ausgehandelt; der Bürge war immer noch der Löwenwirt Habel, aber nun stieg der Pachtzins auf 125 Gulden und Hellm hatte zusätzlich ''„drey herrschaftl. Hunde auf verlangen bey sich im futter [zu] erhalten“''.
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Die Pacht wurde darüberhinaus nachweislich weitere zwei Jahre fortgeführt, aber schließlich zu Laurentius [[1749]] beendet. Da zog Christoph Hellm nach [[wikipedia:Birnbaum (Gerhardshofen)|Birnbaum]]. In der Endabrechnung vom 23. August 1749 wurde nicht vergessen, weil er wohl die drei  herrschaftlichen Hunde nicht versorgte, ihm 45 Gulden für 2 1/2 Jahre Hundehaltung in Rechnung zu stellen.
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=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz ===
 
=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz ===
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Der Nachfolger Hellms, er hieß Johann Georg Schwartz, war wohl nicht gleich gefunden. Das Gelübde, seine Pflichten gegenüber der hochgeborenen Herrschaft zu erfüllen, wurde ihm am 17. März [[1750]] abgenommen, wie aus einer Randnotiz an der älteren Hellm‘schen Eidesformel hervorgeht. Den Pachtvertrag schloss man erst zu Laurentius, am 10. August 1750. Die Laufzeit wurde für ein Jahr - bis Laurentius 1751 - vereinbart, der Pachtschilling betrug 110 Gulden. Die sonstigen Vertragsbedingungen entsprachen denen des Vorgängers mit folgenden Änderungen: Eine Hundehaltung für die gräfliche Herrschaft und Bürgen entfielen. Zur Sicherung etwaiger herrschaftlicher Ansprüche stand im Vertrag die Klausel: ''„... so verschreibt Pachter dißfalls all sein Vermögen, wie dieses Nahmen haben mag, zu hochged. gndgste Herrschaft Sicherstellung, hiermit unterpfändlich, sich im fall bedürfnis daran effective halten zu können“.''
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=== 1761: Verkauf der Mühle ===
 
=== 1761: Verkauf der Mühle ===
 
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn ===
 
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn ===
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Nach Ablauf der zehnjährigen Stundung fehlte den Grafen das zu zahlende Geld. Christian Ernst Freiherr [[wikipedia:Voit von Salzburg|Voit von Salzburg]] (26. o. 28.05.1744 - 30.07. o. 01.08.1813 in Ansbach), königl.-preußischer Wirklich Geheimer Rat, Oberhofmarschall und Ritter des roten Adlerordens lieh mit Urkunde vom 11. Juni 1804<ref>Verhandlung vom 11.06.1804 in Burgfarrnbach unter Leitung der königl.-preußischen Regierungskommission „zu den Gräf. Pückler. Condominats Diferenz Angelegenheiten” mit beurkundetem Protokoll gleichen Datums von Justizrat [[wikipedia:Wolfgang Heinrich Puchta|Puchta]], Cadolzburg</ref> den Grafen von Pückler-Limpurg (Friedrich, Christian und Alexander) das Kapital von 8.000 Gulden zu Zinsen von 5 Prozent mit gerichtlicher Hypothek auf die Mahl-, Malz- und Schneidmühle. Davon wurden bis zum Jahr 1819 3.000 Gulden zurückgezahlt. Zur Ablösung des Kredits bei den Erben des Freiherrn Voit von Salzburg konnte die „gräflich Pückler’sche gemeinschaftliche Rentey-Cassa“ nur 500 Gulden aufbringen. Für den großen „Rest“ von 4.500 Gulden musste ein neuer Gläubiger eintreten.
 
Nach Ablauf der zehnjährigen Stundung fehlte den Grafen das zu zahlende Geld. Christian Ernst Freiherr [[wikipedia:Voit von Salzburg|Voit von Salzburg]] (26. o. 28.05.1744 - 30.07. o. 01.08.1813 in Ansbach), königl.-preußischer Wirklich Geheimer Rat, Oberhofmarschall und Ritter des roten Adlerordens lieh mit Urkunde vom 11. Juni 1804<ref>Verhandlung vom 11.06.1804 in Burgfarrnbach unter Leitung der königl.-preußischen Regierungskommission „zu den Gräf. Pückler. Condominats Diferenz Angelegenheiten” mit beurkundetem Protokoll gleichen Datums von Justizrat [[wikipedia:Wolfgang Heinrich Puchta|Puchta]], Cadolzburg</ref> den Grafen von Pückler-Limpurg (Friedrich, Christian und Alexander) das Kapital von 8.000 Gulden zu Zinsen von 5 Prozent mit gerichtlicher Hypothek auf die Mahl-, Malz- und Schneidmühle. Davon wurden bis zum Jahr 1819 3.000 Gulden zurückgezahlt. Zur Ablösung des Kredits bei den Erben des Freiherrn Voit von Salzburg konnte die „gräflich Pückler’sche gemeinschaftliche Rentey-Cassa“ nur 500 Gulden aufbringen. Für den großen „Rest“ von 4.500 Gulden musste ein neuer Gläubiger eintreten.
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„Prozeßrath” Konrad Zimmermann, Königlicher Appellationsgerichts-Advokat zu Fürth (wohnhaft Haus-Nr. 513 d<ref>Eger, Johann Gottfried: Taschen- und Addreß-Handbuch von Fürth, im Königreich Baiern 1819, S. 31, 49</ref>, spätere Schwabacherstraße 335 im I. Stadtbezirk bzw. Schwabacher Straße 2, heute [[Schwabacher Straße 3]]) verlieh gemäß Urkunde vom 29. April 1819 an die Grafen Christian Carl Alexander August, Carl Friedrich und Ludwig 4.500 Gulden. Die Zinsen waren jährlich zu 5 Prozent, in halbjährlichen Raten zu Lichtmess und Laurentiustag, zu zahlen; den Rückzahlungstermin vereinbarte man mit einem halben Jahr ab Kündigung von einer Seite. Diese Verbindlichkeit an den neuen Gläubiger wurde auch durch gerichtliche Hypothek vom 10. August 1819 auf die Burgfarrnbacher Mahl-, Malz- und Schneidmühle  gesichert. Über die Begleichung dieser Schuld ist nichts Näheres bekannt.
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„Prozeßrath” Konrad Zimmermann, Königlicher Appellationsgerichts-Advokat zu Fürth<ref>"Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern. 1820. [...] KanzleiBuchdruckerei zu Ansbach."  Teil B., Kap. III., Abschnitt 5. Appellations-Gerichtsadvokaten, Zu Fürth,  S. 198 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10369985_00236.html?zoom=0.6500000000000001 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]
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</ref> (wohnhaft Haus-Nr. 513 d<ref>Eger, Johann Gottfried: Taschen- und Addreß-Handbuch von Fürth, im Königreich Baiern 1819, S. 31, 49</ref>, spätere Schwabacherstraße 335 im I. Stadtbezirk bzw. Schwabacher Straße 2, heute [[Schwabacher Straße 3]]) verlieh gemäß Urkunde vom 29. April 1819 an die Grafen Christian Carl Alexander August, Carl Friedrich und Ludwig 4.500 Gulden. Die Zinsen waren jährlich zu 5 Prozent, in halbjährlichen Raten zu Lichtmess und Laurentiustag, zu zahlen; den Rückzahlungstermin vereinbarte man mit einem halben Jahr ab Kündigung von einer Seite. Diese Verbindlichkeit an den neuen Gläubiger wurde auch durch gerichtliche Hypothek vom 10. August 1819 auf die Burgfarrnbacher Mahl-, Malz- und Schneidmühle  gesichert. Über die Begleichung dieser Schuld ist nichts Näheres bekannt.
    
=== 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich ===
 
=== 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich ===
Der Müller Conrad Ullrich (auch Ulrich, Uhlrich geschrieben) war wohl der Pächter mit der längsten Pachtzeit. In der Bewerbung vom 9. Dezember [[1794]] wies er darauf hin, dass „weiland er bereits seit Lichtmeß (2. Februar) 1784 die Mühl versehen habe.“ Anfangs war er wohl nur Müllergeselle, aber nach dem Tod von Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler wurde Ullrich [[1786]] Unterpächter bei der Pächterin, der verwitweten Gräfin Caroline Christiane von Pückler. Als nach sieben Jahren, am 6. April 1793, die Gräfin verstarb, erfolgte der Wiederkauf der Mühle durch das Gräflich Pückler’sche Condominat.
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Der Müller Conrad Ullrich (auch Ulrich, Uhlrich geschrieben) war wohl der Pächter mit der längsten Pachtzeit. In der Bewerbung vom 9. Dezember [[1794]] wies er darauf hin, dass „weiland er bereits seit Lichtmeß (2. Februar) 1784 die Mühl versehen habe.“ Anfangs war er wohl nur Müllergeselle, aber nach dem Tod von Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler wurde Ullrich [[1786]] Unterpächter bei der Pächterin, der verwitweten Gräfin Caroline Christiane von Pückler. Als nach sieben Jahren, am 6. April 1793, die Gräfin verstarb, erfolgte der Wiederkauf der Mühle durch die Kaiserliche Debit-Kommission für das gräflich Pückler’sche Condominat.
    
Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften.
 
Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften.
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Kurz vor Weihnachten [[1831]], mit Schreiben vom 17. Dezember, wendete sich Müller Ullrich an seine herrschaftlichen Verpächter. Er verwies anfangs auf seine 46 Jahre langen Verdienste, dann äußerte er - wohl fürsorglich für seinen Sohn - die ''„… unterthaenig gehorsamste Bitte: mir die fragliche Mühle samt Zubehör unter den in dem Pachtbriefe vom 9. Juny 1826 enthaltenen Pachtbedingungen auf weitere 9 oder 12 Jahre außer der oeffentlichen Versteigerung mit der Begünstigung zu überlassen, daß auf den Fall des Eintritts meines Ablebens im Laufe dieser Pachtzeit meinem Sohn Johann Ulrich die Fortsetzung des Pachtes gestattet werde.“'' Zur „huldvollen“ Berücksichtigung führte er vier besondere Gründe an. Unter Punkt Nr. 3 weist Ullrich darauf hin, „''daß ich seit dem Jahr 1822 den Genuß des Bieres, welcher mir von 1817 bis 1822 gewährt war, entbehren und seit dieser Zeit auch die Last des Malzabmessens übernehmen mußte.“''<br />
 
Kurz vor Weihnachten [[1831]], mit Schreiben vom 17. Dezember, wendete sich Müller Ullrich an seine herrschaftlichen Verpächter. Er verwies anfangs auf seine 46 Jahre langen Verdienste, dann äußerte er - wohl fürsorglich für seinen Sohn - die ''„… unterthaenig gehorsamste Bitte: mir die fragliche Mühle samt Zubehör unter den in dem Pachtbriefe vom 9. Juny 1826 enthaltenen Pachtbedingungen auf weitere 9 oder 12 Jahre außer der oeffentlichen Versteigerung mit der Begünstigung zu überlassen, daß auf den Fall des Eintritts meines Ablebens im Laufe dieser Pachtzeit meinem Sohn Johann Ulrich die Fortsetzung des Pachtes gestattet werde.“'' Zur „huldvollen“ Berücksichtigung führte er vier besondere Gründe an. Unter Punkt Nr. 3 weist Ullrich darauf hin, „''daß ich seit dem Jahr 1822 den Genuß des Bieres, welcher mir von 1817 bis 1822 gewährt war, entbehren und seit dieser Zeit auch die Last des Malzabmessens übernehmen mußte.“''<br />
In der Konferenz vom 2. Januar 1832 (Teilnehmer: Grafen und Cond. Carl und Louis v. Pückler-Limpurg, Patrimonialrichter Bandel, Rentamtmann Maier) wurde beschlossen, dem bewährten Müller Ullrich die Mühlpacht auf 6 Jahre bei sonst gleichen Bedingungen zu überlassen. Aber sein weiteres Gesuch, im Fall seines unter der Pachtzeit eintretenden Todes, die Pacht von seinem ledigen Sohn Johann direkt weiterführen zu lassen, wurde abgelehnt. So schloss man den Pachtkontrakt am 28. März [[1832]] mit der Bestimmung ab, dass eine etwaige Pachtfortsetzung durch Johann Ullrich einer freien Entscheidung der Herrschaft unterliegt. Die Laufzeit wurde hierbei auf den Laurentiustag 1838 begrenzt.
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In der Konferenz vom 2. Januar 1832 (Teilnehmer: Grafen und Cond. Carl und Louis v. Pückler-Limpurg, Patrimonialrichter [[Johann Leonhard Bandel|Bandel]], Rentamtmann Maier) wurde beschlossen, dem bewährten Müller Ullrich die Mühlpacht auf 6 Jahre bei sonst gleichen Bedingungen zu überlassen. Aber sein weiteres Gesuch, im Fall seines unter der Pachtzeit eintretenden Todes, die Pacht von seinem ledigen Sohn Johann direkt weiterführen zu lassen, wurde abgelehnt. So schloss man den Pachtkontrakt am 28. März [[1832]] mit der Bestimmung ab, dass eine etwaige Pachtfortsetzung durch Johann Ullrich einer freien Entscheidung der Herrschaft unterliegt. Die Laufzeit wurde hierbei auf den Laurentiustag 1838 begrenzt.
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Am 18. April [[1833]] erschien der nun 70-jährige Konrad Ullrich bei der herrschaftlichen Rentei und teilte mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Mühlpacht zu Ende zu führen und ersuchte, die Pachtzeit „mit dem heurigen Allerheiligen“ beenden zu dürfen. Er führte an, dass sein ''„lediger Sohn Johann die s. g. [[wikipedia:Wasenmühle (Langenzenn)|Wasenmühle bei Langenzenn]] mit mehreren dazu gehörigen Feldern, Wiesen u. Waldungen um die baare Summe von 14&nbsp;400 f. käuflich an sich gebracht hat.“''<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. </ref> Zudem wolle seine Tochter auf die Wasenmühle ziehen, um bis zu ihrer Verheiratung den Haushalt ihres Bruders zu führen. Auch lebte die Frau von Conrad Ullrich nicht mehr, er selbst sei ''„durch viele schwere Krankheiten um [m](s)eine sonstige Kräfte gekommen.“''  
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Am 18. April [[1833]] erschien der nun 70-jährige Konrad Ullrich bei der herrschaftlichen Rentei und teilte mit, dass es ihm nicht möglich sei, die Mühlpacht zu Ende zu führen und ersuchte, die Pachtzeit „mit dem heurigen Allerheiligen“ beenden zu dürfen. Er führte an, dass sein ''„lediger Sohn Johann die s. g. [[wikipedia:Wasenmühle (Langenzenn)|Wasenmühle bei Langenzenn]] mit mehreren dazu gehörigen Feldern, Wiesen u. Waldungen um die baare Summe von 14&nbsp;400 f. käuflich an sich gebracht hat.“''<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 466</ref> Zudem wolle seine Tochter auf die Wasenmühle ziehen, um bis zu ihrer Verheiratung den Haushalt ihres Bruders zu führen. Auch lebte die Frau von Conrad Ullrich nicht mehr, er selbst sei ''„durch viele schwere Krankheiten um [m](s)eine sonstige Kräfte gekommen.“''  
 
Die Rentei erklärte daraufhin, dass man ihn allenfalls von der sechsjährigen Dauer freisprechen würde, dass ''„er jedoch schuldig und gehalten wäre, den allenfallsigen Wenigererlös bei einer künftigen Verpachtung bis zum Ende der Pachtzeit darauf zahlen zu müßen.“'' Da aber zeigte sich Ullrich zuversichtlich, dass die hochgräflichen Herrschaften mit ihm nicht so streng verfahren würden und war zudem überzeugt, dass bei öffentlicher Ausschreibung der Verpachtung für das jährliche Pachtgeld mehr als 200 Gulden  geboten würden. Er wies bereits auf den Müller von Burggrafenhof namens Schmidt hin, der gerne 230 Gulden Pachtschilling zahlen würde.
 
Die Rentei erklärte daraufhin, dass man ihn allenfalls von der sechsjährigen Dauer freisprechen würde, dass ''„er jedoch schuldig und gehalten wäre, den allenfallsigen Wenigererlös bei einer künftigen Verpachtung bis zum Ende der Pachtzeit darauf zahlen zu müßen.“'' Da aber zeigte sich Ullrich zuversichtlich, dass die hochgräflichen Herrschaften mit ihm nicht so streng verfahren würden und war zudem überzeugt, dass bei öffentlicher Ausschreibung der Verpachtung für das jährliche Pachtgeld mehr als 200 Gulden  geboten würden. Er wies bereits auf den Müller von Burggrafenhof namens Schmidt hin, der gerne 230 Gulden Pachtschilling zahlen würde.
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In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 1900 brach auf dem Dachboden der Mühle Feuer aus; dieses konnte jedoch in kurzer Zeit gelöscht werden. Das Löschwasser verursachte an einem Teil der Mühleinrichtung Schäden, die dem Kgl. Brandversicherungs-Inspektor Welnhofer<ref>Anton Welnhofer, [[Schwabacher Straße 133]], p. laut Adressbuch 1899, I. Teil, S. 217, II. Teil, S. 134 und III. Teil, S. 10; später [[Dambacher Straße]] 23 (Haus nicht mehr existent) laut Adressbuch 1901, I. Teil, S. 240, II. Teil, S. 21 und III. Teil, S. 11</ref> in Fürth zur Schadensfeststellung gemeldet wurden (Schreiben Brauerei-Verwaltung vom 17. Dezember 1900, unterzeichnet Römhild). Die eingeholte "ungefähre Kostenberechnung" vom 9. Januar 1901 des Mühlarztes Leonhard Bogner aus Langenzenn belief sich auf 417,60 Mark. Bogner wurde von der Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Brauereiverwaltung mit Schreiben vom 17. Januar 1901 benachrichtigt, von einer größeren Abänderung der Getreideputzerei abzusehen und gebeten, ''„die Herstellung dieser beschädigten Theile sofort in Angriff zu nehmen u. durchzuführen, und zwar nur insoweit, als hierfür von der Kgl. Brandversicherungskammer Entschädigung geleistet wird.”'' Dem Mühlpächter Schwab wurde dann am 17. Juni eröffnet, dass die Anbringung eines größeren Griesputzzylinders nicht genehmigt worden sei, er könne aber die Verbesserung gegen späteren Ersatz selbst vornehmen.
 
In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 1900 brach auf dem Dachboden der Mühle Feuer aus; dieses konnte jedoch in kurzer Zeit gelöscht werden. Das Löschwasser verursachte an einem Teil der Mühleinrichtung Schäden, die dem Kgl. Brandversicherungs-Inspektor Welnhofer<ref>Anton Welnhofer, [[Schwabacher Straße 133]], p. laut Adressbuch 1899, I. Teil, S. 217, II. Teil, S. 134 und III. Teil, S. 10; später [[Dambacher Straße]] 23 (Haus nicht mehr existent) laut Adressbuch 1901, I. Teil, S. 240, II. Teil, S. 21 und III. Teil, S. 11</ref> in Fürth zur Schadensfeststellung gemeldet wurden (Schreiben Brauerei-Verwaltung vom 17. Dezember 1900, unterzeichnet Römhild). Die eingeholte "ungefähre Kostenberechnung" vom 9. Januar 1901 des Mühlarztes Leonhard Bogner aus Langenzenn belief sich auf 417,60 Mark. Bogner wurde von der Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Brauereiverwaltung mit Schreiben vom 17. Januar 1901 benachrichtigt, von einer größeren Abänderung der Getreideputzerei abzusehen und gebeten, ''„die Herstellung dieser beschädigten Theile sofort in Angriff zu nehmen u. durchzuführen, und zwar nur insoweit, als hierfür von der Kgl. Brandversicherungskammer Entschädigung geleistet wird.”'' Dem Mühlpächter Schwab wurde dann am 17. Juni eröffnet, dass die Anbringung eines größeren Griesputzzylinders nicht genehmigt worden sei, er könne aber die Verbesserung gegen späteren Ersatz selbst vornehmen.
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=== 1903 - ? : Besitzer Georg Schwab ===
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=== 1903 - 1913: Besitzer Georg Schwab ===
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Nach dem gräflich von Pückler-Limpurg’schen Familienstatut vom 31. August 1855 waren die Güter eigentlich unveräußerlich. Erst nach der im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern Nr. 23 von 1903 veröffentlichten Abänderung des Statuts war ein Verkauf unter der Bedingung gestattet, dass daraus ein dauernder Nutzen entsteht oder dies aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.
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Der Fürther Rechtsanwalt [[Siegfried Wertheimer]] (1859 - 1933), handelnd für Graf Ludwig von Pückler-Limpurg (1825 - 1906), Standesherr (alleiniger Vertreter der gräflichen Standesherrschaft) und Gutsbesitzer in Burgfarrnbach und die „revenuenberechtigten“ (Berechtigte an Einkünften) [[wikipedia:Agnat|Agnaten]]
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* Graf Wilhelm von Pückler-Limpurg (1844 - 1918), k. Oberleutnant a. D. in Burgfarrnbach
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* Kurt Graf von Pückler-Limpurg (1875 - 1904), Leutnant a. D., zur Zeit in Kamerun
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* Eduard Graf von Pückler-Limpurg (1832 - 1907), k. Major a. D. in München
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* Felix Graf von Pückler-Limpurg (1833 - 1919), Rittmeister a. D. in Stuttgart
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und die Mühlpächterseheleute Georg und Elisabetha Schwab, geb. Heinlein schlossen den Kaufvertrag vom 12. Juni 1903, Az. G. R. Nr. 919 des Königl. Notariats Fürth II (Notar Max Deininger).
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Georg und Elisabetha Schwab erwarben in Gütergemeinschaft nach dem damals noch neuen BGB folgende  Vermögensobjekte mit allen Ein- und Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten:
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* Gebäude Haus Nr. 69 in Burgfarrnbach, Wohnhaus mit Mühleinrichtung, angebautem Stiegenhaus und Feuerlöschrequisitenhaus, Stallung, Holzremise, Wagenremise und Hofraum zu 0,144 ha (Plan-Nr. 85)
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* Gebäude, Radstube zu 0,004 ha  (Grundstück gehörte aber dem Verkäufer, Plan-Nr. 85 ½)
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* Garten, Grasgarten zu 0,095 ha (Plan-Nr. 84 a)
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* Garten, Gemüsegarten zu 0,043 ha (Plan-Nr. 84 b)
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* Wiese, Wieslein vor der Mühle zu 0,050 ha (Plan-Nr. 83)
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* Wiese, Wiese vor der Mühle zu 0,140 ha (Plan-Nr. 86)
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* Wiese, Wieslein zu 0,016 ha (Plan-Nr. 75 ½)
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Der bereits bezahlte Kaufpreis betrug 30.500 Mark. Die Übergabe der Vertragsobjekte erfolgte am gleichen Tag, Nutzen und Lasten jeder Art und der Gefahrenübergang wurden zum 1. Juli 1903 vereinbart, zugleich wurde der geschlossene Pachtvertrag zu diesem Termin außer Kraft und Wirksamkeit gesetzt. Zudem wurde dem Verkäufer das Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Käufer und dessen Rechtsnachfolger erhielten das dingliche unentgeltliche Recht, das Wasser des Mühlbaches (Plan-Nr. 535, 535 ½) sowie der beiden Mühlweiherlein (Plan-Nr. 600 ½ a b und 600) zu benutzen und bei Wassermangel das Wasser aus diesen Weiherlein in den Mühlbach einzuleiten. Sie erwarben zugleich das Fischereirecht in Mühl- und Altbach bis zur Wiese an der Fürther Straße (Plan-Nr. 226 und 226 ½). Der Käufer bzw. Nachfolger war verpflichtet, das Bett des Mühl- und Altbachs, in der ganzen Ausdehnung, in welcher ihm das Fischereirecht zusteht, zu reinigen und für die Instandhaltung der Dämme auf seine Kosten zu sorgen. Dabei durften sie auf der südlichen Uferseite den anfallenden Schlamm auf drei Meter und auf nördlicher Seite bis zur Mauer [des Hirschgartens] unter Freihaltung der Eingänge zum Beamtengärtchen auswerfen. Die Unterhaltungsverpflichtung für das Wehr an der Abzweigung des Mühlbachs vom Altbach (Plan-Nr. 535) und für die Wasserrinne [Überlauf] hinter der Mühle oblag dem Käufer und seiner Besitznachfolger.<ref>Kaufvertrag vom 12. Juni 1903, Az. G. R. Nr. 919 des Königl. Notariats Fürth II (Notar Max Deininger) lt. Vermerk von Ref. II, Stadt Fürth über die Eigentumsverhältnisse und Unterhaltungsverpflichtungen der Mühle Burgfarrnbach vom 04.04.1974, Anlage 2, Aktgr. 643031</ref>
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=== ? - 1915: Besitzer Kommerzienrat Zimmermann aus Zirndorf ===
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=== 1913 - 1915: Besitzer Kommerzienrat Zimmermann aus Zirndorf ===
 
Der Kommerzienrat Georg Zimmermann aus Zirndorf, Fabrikant und dortiger Bürgermeister von 1907 – 1909<ref>Ausstellungsarchiv des Städtischen Museums Zirndorf - [https://www.zirndorf.de/Die-Metallwarenfabrik-Georg-Zimmermann-100-Jahre-Zirndorfer-Industriegeschichte.o4167.html Metallwarenfabrik von Kommerzienrat Georg Zimmermann]</ref> erwarb die Mühle aus der Konkursmasse des Georg Schwab.
 
Der Kommerzienrat Georg Zimmermann aus Zirndorf, Fabrikant und dortiger Bürgermeister von 1907 – 1909<ref>Ausstellungsarchiv des Städtischen Museums Zirndorf - [https://www.zirndorf.de/Die-Metallwarenfabrik-Georg-Zimmermann-100-Jahre-Zirndorfer-Industriegeschichte.o4167.html Metallwarenfabrik von Kommerzienrat Georg Zimmermann]</ref> erwarb die Mühle aus der Konkursmasse des Georg Schwab.
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* Weinmühle: Bäckerei & Konditorei - [http://www.wein-muehle.de Homepage]
 
* Weinmühle: Bäckerei & Konditorei - [http://www.wein-muehle.de Homepage]
 
* Lage der Mühle nach historischer Karte<ref>Ortskarte Burgfarrnbach: Stand 1821, rote Korrekturangaben vom Dezember 1830 – siehe Bayerische Landesbibliothek Online: Ortsblätter des 19. Jahrhunderts - [https://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/images/blo/ortsblaetter/karten/karten/Ort_Bur_1821_B118.jpg Burgfarrnbach (1821)]</ref> (alte Hausnummer 69) - [https://v.bayern.de/ZwdmL BayernAtlas]
 
* Lage der Mühle nach historischer Karte<ref>Ortskarte Burgfarrnbach: Stand 1821, rote Korrekturangaben vom Dezember 1830 – siehe Bayerische Landesbibliothek Online: Ortsblätter des 19. Jahrhunderts - [https://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/images/blo/ortsblaetter/karten/karten/Ort_Bur_1821_B118.jpg Burgfarrnbach (1821)]</ref> (alte Hausnummer 69) - [https://v.bayern.de/ZwdmL BayernAtlas]
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* Besitzangabe zum Mühlanwesen Hs.-Nr. 69 zu Burgfarrnbach. Beilage II., Abschnitt VI. der Bekanntmachung, die Vorlage der gräflich von Pückler-Limpurg'schen Familien-Verträge betr., Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern Nr. 40 vom 19. August 1864, S. 1039/40 - [https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10345277/bsb:4014812?page=588 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]
    
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==
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