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* Mit dem Bau der U-Bahn wurden sowohl im Stadtbild als auch im kulturellen Bereich nach Sicht der Initiatoren nicht wieder gutzumachende Schäden verursacht. Hier war vor allem der Abriss des [[Fischhäusla]] und des [[Café Fürst]] gemeint, die für den Bau der U-Bahn abgerissen werden mussten.  
 
* Mit dem Bau der U-Bahn wurden sowohl im Stadtbild als auch im kulturellen Bereich nach Sicht der Initiatoren nicht wieder gutzumachende Schäden verursacht. Hier war vor allem der Abriss des [[Fischhäusla]] und des [[Café Fürst]] gemeint, die für den Bau der U-Bahn abgerissen werden mussten.  
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== Bürgerbegehren ==
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[[Datei:Bürgerbegehren Endstation Rathaus.pdf|mini|rechts|Bürgerbegehren gegen den U-Bahn-Weiterbau 1995]]
 
Zur Durchsetzung ihres Zieles initiierte die Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren. Das Bürgerbegehren wudre Ende 1995 begonnen, mit dem Ziel 4.000 Unterschriften zu sammeln. Die Forderungen des Bürgerbegehrens waren:
 
Zur Durchsetzung ihres Zieles initiierte die Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren. Das Bürgerbegehren wudre Ende 1995 begonnen, mit dem Ziel 4.000 Unterschriften zu sammeln. Die Forderungen des Bürgerbegehrens waren:
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# Die Stadt Fürth beteiligt sich ernsthaft an regionalen Planungen von Stadtbahn- und Straßenbahnvorhaben.
 
# Die Stadt Fürth beteiligt sich ernsthaft an regionalen Planungen von Stadtbahn- und Straßenbahnvorhaben.
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Das Quorum für ein Bürgerbegehren wurde relativ schnell Anfang 1996 erreicht. Allerdings zog die Bürgerinitiative nach gemeinsamen Gesprächen mit der Stadtverwaltung zu Gunsten eines gemeinsam erstellten Gutachtens das Bürgerbegehren zurück. Ziel des Gutachtens, dessen Inhalte gemeinsam festgelegt werden sollten, war die Klärung der Frage, ob sich wirtschaftlich der Weiterbau der U-Bahn abbilden läßt und somit der Stadt Fürth kein finanzieller Schaden entstünde durch eine Beendigung der Baumaßnahmen, sowie eine objektive Belegung der generellen finanziellen Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes durch entsprechende Fahrgastzahlen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Insbesondere letzteres wurde stets von der Bürgerinitiative in Frage gestellt, von der Stadtverwaltung bzw. vom damaligen Stadtwerkedirektor [[Horst Staackmann]] stets verneint.  
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Das Quorum für ein Bürgerbegehren wurde relativ schnell Anfang [[1996]] erreicht. Allerdings zog die Bürgerinitiative nach gemeinsamen Gesprächen mit der Stadtverwaltung zu Gunsten eines gemeinsam erstellten Gutachtens das Bürgerbegehren zurück. Ziel des Gutachtens, dessen Inhalte gemeinsam festgelegt werden sollten, war die Klärung der Frage, ob sich wirtschaftlich der Weiterbau der U-Bahn abbilden läßt und somit der Stadt Fürth kein finanzieller Schaden entstünde durch eine Beendigung der Baumaßnahmen, sowie eine objektive Belegung der generellen finanziellen Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes durch entsprechende Fahrgastzahlen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Insbesondere letzteres wurde stets von der Bürgerinitiative in Frage gestellt, von der Stadtverwaltung bzw. vom damaligen Stadtwerkedirektor [[Horst Staackmann]] stets verneint.  
    
Nach anfänglichen Zugeständnissen der Stadtverwaltung gegenüber der Bürgerinitiative wurde zwar ein Gutachten erstellt, dass im Ergebnis aber nicht den Baustopp der U-Bahn in Fürth forderte bzw. durch den zeitlichen Fortschritt den Bau unumgänglich machte, da man von Seiten der Stadt Schadensersatzansprüche durch die bereits beauftragten Firmen sowie Rückzahlungen von staatlichen Zuschüssen befürchtete, sodass der U-Bahnbau trotz des Protestes weiter voran getrieben wurde.  
 
Nach anfänglichen Zugeständnissen der Stadtverwaltung gegenüber der Bürgerinitiative wurde zwar ein Gutachten erstellt, dass im Ergebnis aber nicht den Baustopp der U-Bahn in Fürth forderte bzw. durch den zeitlichen Fortschritt den Bau unumgänglich machte, da man von Seiten der Stadt Schadensersatzansprüche durch die bereits beauftragten Firmen sowie Rückzahlungen von staatlichen Zuschüssen befürchtete, sodass der U-Bahnbau trotz des Protestes weiter voran getrieben wurde.  
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