Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1.787 Bytes hinzugefügt ,  16:40, 24. Okt. 2019
Zeile 25: Zeile 25:  
* Für Fürth war die Dreiherrschaft einerseits nicht förderlich, andererseits lernten die Fürther damit zu leben. Sie genossen, nur weil es keine eindeutig geklärte Rechtslage gab, eine eigene Freiheit, die es in anderen Orten nicht gab. So mussten z. B. einige Fürther Bürger, die sich [[1544]] geweigert hatten, eine Türkensteuer (Kriegssteuer) an Bamberg zu entrichten und festgenommen worden waren, wieder frei gelassen werden, weil im Gegenzug die Ansbacher Regierung bambergische Beamte auf der Cadolzburg festhielt. Der Rechtsstreit zog sich Jahre hin, weil der Gerichtshof wegen den Religionsstreitigkeiten zur Untätigkeit verdammt war. Ein ähnlicher Fall wiederholte sich [[1547]]. Selbst eine Verfügung von Karl V. im Jahr [[1549]] brachte keine Entscheidung; die Angelegenheit blieb unerledigt.<ref>In: J. S. Ersch, J. G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434 - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
 
* Für Fürth war die Dreiherrschaft einerseits nicht förderlich, andererseits lernten die Fürther damit zu leben. Sie genossen, nur weil es keine eindeutig geklärte Rechtslage gab, eine eigene Freiheit, die es in anderen Orten nicht gab. So mussten z. B. einige Fürther Bürger, die sich [[1544]] geweigert hatten, eine Türkensteuer (Kriegssteuer) an Bamberg zu entrichten und festgenommen worden waren, wieder frei gelassen werden, weil im Gegenzug die Ansbacher Regierung bambergische Beamte auf der Cadolzburg festhielt. Der Rechtsstreit zog sich Jahre hin, weil der Gerichtshof wegen den Religionsstreitigkeiten zur Untätigkeit verdammt war. Ein ähnlicher Fall wiederholte sich [[1547]]. Selbst eine Verfügung von Karl V. im Jahr [[1549]] brachte keine Entscheidung; die Angelegenheit blieb unerledigt.<ref>In: J. S. Ersch, J. G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 434 - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
   −
* Durch die Dreiherrschaft wurde aber auch die Ansiedlung von Juden und die Entwicklung einer eigenen [[Fiorda| jüdischen Gemeinde]] begünstigt. Denn zwei der drei Herren (Dompropst und Markgraf) schlugen aus der Ansiedlung und hohem Schutzgeld für die Juden (nur reiche Juden durften sich dauerhaft ansiedeln) Kapital. Außerdem konnten sie dem dritten Herren (Reichstadt Nürnberg) damit sehr reizen.
+
* Durch die Dreiherrschaft wurde aber auch die Ansiedlung von Juden und die Entwicklung einer eigenen [[Fiorda| jüdischen Gemeinde]] begünstigt. Denn zwei der drei Herren (Dompropst und Markgraf) schlugen aus der Ansiedlung und hohem Schutzgeld für die Juden (nur reiche Juden durften sich dauerhaft ansiedeln) Kapital. Außerdem konnten sie den dritten Herren (Reichstadt Nürnberg) damit sehr reizen.
    
* Als Nebenprodukt der jahrelangen Prozesse "entstanden Abhandlungen zur  Landeshoheit und zum frühmodernen Staatsrecht, die in ihrer Bedeutung der Hochgerichtsbarkeit weit über Fürth hinausreichen. [...]. Die Schriften begleiteten die Fürther Prozesse seit dem frühen 18. Jahrhundert. Sie führten zwangsläufig zu einer Verrechtlichung des Fürther Alltagsgeschehens, und sie waren auch die Triebfeder für eine Quellenkritik, die für die Wissenschaftsgeschichte lange vor der Aufklärungszeit vorbildlich war."<ref>Wolfgang Wüst: ''„Kleeblatt Fürth“. Konsensfindung und Herrschaftsteilung als Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung vor 1800''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2,3,4/2007, S. 24 f. - [http://geschichtsverein-fuerth.de/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=61 online]</ref>
 
* Als Nebenprodukt der jahrelangen Prozesse "entstanden Abhandlungen zur  Landeshoheit und zum frühmodernen Staatsrecht, die in ihrer Bedeutung der Hochgerichtsbarkeit weit über Fürth hinausreichen. [...]. Die Schriften begleiteten die Fürther Prozesse seit dem frühen 18. Jahrhundert. Sie führten zwangsläufig zu einer Verrechtlichung des Fürther Alltagsgeschehens, und sie waren auch die Triebfeder für eine Quellenkritik, die für die Wissenschaftsgeschichte lange vor der Aufklärungszeit vorbildlich war."<ref>Wolfgang Wüst: ''„Kleeblatt Fürth“. Konsensfindung und Herrschaftsteilung als Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung vor 1800''. In: [[Fürther Geschichtsblätter]], 2,3,4/2007, S. 24 f. - [http://geschichtsverein-fuerth.de/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=61 online]</ref>
    
* Die Dreiherrschaft zog zum Teil eine völlig verworrene Struktur nach sich. So schrieb Fritz Hartung [[1790]] in seinen Schilderungen "Hardenberg und die preußische Verwaltung in Ansbach-Bayreuth von 1792-1806" über Fürth: ''Landesherr war Ansbach, Gemeindeherr die Dompropstei Bamberg. Sie übte zugleich vogteiliche Rechte über 7000 Einwohner. Über die übrigen 5000 hatten Ansbach, das Nürnberger Landalmosenamt und sieben Patrimonialgerichte die Vogtei. Ein Appellationsgericht, das Heggericht, war in bambergischen Besitz. Kriminialjurisdiktion übten die ansbachischen Ämter Cadolzburg und Schwabach. Polizeibehörden waren ein bambergisches Amt und das brandenburgische Geleitsamt mit konkurrierenden Befugnissen. Es gab zwei Arten von Zünften, bambergische und brandenburgische. Aber ein Teil der Handwerker war in das brandenburgische Amt Cadolzburg eingezünftet und wurde in Fürth nur geduldet. An grundherrlichen Gefällen (ohne Gerichtssporteln) bezog Bamberg 14000 Gulden, Brandenburg 1800 Gulden; dieses erhob außerdem noch 5000 Gulden an Zöllen.''
 
* Die Dreiherrschaft zog zum Teil eine völlig verworrene Struktur nach sich. So schrieb Fritz Hartung [[1790]] in seinen Schilderungen "Hardenberg und die preußische Verwaltung in Ansbach-Bayreuth von 1792-1806" über Fürth: ''Landesherr war Ansbach, Gemeindeherr die Dompropstei Bamberg. Sie übte zugleich vogteiliche Rechte über 7000 Einwohner. Über die übrigen 5000 hatten Ansbach, das Nürnberger Landalmosenamt und sieben Patrimonialgerichte die Vogtei. Ein Appellationsgericht, das Heggericht, war in bambergischen Besitz. Kriminialjurisdiktion übten die ansbachischen Ämter Cadolzburg und Schwabach. Polizeibehörden waren ein bambergisches Amt und das brandenburgische Geleitsamt mit konkurrierenden Befugnissen. Es gab zwei Arten von Zünften, bambergische und brandenburgische. Aber ein Teil der Handwerker war in das brandenburgische Amt Cadolzburg eingezünftet und wurde in Fürth nur geduldet. An grundherrlichen Gefällen (ohne Gerichtssporteln) bezog Bamberg 14000 Gulden, Brandenburg 1800 Gulden; dieses erhob außerdem noch 5000 Gulden an Zöllen.''
 +
 +
* Obwohl die Dreiherrschaft also zu politischen Streitereien und Prozessen und zu einem bürokratischen Durcheinander führte, so wirkte sich doch gerade die Konkurrenz der drei Herren im wirtschaftlichen Leben positiv aus und es gelang "in Fürth eine Art von Gewerbefreiheit zu verwirklichen".<ref>{{BuchQuelle|Vom Handwerkerort zur Industriemetropole (Buch)|Seite=19}}</ref> In Nürnberg herrschte außerdem ein strenges Rugamt; immer wieder wurden Bürger und Handwerker vertrieben, die sich daraufhin in Fürth ansiedelten und ihr entsprechende Knowhow mitbrachten. So konnte Fürth - trotz oder gerade wegen der politischen Verhältnisse - v. a. in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts prosperieren.
 +
* In einer Ortsbeschreibung im Jahr 1786 wird Fürth dann folgendermaßen beschrieben:
 +
:''[...] wegen seines ausgebreiteten Gewerbes gehört er [Anm.: der Ort] zu den wichtigsten Handelsplätzen. Seinen hohen Wohlstand verdankt er seiner vortheilhaften geographischen Lage, der mangelhaften politischen Verfassung Nürnbergs und den großen Freyheiten und Vorrechten, die er unter dem Schutz der brandendurg-anspachischen Hofes genießt. Demungeachtet scheint dieser blühende Ort nur dem Theil des kaufmännischen Publikums, der Geschäffte dahin macht, so bekannt zu seyn, wie er es verdiente. <ref>''"Nachricht von dem markgräflich-anspachischen Fürth, seinem Handel, Manufakturen und Fabriken."'' in: "Leipziger Europäische Handlungszeitung. Zwanzigstes Stück.", Leipzig, 13. November 1786, S. 305 ff und S. 385 ff - [https://books.google.de/books?id=Wk87AAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q=F%C3%BCrth&f=false online-Digitalisat]</ref>
    
== Amtssitze der drei Herrschaften ==
 
== Amtssitze der drei Herrschaften ==
Zeile 68: Zeile 72:  
* Der zweite Prozess beginnt [[1547]] und führt [[1549]] zu einer Verfügung von Kaiser Karl V.
 
* Der zweite Prozess beginnt [[1547]] und führt [[1549]] zu einer Verfügung von Kaiser Karl V.
 
* Ein dritter Prozess betrifft das Jahr [[1719]] und führt [[1766]] zu einem Urteil des Reichskammergerichts.
 
* Ein dritter Prozess betrifft das Jahr [[1719]] und führt [[1766]] zu einem Urteil des Reichskammergerichts.
 +
 +
== Tourismus ==
 +
*''Fürth für Einsteiger'', Stadtspaziergang der [[Tourist-Information]]
    
==Literatur==
 
==Literatur==

Navigationsmenü