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Die Gründungsversammlung der "Christlich-Sozialen-Union Fürth" fand parallel zur Nürnberger Parteigründung Mitte Oktober [[1945]] statt, bei gleichzeitiger enger personeller Verbindung. Zu den Gründungsmitgliedern zählt neben den bereits erwähnten noch der Reichsbahn-Sekretär Johann Böll, der kaufmännische Angestellte Martin Saffer und Benno Thomas. Im protestantischen Lager waren ebenfalls unter den bereits genannten noch der Kaufmann Alfred Göss, der Ingenieur Karl Leber und der Automechaniker Hans Werner zu finden.<ref>Heinz-Werner Stuiber: Die CSU in Nürnberg-Fürth, Nürnberg 1983, S. 48 ff.</ref>  
 
Die Gründungsversammlung der "Christlich-Sozialen-Union Fürth" fand parallel zur Nürnberger Parteigründung Mitte Oktober [[1945]] statt, bei gleichzeitiger enger personeller Verbindung. Zu den Gründungsmitgliedern zählt neben den bereits erwähnten noch der Reichsbahn-Sekretär Johann Böll, der kaufmännische Angestellte Martin Saffer und Benno Thomas. Im protestantischen Lager waren ebenfalls unter den bereits genannten noch der Kaufmann Alfred Göss, der Ingenieur Karl Leber und der Automechaniker Hans Werner zu finden.<ref>Heinz-Werner Stuiber: Die CSU in Nürnberg-Fürth, Nürnberg 1983, S. 48 ff.</ref>  
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Zum ersten CSU-Vorsitzende wurde [[Karl Drechsel]] gewählt, sein Stellvertreter wurde [[Fidelis Ulrich]].
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Zum ersten CSU-Vorsitzende wurde [[Karl Drechsel]] gewählt, sein Stellvertreter wurde [[Fidelis Ulrich]]. Eine inhaltliche Festlegung der politischen Ausrichtung lies noch etwas auf sich warten, denn so der CSU-Bezirksverband: "Wir haben in der Union das Problem, daß wir uns erst zusammenfinden müssen. ... Wenn wir eine alte Partei wären, die an alte Traditionen anknüpfen könnte, dann hätten wir es leichter. So aber haben sich Menschen zusammengefunden, die früher im politischen Leben in verschiedenen Lagern gestanden sind, mit einem gemeinsamen Ziel, eine Idee, die christliche, durchzusetzen." Die offizielle Genehmigung der Partei durch die Militärregierung erfolgte am 3. November 1945. Damit verbunden war das Recht, Mitgliederversammlungen abzuhalten, sowie nach Außen hin politisch tätig zu werden. Für Groß- oder Massenveranstaltungen bedurfte es einer Sondergenehmigung der Miltitärregierung.
    
=== Vorstand ===
 
=== Vorstand ===
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