Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
33 Bytes hinzugefügt ,  15:54, 8. Nov. 2018
Zeile 107: Zeile 107:  
Um den reformierten Kirchbau überflüssig zu machen, baten die Fürther Gottshauspfleger am 9. Januar 1714 den Rat der Stadt Nürnberg die Kirche St. Michael zu erweitern. <ref>Fronmüllerchronik, S. 126</ref> Aber Nürnberg zog es vor beim Reichshofrat Klage einzureichen und mittels eines gerichtlichen Spruches die Entscheidung über die reformierte Gemeinde Fürth herbeizuführen.  
 
Um den reformierten Kirchbau überflüssig zu machen, baten die Fürther Gottshauspfleger am 9. Januar 1714 den Rat der Stadt Nürnberg die Kirche St. Michael zu erweitern. <ref>Fronmüllerchronik, S. 126</ref> Aber Nürnberg zog es vor beim Reichshofrat Klage einzureichen und mittels eines gerichtlichen Spruches die Entscheidung über die reformierte Gemeinde Fürth herbeizuführen.  
   −
Daniel Lochner dauerte dies alles zu lange. Er war sowieso schon aufgebracht, weil man ihm auch seinen Sohn nicht ohne weiteres als Diakon zugeordnet hatte. So schrieb er am 6. Dezember 1714 an den Rat Nürnberg, er werde die ganze Unordnung auf einmal abstellen, wenn man ihm nur die Verantwortung gäbe. <ref>D. Dr. Schornbaum, S. 25</ref> Im Jahr darauf kam es zu einer fast körperlichen Auseinandersetzung mit dem reformierten Pfarrer Füßl im Beisein von zwei Geleitsbeamten. Das Landalmosamt versuchte noch einmal in Güte auf Daniel Lochner einzuwirken und bat dessen Bruder, den Pfarrer von Heroldsberg, um Vermittlung. <ref>ebenda</ref> Allerdings konnte der auch nichts ausrichten. So blieb denn die Warnung Daniel Lochners im Raume stehen: "''wenn man ihm nicht seine Kirche erweitere, die Frühpredigten an den Sonntagen abnehme, den reformierten Geistlichen mit einer Kompagnie Soldaten forttreibe''", werde er sich anderenorts beschweren. <ref>D. Dr. Schornbaum, S. 25 - 26</ref> Die Dompropstei Bamberg wäre sicher gerne darauf eingegangen.
+
Daniel Lochner dauerte dies alles zu lange. Er war sowieso schon aufgebracht, weil man ihm auch seinen Sohn nicht ohne weiteres als Diakon zugeordnet hatte. So schrieb er am 6. Dezember 1714 an den Rat Nürnberg, er werde die ganze Unordnung auf einmal abstellen, wenn man ihm nur die Verantwortung gäbe. <ref>D. Dr. Schornbaum, S. 25</ref> Im Jahr darauf kam es zu einer fast körperlichen Auseinandersetzung mit dem reformierten Pfarrer Füßl im Beisein von zwei Geleitsbeamten. Das Landalmosamt versuchte noch einmal in Güte auf Daniel Lochner einzuwirken und bat dessen Bruder, [[Mauritius Hieronymus Lochner]] den Pfarrer von Heroldsberg, um Vermittlung. <ref>ebenda</ref> Allerdings konnte der auch nichts ausrichten. So blieb denn die Warnung Daniel Lochners im Raume stehen: "''wenn man ihm nicht seine Kirche erweitere, die Frühpredigten an den Sonntagen abnehme, den reformierten Geistlichen mit einer Kompagnie Soldaten forttreibe''", werde er sich anderenorts beschweren. <ref>D. Dr. Schornbaum, S. 25 - 26</ref> Die Dompropstei Bamberg wäre sicher gerne darauf eingegangen.
    
Der Pfarrer Daniel Lochner und der Rat der Stadt Nürnberg hatten schließlich Erfolg bei der Aufhebung der reformierten Gemeinde in Fürth, nach dem sich auch Bamberg über die Neuerungen ''ecclesiasticis'' (Kirchenangelegenheiten) beklagte. Am [[15. Februar]] [[1715]] verfügte der Reichshofrat nämlich die Abstellung der reformierten Einrichtung. <ref>dieses Urteil wurde in dem am [[29. Oktober]] [[1717]] errichteten und am [[31. Juli]] [[1718]] bestätigten Executionsrezeß rechtskräftig</ref> Daniel Lochner wurde dann [[1716]] noch einmal vor das Konsistorium zitiert. Dabei ging es um die Gültigkeit einer Taufe Lochners an einem Reformierten, nachdem er dabei entsetzlich über den reformierten Glauben geflucht hatte. Das Konsistorium verfügte einen Freispruch zweiter Klasse. Die Taufe sei wohl gültig, weil es nicht auf die Frömmigkeit des Kirchendieners ankomme, sondern auf die Einsetzung Jesu Christi. <ref>ebenda</ref>
 
Der Pfarrer Daniel Lochner und der Rat der Stadt Nürnberg hatten schließlich Erfolg bei der Aufhebung der reformierten Gemeinde in Fürth, nach dem sich auch Bamberg über die Neuerungen ''ecclesiasticis'' (Kirchenangelegenheiten) beklagte. Am [[15. Februar]] [[1715]] verfügte der Reichshofrat nämlich die Abstellung der reformierten Einrichtung. <ref>dieses Urteil wurde in dem am [[29. Oktober]] [[1717]] errichteten und am [[31. Juli]] [[1718]] bestätigten Executionsrezeß rechtskräftig</ref> Daniel Lochner wurde dann [[1716]] noch einmal vor das Konsistorium zitiert. Dabei ging es um die Gültigkeit einer Taufe Lochners an einem Reformierten, nachdem er dabei entsetzlich über den reformierten Glauben geflucht hatte. Das Konsistorium verfügte einen Freispruch zweiter Klasse. Die Taufe sei wohl gültig, weil es nicht auf die Frömmigkeit des Kirchendieners ankomme, sondern auf die Einsetzung Jesu Christi. <ref>ebenda</ref>
17.689

Bearbeitungen

Navigationsmenü