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Im März [[1938]] ersuchte [[Meta Stoll]] um die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft Café Monopol im Wohnhaus bzw. ehem. Metzgerei. Das Gebäude wurde zuvor von [[1924]] bis zum [[1. März]] [[1938]] von Hannchen Neumann geführt. Das Polizeiamt in Fürth erachtete „''ein Bedürfnis als gegeben, da es sich um die einzige jüdische Wirtschaft in Fürth handelt und nur Juden als Gäste zugelassen werden''“, die Antragstellerin und ihre Schwester (Helene) wurden als zuverlässig beurteilt. Die Konzession wurde erteilt mit folgenden Auflagen:
 
Im März [[1938]] ersuchte [[Meta Stoll]] um die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft Café Monopol im Wohnhaus bzw. ehem. Metzgerei. Das Gebäude wurde zuvor von [[1924]] bis zum [[1. März]] [[1938]] von Hannchen Neumann geführt. Das Polizeiamt in Fürth erachtete „''ein Bedürfnis als gegeben, da es sich um die einzige jüdische Wirtschaft in Fürth handelt und nur Juden als Gäste zugelassen werden''“, die Antragstellerin und ihre Schwester (Helene) wurden als zuverlässig beurteilt. Die Konzession wurde erteilt mit folgenden Auflagen:
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:''Ungeachtet sonstiger Auflagen ersuche ich bei Erteilung der Erlaubnis noch folgende Auflagen zu machen:
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:''Ungeachtet sonstiger Auflagen ersuche ich bei Erteilung der Erlaubnis noch folgende Auflagen zu machen:''
:1. Der Betrieb darf nur von Juden geführt werden.
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:''1. Der Betrieb darf nur von Juden geführt werden.''
:2. DAs im Betrieb beschäftigte Personal muss der jüdischen Rasse angehören. Beschäftigung, auch vorübergehend, von nichtjüdischen Personal hat sofortige staatspolizeiliche Schliessung des Lokals zur Folge. (Die in den Nürnberger Gesetzt gegebenen Ausnahmen für arisches Personal in jüdischen Haushalten - 45 Jahre usw. - kommen für den Wirtchaftsbetrieb nicht in Frage.
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:''2. DAs im Betrieb beschäftigte Personal muss der jüdischen Rasse angehören. Beschäftigung, auch vorübergehend, von nichtjüdischen Personal hat sofortige staatspolizeiliche Schliessung des Lokals zur Folge. (Die in den Nürnberger Gesetzt gegebenen Ausnahmen für arisches Personal in jüdischen Haushalten - 45 Jahre usw. - kommen für den Wirtchaftsbetrieb nicht in Frage.''
:3. Zur Vermeidung, dass auch andere Gäste als Juden versehentlich zusprechen, ist an gut sichtbarerer Stelle und zu jeder Zeit folgende Kennzeichnung anzubringen: "Jüdische Gaststätte" Durch behördliche Anordnung nur auf Juden beschränkt.
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:''3. Zur Vermeidung, dass auch andere Gäste als Juden versehentlich zusprechen, ist an gut sichtbarerer Stelle und zu jeder Zeit folgende Kennzeichnung anzubringen: "Jüdische Gaststätte" Durch behördliche Anordnung nur auf Juden beschränkt.
Fürth, den 1. April 1938, Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth, Polizeiamt Fürth
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Fürth, den 1. April 1938, Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth, Polizeiamt Fürth''<ref>Naomie Blume: Chronik Fürth 1933 - 1945, Skript S. 24</ref>
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Nach dem Novemberpogrom am [[9. November]] [[1938]] wurde aus dem Café Monopol eine Küche für Angehörige der jüdischen Kultusgemeinde, zuletzt wurde dort nur noch Essen an empfangsberechtigte Personen verteilt.  
 
Nach dem Novemberpogrom am [[9. November]] [[1938]] wurde aus dem Café Monopol eine Küche für Angehörige der jüdischen Kultusgemeinde, zuletzt wurde dort nur noch Essen an empfangsberechtigte Personen verteilt.  
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