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=== 1719 - 1729: Johann Kohlschreiber ===
 
=== 1719 - 1729: Johann Kohlschreiber ===
Von Johann oder Johannes Kohlschreiber ist nur ein Pachtvertrag vom 7. August [[1727]] erhalten, der vom herrschaftlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer ausgestellt ist. Aus diesem geht aber hervor, dass ''„die Mahl- und neu zu erbauen resolvirte Seeg- oder Schneidmühle allhier, hinwieder an den bißherigen Beständner Johann Kohlschreiber“'' verpachtet wurde. Der neue Pachtvertrag war für 6 Jahre, von Lichtmess 1728 bis zu Lichtmess 1734, geschlossen worden. Das zu zahlende Pachtgeld belief sich auf 78 Gulden, zudem hatte er ''„Vierzig Mezen Kleyen vor die herrschaftlichen Schweine [zu] liefern, alles beym Herrschaftl. Präuhauß gebrauchende Malz ohne Lohn oder Miz [zu] brechen, die herrschaftl. Seeg-Schröthe gegen Genißung der Schwartten und sechs Pfenning Lohn von iedem Schnitt schneiden, und dem benöthigt kleinen Mühlzeug auf seinen Costen an[zu]schaffen“.'' Dabei sollte er sich ''„keine Verwahrloßung zu schulden kommen lassen, … daß Wirtshaußgehens und Volltrinckens sich enthalten“''. Dagegen erhielt der Pächter für die Zurichtung der Malzmühle und für das Malzbrechen „jähr. sechs Aymer Bier.“  
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[[Datei:PLA 940 Bestandbrief 07.08.1727 S.1.jpg|thumb|left|„Bestands-Brief“ für Mühl-pächter Johann Kohlschreiber]]
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Von Johann oder Johannes Kohlschreiber<ref>mögliche Identität mit dem Müller Johann Kohlschreiber in genealogischer Suchanzeige vom 11.10.2010, siehe  [https://list.genealogy.net/mm/archiv/franken-l/2010-10/2010-10f.html Verein für Computergenealogie e.V., Mailingliste Franken-L - Archiv]</ref> ist nur ein Pachtvertrag vom 7. August [[1727]] erhalten, der vom herrschaftlichen Verwalter Johann Friedrich Bayer ausgestellt ist. Aus diesem geht aber hervor, dass ''„die Mahl- und neu zu erbauen resolvirte Seeg- oder Schneidmühle allhier, hinwieder an den bißherigen Beständner Johann Kohlschreiber“'' verpachtet wurde. Der neue Pachtvertrag war für 6 Jahre, von Lichtmess 1728 bis zu Lichtmess 1734, geschlossen worden. Das zu zahlende Pachtgeld belief sich auf 78 Gulden, zudem hatte er ''„Vierzig Mezen Kleyen vor die herrschaftlichen Schweine [zu] liefern, alles beym Herrschaftl. Präuhauß gebrauchende Malz ohne Lohn oder Miz [zu] brechen, die herrschaftl. Seeg-Schröthe gegen Genißung der Schwartten und sechs Pfenning Lohn von iedem Schnitt schneiden, und dem benöthigt kleinen Mühlzeug auf seinen Costen an[zu]schaffen“.'' Dabei sollte er sich ''„keine Verwahrloßung zu schulden kommen lassen, … daß Wirtshaußgehens und Volltrinckens sich enthalten“''. Dagegen erhielt der Pächter für die Zurichtung der Malzmühle und für das Malzbrechen „jähr. sechs Aymer Bier.“  
    
Als Bürgen, der mit Verpfändung seines Vermögens haftete und neben dem Pächter den Pachtvertrag ebenfalls unterschrieb, hatte Kohlschreiber den herrschaftlichen Untertanen und Schmied, Johann Georg Tischberger (auch Deschberger), aufgeboten. Dieser Pachtvertrag wurde jedoch nicht wie vorgesehen erfüllt, bereits zum Laurentiustag [[1729]] verließ Kohlschreiber die Mühle. Über die Gründe ist nichts überliefert.
 
Als Bürgen, der mit Verpfändung seines Vermögens haftete und neben dem Pächter den Pachtvertrag ebenfalls unterschrieb, hatte Kohlschreiber den herrschaftlichen Untertanen und Schmied, Johann Georg Tischberger (auch Deschberger), aufgeboten. Dieser Pachtvertrag wurde jedoch nicht wie vorgesehen erfüllt, bereits zum Laurentiustag [[1729]] verließ Kohlschreiber die Mühle. Über die Gründe ist nichts überliefert.
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=== 1729 - 1736: Johann Conrad Galster ===
 
=== 1729 - 1736: Johann Conrad Galster ===
=== 1736 - 1750: Christoph Helm ===
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[[Datei:PLA 940 Bestand-Brief Galster 12.06.1729 S1.jpg|thumb|right|„Bestand-Brief“ für Mühlpächter Johann Conrad Galster]]
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Bereits am 12. Juni [[1729]] konnte der gräfliche Verwalter Johann Friedrich Bayer mit dem Müller Johann Conrad Galster aus [[wikipedia:Losaurach|Losaurach]] einen Pachtvertrag für drei Jahre -  ''„nemblich von Laurenty Anno 1729 bis solche Zeit 1732“'' - abschließen. Als „Bestandgeld“ waren jährlich 96 Gulden zu bezahlen; die weiteren Leistungen entsprachen denen seines Vorgängers Kohlschreiber. Als Bürge stand der hochgräflich-hohenlohische Untertan Peter Planckenbühler (auch Blanckenbiller geschrieben) zu Losaurach dem Pachtmüller zur Seite, der den Vertrag mit unterschrieb.
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Nach Ablauf der drei Jahre verlängerte man mit Nachtrag vom 12. Juni 1732 den Pachtvertrag um weitere drei Jahre bis 1735; neben dem Pächter unterschrieb ein neuer Verwalter: Johann Michael Amde… [Name war nicht ganz leserlich]. Am Ende dieser Pachtperiode wurde auf „hochgräf. gnädigsten Befehl“ der Vertrag mit Nachtrag vom 12. Juni 1735 zu gleichen Bedingungen erneut um drei Jahre verlängert. Davon erfüllte Galster aber nur ein Jahr, dann folgte der nächste Pächter. Über die Gründe und sonstigen Umstände liegen keine Nachrichten vor. Bekannt ist aber, dass der 1686 geborene Johann Conrad Galster, welcher in Markt Erlbach eine zweite Ehe mit einer Catharina schloss, auf der Mühle in [[wikipedia:Obersachsen (Diespeck)|Obersachsen]] bei Diespeck tätig war und dort 1744 starb.<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 584</ref>
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=== 1736 - 1749: Christoph Hellm ===
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[[Datei:PLA 940 Bestandsbrief Hellm 10.08.1743 S1.jpg|thumb|right|„Bestandt Brief“ für Mühlpächter Christoph Hellm]]
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Nachdem der Pachtmüller Galster entlassen war, stellte sich am 8. August [[1736]] der Melber Christoph Hellm (auch Helm), Schutzverwandter aus [[wikipedia:Eltersdorf|Eltersdorf]], bei der gräflichen Verwaltung vor. Er hatte seine beiden „Caventen“ (Bürgen), den Burgfarrnbacher Löwenwirt Johann Habel, gräflich pücklerischer Untertan, und seinen Vetter Michael Pollau (auch Bolau) aus Frauenaurach, dort herrschaftlicher „Brau-Interessent“, mitgebracht. Der Pachtbrief des Müllers Galster wurde ihnen vorgelesen. Hellm versprach, in diese Bedingungen einzutreten; die „Caventen“ versicherten für ihn einzustehen. Dennoch wurde dem Bewerber aufgetragen, ''„vor seinem Aufzug alhir ein attestat von seiner bisherigen Herrschaft sowohl wegen seines Ehrlichen Verhaltens, als gutwillig abzugs von Eltersdorf, beizubringen“''. Schließlich unterschrieben alle drei das Protokoll.
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Der hochfürstlich bayreuthisch-culmbachische Voigt zu Eltersdorf, Johann Adam Leupoldt<ref>Leupoldt/Leupold war auch Gastwirt vom „Schwarzen Adler“ in Eltersdorf, siehe Andreas Würfel: „Diptycha ecclesiarum in oppidis et pagis Norimbergensibus …“, Nürnberg 1759, Teil Verzeichnis und Lebensbeschreibungen der Geistlichen auf Landpfarren, S. 63 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10804493_00415.html?zoom=0.7500000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, stellte dem Christoph Hellm am 18. August ein Attest aus, wonach er ''„mit ihme satsam vergnügt und zufrieden geweßen; daß wegen mir auch ihme länger allhier zu behalten können [...], daß er sich wehrend seines hiesigen aufenthalts mit Jedermann alhier Schiedlich Friedlich Ehrlich und Wohl verhalten habe, so daß niemand gegen ihm oder die Seinige einige Klage zu führen vermocht“''.
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Daneben legte Hellm ein interessantes, von Johann Ahau unterschriebenes Vernehmungsprotokoll der Frauenauracher Verwaltung vom 20. August vor, welches ihm eine Gebühr von einem Gulden und zwei Kreuzern kostete. Er zeigte dort eine üble Nachrede des ehemaligen Burgfarrnbacher Mühlpächters Kohlschreiber an, der „ausgepranget“ haben soll, dass ''„ihme nicht nur sein Vermögen zu gedachten Eltersdorf, sondern auch deßen Frauen Erbantheil, als einer gebohrnen Kögelbäuerin zu Neuses verarrestiret“'' worden sei. Hierauf wurden drei benannte Zeugen - der Zapfenwirt Johannes Heßler, der Klostermüller Andreas Rudenstein und der „Köchend“-Müller Hanns Conrad Ohlwärtter - beordert, des Meineids verwarnt und aufgefordert, die pure, reine und unverfälschte Wahrheit auszusagen.<br />
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Heßler gab an, dass Kohlschreiber am vergangenen Donnerstag (16. August) bei ihm war, drei Maß Bier trank und mitteilte, ''„daß Christoph Helm die Mühl zu Burgfarrenbach bestanden, er glaube aber, in Betracht dieser biß 5 Herren daselbst habe, er würde über Ein Jahr nicht drüben bleiben“''; mehr wüsste er nicht.<br />
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Auch Rudenstein sah Kohlschreiber letzten Donnerstag bei Heßler in der Gaststube, er aber trank ein Bier in der Haustenne. Beim Gehen habe ihm Kohlschreiber nachgerufen, dass Ohlwärtter die „Köchend“-Mühle verlassen wolle und er beabsichtige, die Mühle zu pachten, ''„weilen [...] Helm ihme von seinem bißherigen Bestand abgestochen, [...] wobey er dann fernerweit mit angefügt, Helm würde über Ein Jahr nicht zu Burgfarrenbach bleiben können, maßen ein Mühlpachter gar zu viel Herren daselbst hätte, und seine, Deponentens [Zeuge, hier Rudenstein], Freunde hätten vor ihme Bürgschaft geleistet, sie würden aber Schimpf und Schand darbey aufheben“''. Rudenstein habe aber nicht geantwortet und sei seiner Wege gegangen.<br />
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Ebenfalls am vergangenen Donnerstag traf Ohlwärtter den Kohlschreiber in Heßler‘s Haus, als er Tabak vom Feld heimfuhr. Dieser rief ihn hinein und fragte ihn nach seinen Absichten über den Abzug aus der Mühle. Dabei erkundigte sich Ohlwärtter bei Kohlschreiber, ''„warumben er nicht auf der Seebach- und Burgfarrenbacher Mühl geblieben“'' sei, wonach dieser sagte: ''„Christoph Helm hatte ihme abgestochen.“'' <br />
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Vielleicht hatte sich Kohlschreiber auch um die Nachfolge des Pächters Galster beworben (in den Akten stand dazu aber nichts) und war nun über den zum Zug gekommenen Hellm verärgert. Zur angezeigten Diskreditierung durch Kohlschreiber wegen angeblicher Beschlagnahme des Hellm’schen Vermögens äußerten sich alle drei befragten Zeugen aber nicht.
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Am 25. August schließlich stellte aufgrund eines halbjährigen Aufenthalts in Baiersdorf der dortige Amtmann Wolfgang Hostmann einen tadellosen Zeugnis- und Abschiedsbrief für Hellm aus.
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So legte Hellm am 10. September das Handgelübde ab, ein treuer Untertan der Pücklerischen Herrschaft zu sein.  Der Pachtvertrag wurde mit dem erst kürzlich in den Dienst getretenen gräflichen Verwalter Johann Sebastian Adam Geer abgeschlossen, er trägt das Datum 10. August 1736. Er wurde offenbar zurückdatiert, da sich die Laufzeit von drei Jahren von Laurentius (eben 10. August) 1736 bis Laurentius 1739 erstreckte. Die Pachtbedingungen waren die gleichen wie beim Vorgänger Galster, auch der Pachtschilling betrug 96 Gulden jährlich. Bei Vertragsunterzeichnung mit zugegen waren die Bürgen Habel und Pollau, die ebenfalls mitzeichneten, da ''„einer vor den andern zu haften [...] bey Verpfändung eines liegend und fahrenden Vermögens, so viel sezen vonnöthen,“'' verpflichtend zugesagt wurde. Der Pachtvertrag wurde offenbar zu gleichen Bedingungen verlängert (Nachträge liegen nicht vor, aber die jährliche Zahlung des Pachtzinses von 96 f. ist vermerkt).
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Erst am 5. September [[1743]] befragte man Hellm, was er künftig geben kann und will. So wurde, offenbar wieder zurückdatiert, mit Datum 10. August 1743 ein neuer Pachtvertrag geschlossen, der auf zwei Jahre bis Laurentius 1745 befristet war. Nun belief sich der Pachtschilling auf 110 Gulden, der Mühlpächter hatte zudem ständig drei [[wikipedia:Simri (Maßeinheit)|Simra]] Korn Vorrat für die gräfliche Herrschaft zu mahlen, als Bürge trat allein Johann Habel auf. Der anschließende und letzte vorliegende Pachtvertrag vom 10. August [[1746]] wurde nur für ein Jahr bis Laurentius 1747 ausgehandelt; der Bürge war immer noch der Löwenwirt Habel, aber nun stieg der Pachtzins auf 125 Gulden und Hellm hatte zusätzlich ''„drey herrschaftl. Hunde auf verlangen bey sich im futter [zu] erhalten“''.
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Die Pacht wurde darüberhinaus nachweislich weitere zwei Jahre fortgeführt, aber schließlich zu Laurentius [[1749]] beendet. Da zog Christoph Hellm nach [[wikipedia:Birnbaum (Gerhardshofen)|Birnbaum]]. In der Endabrechnung vom 23. August 1749 wurde nicht vergessen, weil er wohl die drei  herrschaftlichen Hunde nicht versorgte, ihm 45 Gulden für 2 1/2 Jahre Hundehaltung in Rechnung zu stellen.
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=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz ===
 
=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz ===
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Der Nachfolger Hellms, er hieß Johann Georg Schwartz, war wohl nicht gleich gefunden. Das Gelübde, seine Pflichten gegenüber der hochgeborenen Herrschaft zu erfüllen, wurde ihm am 17. März [[1750]] abgenommen, wie aus einer Randnotiz an der älteren Hellm‘schen Eidesformel hervorgeht. Den Pachtvertrag schloss man erst zu Laurentius, am 10. August 1750. Die Laufzeit wurde für ein Jahr - bis Laurentius 1751 - vereinbart, der Pachtschilling betrug 110 Gulden. Die sonstigen Vertragsbedingungen entsprachen denen des Vorgängers mit folgenden Änderungen: Eine Hundehaltung für die gräfliche Herrschaft und Bürgen entfielen. Zur Sicherung etwaiger herrschaftlicher Ansprüche stand im Vertrag die Klausel: ''„... so verschreibt Pachter dißfalls all sein Vermögen, wie dieses Nahmen haben mag, zu hochged. gndgste Herrschaft Sicherstellung, hiermit unterpfändlich, sich im fall bedürfnis daran effective halten zu können“.''
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=== 1761: Verkauf der Mühle ===
 
=== 1761: Verkauf der Mühle ===
 
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn ===
 
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn ===
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=== 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich ===
 
=== 1793 - 1833: Pächter Conrad Ullrich ===
Der Müller Conrad Ullrich (auch Ulrich, Uhlrich geschrieben) war wohl der Pächter mit der längsten Pachtzeit. In der Bewerbung vom 9. Dezember [[1794]] wies er darauf hin, dass „weiland er bereits seit Lichtmeß (2. Februar) 1784 die Mühl versehen habe.“ Anfangs war er wohl nur Müllergeselle, aber nach dem Tod von Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler wurde Ullrich [[1786]] Unterpächter bei der Pächterin, der verwitweten Gräfin Caroline Christiane von Pückler. Als nach sieben Jahren, am 6. April 1793, die Gräfin verstarb, erfolgte der Wiederkauf der Mühle durch das Gräflich Pückler’sche Condominat.
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Der Müller Conrad Ullrich (auch Ulrich, Uhlrich geschrieben) war wohl der Pächter mit der längsten Pachtzeit. In der Bewerbung vom 9. Dezember [[1794]] wies er darauf hin, dass „weiland er bereits seit Lichtmeß (2. Februar) 1784 die Mühl versehen habe.“ Anfangs war er wohl nur Müllergeselle, aber nach dem Tod von Graf Christian Wilhelm Carl von Pückler wurde Ullrich [[1786]] Unterpächter bei der Pächterin, der verwitweten Gräfin Caroline Christiane von Pückler. Als nach sieben Jahren, am 6. April 1793, die Gräfin verstarb, erfolgte der Wiederkauf der Mühle durch die Kaiserliche Debit-Kommission für das gräflich Pückler’sche Condominat.
    
Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften.
 
Am 9. Dezember 1794 meldete sich Ullrich bei der Administration und trug vor: ''„Wie er in Erfahrung gebracht habe, daß der von der nunmehro hochver. verwittweten Frau Gräfin Caroline Christiane von Pückler erstanden Mühlpacht anjezo sich endigte und dahero, da die Mühl doch wiederum anderweit verpachtet werden würde, so sich als künftiger Pachter melden und zugl. bitten wolle, (…) ihme von hoher Kay. Commission der Mühl Pacht um des bißherige Pacht Quantum ad 144 f. mögte überlaßen werden.“'' Von Seiten des Administrationsamts gelang es - trotz anfänglicher Ablehnung - auf vieles Zureden, Ullrich auf ein jährliches Pachtgeld von 185 Gulden zu bringen. So schloss die „Kay. Commissarische Administration“ mit Conrad Uhlrich einen Mühlpacht-„Accord“, der auf das Datum seiner vorgebrachten Offerte gesetzt wurde. Die Pachtzeit lief sechs Jahre, rückdatiert von Laurentius (10. August) [[1793]] bis Laurentiustag [[1799]]; das Pachtgeld war vierteljährig zu zahlen. Für verschuldete Schäden an der Mühle hatte der „Beständner“ (Pächter) durch Verpfändung seines sämtlichen Vermögens zu haften.
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In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 1900 brach auf dem Dachboden der Mühle Feuer aus; dieses konnte jedoch in kurzer Zeit gelöscht werden. Das Löschwasser verursachte an einem Teil der Mühleinrichtung Schäden, die dem Kgl. Brandversicherungs-Inspektor Welnhofer<ref>Anton Welnhofer, [[Schwabacher Straße 133]], p. laut Adressbuch 1899, I. Teil, S. 217, II. Teil, S. 134 und III. Teil, S. 10; später [[Dambacher Straße]] 23 (Haus nicht mehr existent) laut Adressbuch 1901, I. Teil, S. 240, II. Teil, S. 21 und III. Teil, S. 11</ref> in Fürth zur Schadensfeststellung gemeldet wurden (Schreiben Brauerei-Verwaltung vom 17. Dezember 1900, unterzeichnet Römhild). Die eingeholte "ungefähre Kostenberechnung" vom 9. Januar 1901 des Mühlarztes Leonhard Bogner aus Langenzenn belief sich auf 417,60 Mark. Bogner wurde von der Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Brauereiverwaltung mit Schreiben vom 17. Januar 1901 benachrichtigt, von einer größeren Abänderung der Getreideputzerei abzusehen und gebeten, ''„die Herstellung dieser beschädigten Theile sofort in Angriff zu nehmen u. durchzuführen, und zwar nur insoweit, als hierfür von der Kgl. Brandversicherungskammer Entschädigung geleistet wird.”'' Dem Mühlpächter Schwab wurde dann am 17. Juni eröffnet, dass die Anbringung eines größeren Griesputzzylinders nicht genehmigt worden sei, er könne aber die Verbesserung gegen späteren Ersatz selbst vornehmen.
 
In der Nacht vom 14. auf den 15. Dezember 1900 brach auf dem Dachboden der Mühle Feuer aus; dieses konnte jedoch in kurzer Zeit gelöscht werden. Das Löschwasser verursachte an einem Teil der Mühleinrichtung Schäden, die dem Kgl. Brandversicherungs-Inspektor Welnhofer<ref>Anton Welnhofer, [[Schwabacher Straße 133]], p. laut Adressbuch 1899, I. Teil, S. 217, II. Teil, S. 134 und III. Teil, S. 10; später [[Dambacher Straße]] 23 (Haus nicht mehr existent) laut Adressbuch 1901, I. Teil, S. 240, II. Teil, S. 21 und III. Teil, S. 11</ref> in Fürth zur Schadensfeststellung gemeldet wurden (Schreiben Brauerei-Verwaltung vom 17. Dezember 1900, unterzeichnet Römhild). Die eingeholte "ungefähre Kostenberechnung" vom 9. Januar 1901 des Mühlarztes Leonhard Bogner aus Langenzenn belief sich auf 417,60 Mark. Bogner wurde von der Gräflich von Pückler-Limpurg'schen Brauereiverwaltung mit Schreiben vom 17. Januar 1901 benachrichtigt, von einer größeren Abänderung der Getreideputzerei abzusehen und gebeten, ''„die Herstellung dieser beschädigten Theile sofort in Angriff zu nehmen u. durchzuführen, und zwar nur insoweit, als hierfür von der Kgl. Brandversicherungskammer Entschädigung geleistet wird.”'' Dem Mühlpächter Schwab wurde dann am 17. Juni eröffnet, dass die Anbringung eines größeren Griesputzzylinders nicht genehmigt worden sei, er könne aber die Verbesserung gegen späteren Ersatz selbst vornehmen.
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=== 1903 - ? : Besitzer Georg Schwab ===
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=== 1903 - 1913: Besitzer Georg Schwab ===
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Nach dem gräflich von Pückler-Limpurg’schen Familienstatut vom 31. August 1855 waren die Güter eigentlich unveräußerlich. Erst nach der im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern Nr. 23 von 1903 veröffentlichten Abänderung des Statuts war ein Verkauf unter der Bedingung gestattet, dass daraus ein dauernder Nutzen entsteht oder dies aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.
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Der Fürther Rechtsanwalt [[Siegfried Wertheimer]] (1859 - 1933), handelnd für Graf Ludwig von Pückler-Limpurg (1825 - 1906), Standesherr (alleiniger Vertreter der gräflichen Standesherrschaft) und Gutsbesitzer in Burgfarrnbach und die „revenuenberechtigten“ (Berechtigte an Einkünften) [[wikipedia:Agnat|Agnaten]]
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* Graf Wilhelm von Pückler-Limpurg (1844 - 1918), k. Oberleutnant a. D. in Burgfarrnbach
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* Kurt Graf von Pückler-Limpurg (1875 - 1904), Leutnant a. D., zur Zeit in Kamerun
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* Eduard Graf von Pückler-Limpurg (1832 - 1907), k. Major a. D. in München
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* Felix Graf von Pückler-Limpurg (1833 - 1919), Rittmeister a. D. in Stuttgart
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und die Mühlpächterseheleute Georg und Elisabetha Schwab, geb. Heinlein schlossen den Kaufvertrag vom 12. Juni 1903, Az. G. R. Nr. 919 des Königl. Notariats Fürth II (Notar Max Deininger).
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Georg und Elisabetha Schwab erwarben in Gütergemeinschaft nach dem damals noch neuen BGB folgende  Vermögensobjekte mit allen Ein- und Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten:
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* Gebäude Haus Nr. 69 in Burgfarrnbach, Wohnhaus mit Mühleinrichtung, angebautem Stiegenhaus und Feuerlöschrequisitenhaus, Stallung, Holzremise, Wagenremise und Hofraum zu 0,144 ha (Plan-Nr. 85)
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* Gebäude, Radstube zu 0,004 ha  (Grundstück gehörte aber dem Verkäufer, Plan-Nr. 85 ½)
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* Garten, Grasgarten zu 0,095 ha (Plan-Nr. 84 a)
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* Garten, Gemüsegarten zu 0,043 ha (Plan-Nr. 84 b)
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* Wiese, Wieslein vor der Mühle zu 0,050 ha (Plan-Nr. 83)
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* Wiese, Wiese vor der Mühle zu 0,140 ha (Plan-Nr. 86)
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* Wiese, Wieslein zu 0,016 ha (Plan-Nr. 75 ½)
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Der bereits bezahlte Kaufpreis betrug 30.500 Mark. Die Übergabe der Vertragsobjekte erfolgte am gleichen Tag, Nutzen und Lasten jeder Art und der Gefahrenübergang wurden zum 1. Juli 1903 vereinbart, zugleich wurde der geschlossene Pachtvertrag zu diesem Termin außer Kraft und Wirksamkeit gesetzt. Zudem wurde dem Verkäufer das Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Käufer und dessen Rechtsnachfolger erhielten das dingliche unentgeltliche Recht, das Wasser des Mühlbaches (Plan-Nr. 535, 535 ½) sowie der beiden Mühlweiherlein (Plan-Nr. 600 ½ a b und 600) zu benutzen und bei Wassermangel das Wasser aus diesen Weiherlein in den Mühlbach einzuleiten. Sie erwarben zugleich das Fischereirecht in Mühl- und Altbach bis zur Wiese an der Fürther Straße (Plan-Nr. 226 und 226 ½). Der Käufer bzw. Nachfolger war verpflichtet, das Bett des Mühl- und Altbachs, in der ganzen Ausdehnung, in welcher ihm das Fischereirecht zusteht, zu reinigen und für die Instandhaltung der Dämme auf seine Kosten zu sorgen. Dabei durften sie auf der südlichen Uferseite den anfallenden Schlamm auf drei Meter und auf nördlicher Seite bis zur Mauer [des Hirschgartens] unter Freihaltung der Eingänge zum Beamtengärtchen auswerfen. Die Unterhaltungsverpflichtung für das Wehr an der Abzweigung des Mühlbachs vom Altbach (Plan-Nr. 535) und für die Wasserrinne [Überlauf] hinter der Mühle oblag dem Käufer und seiner Besitznachfolger.<ref>Kaufvertrag vom 12. Juni 1903, Az. G. R. Nr. 919 des Königl. Notariats Fürth II (Notar Max Deininger) lt. Vermerk von Ref. II, Stadt Fürth über die Eigentumsverhältnisse und Unterhaltungsverpflichtungen der Mühle Burgfarrnbach vom 04.04.1974, Anlage 2, Aktgr. 643031</ref>
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=== ? - 1915: Besitzer Kommerzienrat Zimmermann aus Zirndorf ===
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=== 1913 - 1915: Besitzer Kommerzienrat Zimmermann aus Zirndorf ===
 
Der Kommerzienrat Georg Zimmermann aus Zirndorf, Fabrikant und dortiger Bürgermeister von 1907 – 1909<ref>Ausstellungsarchiv des Städtischen Museums Zirndorf - [https://www.zirndorf.de/Die-Metallwarenfabrik-Georg-Zimmermann-100-Jahre-Zirndorfer-Industriegeschichte.o4167.html Metallwarenfabrik von Kommerzienrat Georg Zimmermann]</ref> erwarb die Mühle aus der Konkursmasse des Georg Schwab.
 
Der Kommerzienrat Georg Zimmermann aus Zirndorf, Fabrikant und dortiger Bürgermeister von 1907 – 1909<ref>Ausstellungsarchiv des Städtischen Museums Zirndorf - [https://www.zirndorf.de/Die-Metallwarenfabrik-Georg-Zimmermann-100-Jahre-Zirndorfer-Industriegeschichte.o4167.html Metallwarenfabrik von Kommerzienrat Georg Zimmermann]</ref> erwarb die Mühle aus der Konkursmasse des Georg Schwab.
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* Weinmühle: Bäckerei & Konditorei - [http://www.wein-muehle.de Homepage]
 
* Weinmühle: Bäckerei & Konditorei - [http://www.wein-muehle.de Homepage]
 
* Lage der Mühle nach historischer Karte<ref>Ortskarte Burgfarrnbach: Stand 1821, rote Korrekturangaben vom Dezember 1830 – siehe Bayerische Landesbibliothek Online: Ortsblätter des 19. Jahrhunderts - [https://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/images/blo/ortsblaetter/karten/karten/Ort_Bur_1821_B118.jpg Burgfarrnbach (1821)]</ref> (alte Hausnummer 69) - [https://v.bayern.de/ZwdmL BayernAtlas]
 
* Lage der Mühle nach historischer Karte<ref>Ortskarte Burgfarrnbach: Stand 1821, rote Korrekturangaben vom Dezember 1830 – siehe Bayerische Landesbibliothek Online: Ortsblätter des 19. Jahrhunderts - [https://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/images/blo/ortsblaetter/karten/karten/Ort_Bur_1821_B118.jpg Burgfarrnbach (1821)]</ref> (alte Hausnummer 69) - [https://v.bayern.de/ZwdmL BayernAtlas]
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* Besitzangabe zum Mühlanwesen Hs.-Nr. 69 zu Burgfarrnbach. Beilage II., Abschnitt VI. der Bekanntmachung, die Vorlage der gräflich von Pückler-Limpurg'schen Familien-Verträge betr., Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern Nr. 40 vom 19. August 1864, S. 1039/40 - [https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10345277/bsb:4014812?page=588 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]
    
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==
22.446

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