Georg Wilhelm Schmidt (geb. 2. Juni 1788 in Fürth[1], gest. 25. Mai 1820 in Fürth[2]) war ein Fürther Maurermeister.

Leben

Wilhelm kam als jüngster Sohn des Maurer- und Steinhauergesellen, des späteren Maurermeisters, Friedrich Schmidt und seiner Ehefrau Kunigunda zur Welt. Taufpate war der Wäscher Georg Wilhelm Herzog.

Das Maurerhandwerk erlernte er bei seinem Vater; bereits im Jahr 1801 wurde er frei und zum Gesellen gesprochen. Während seines Gesellenstandes war er insgesamt 3 ½ Jahre in der Fremde auf Wanderschaft, so arbeitete er in Lindau am Bodensee, Ulm, Augsburg, Stuttgart, Frankfurt am Main und Karlsruhe. Nach seiner Rückkehr im Jahr 1810, sein Vater war inzwischen verstorben, arbeitete er zwei Jahre bei seiner Mutter, im Baugeschäft der Meisterwitwe Kunigunda Schmidt. Dann übernahm sein älterer Bruder Johann Schmidt die väterliche Gewerbskonzession, bei dem er, zweitweise aber auch beim Maurermeister Kopp, weiter als Geselle tätig war. Im Jahr 1813 arbeitete er im Auftrag seines Bruders am staatlichen Bauvorhaben des kgl. Landgerichts Gräfenberg, wozu das ehemalige nürnbergische Pflegeschloss (heute Baudenkmal D-4-74-132-54, Kirchplatz 6/8) um- und ausgebaut wurde. Für seine dort erbrachten meisterlichen Leistungen erhielt er von der kgl. Landbauinspektion zu Nürnberg ein Zeugnis.

Wilhelm Schmidt meldete sich nun bei der hiesigen Zunft und beim Fürther Polizeikommissariat und bat um Meisteraufnahme. Zweimal wurde er jeweils von beiden Stellen abgewiesen; das Polizeikommissariat bemühte sich nicht einmal um eine schriftliche Protokollierung, angeblich um ihm vergebliche Kosten zu ersparen. Schließlich legte er vor der kgl. Kreis- und Stiftungs-Bauinspektion zu Ansbach die vorschriftsmäßige Prüfung ab, die ihm am 6. Dezember 1815 mit Unterschrift des Kreisbauinspektors Karl Spindler attestierte, dass er sich zu einem brauchbaren Maurermeister qualifiziert habe. Am folgenden Tag reichte Wilhelm Schmidt wegen verweigerter Meisteraufnahme eine umfangreiche Beschwerdeschrift beim kgl. Generalkommissariat des Rezatkreises in Ansbach ein, das diese umgehend an das Polizeikommissariat Fürth mit Aufforderung um Bericht und Aktenvorlage sandte. In seiner Beschwerde gab Schmidt sein Alter mit 29 [sic] Jahren an und wies darauf hin, dass es in Fürth früher 9 Maurermeister gab, jetzt nur sechs Meister gibt, von denen „drey schon hoch bejahrte Männer sind, die ihrem Handwerk ohnehin nicht mehr recht nachkommen können, und sich mehr auf ihre Gesellen verlaßen müßen“.

Am 19. Dezember 1815 berichtete das Polizeikommissariat, dass es schriftliche Verhandlungen zum Ersuchen des Maurergesellen Schmidt nicht gebe, bestätigte aber seine Aufnahmegesuche. Im Weiteren rechtfertigte sich das Amt zu seiner Zurückweisung des Schmidt, er sei erst 29 Jahre alt, folglich könne dieser warten „bis ein der hiesigen Maurermeister mit dem Todt abgeht oder seinen Gewerbsbetrieb aufgibt“. Das Polizeikommissariat führte weiter aus, dass die Maurermeister seit mehreren Jahren nicht hinlänglich beschäftigt waren. Seit 10 Jahren wurden nicht mehr als zwei neue Häuser gebaut und für das nächste Jahr 1816 wurden nur zwei neue Wohngebäude angemeldet. Man sah für das „Etablissements- und Retablissementswesen“ in absehbarer Zeit eine weitere Einschränkung nur auf das Notwendigste und Unvermeidliche.

Das Generalkommissariat antwortete mit Schreiben vom 18. Februar 1816 nur kurz aber bestimmt. Es wies das Fürther Amt an, das Meisteraufnahmegesuch protokollarisch aufzunehmen, die vorschriftsmäßigen Verhandlungen zu pflegen und dem Gesuchsteller schriftlich zu bescheiden. Aufgrund dieser Verordnung wurde am 3. März das Gesuch von Wilhelm Schmidt zu Protokoll genommen. Dabei übergab er ein Attest des kgl. Landbauinspektors Johann Friedrich Samuel Schwarze zu Nürnberg, wonach er derzeit mit Bauarbeiten für den Nürnberger Kaufmann Moritz Weiss (wohl Haus-Nr. L 75, ehem. Interims-Rathaus und Kaufmannshaus, heute Weinmarkt 1, Baudenkmal D-5-64-000-2098) beschäftigt sei, und auch künftig dort auf weitere Bauaufträge hoffe, somit die hiesigen Maurermeister „nicht den geringsten Nahrungsabbruch zu befürchten“ hätten. Weiter gab er an, dass er sich vollständig mit Werkzeug ausgestattet und viel bares Geld erspart habe, zudem seine Verlobte Elisabetha Lederer ein bares Heiratsgut von 600 f. (Gulden) einbringt, er somit die Kosten der Bürger- und Meisteraufnahme bestreiten kann. Auch sei er bereits beim Fürther Landwehr-Regiment eingestellt.

Daraufhin lud das Kommissariat die beiden Zunftvorsteher des vereinigten Maurer- und Zimmerhandwerks, Maurermeister Andreas Jäger und Zimmermeister Johann Georg Weithaas, vor. Sie bestätigten zwar, dass der Gernmeister Wilhelm Schmidt das Handwerk ordentlich erlernt und die Wanderjahre geleistet habe, auch schon 15 Jahre Geselle sei, aber einige Zunftgenossen bezweifeln seine Qualifikation, und überhaupt wären die derzeitigen sechs Maurermeister für die Stadt Fürth und benachbarte Ortschaften hinlänglich. Schließlich wurde noch die Braut Elisabetha Lederer vorgeladen, begleitet von ihrer 55-jährigen Mutter gleichen Vornamens, da der Vater erkrankt war. Sie bestätigten, dass das von Schmidt angegebene Ehegelöbnis seine Richtigkeit habe und wünschten die baldige Eheschließung. Auch erklärten sie, wirklich 600 f. Barvermögen in die Ehe einzubringen, nämlich 150 f., welche die Tochter schon vor 9 Jahren im Aussteuerungsinstitut gewonnen hatte, 200 f., die sie durch Botengehen nach Nürnberg verdiente und 250 f., womit sie von ihren Eltern ausgesteuert wird.

Am 7. März 1816 erließ das Polizeikommissariat als Zunftrichteramt einen Ablehnungsbescheid (Unterschrift Faber) mit der von den Zunftvorstehern übernommenen Argumentation, sechs Maurermeister seien mehr als hinlänglich. Es forderte Schmidt auf, sich mit seinem Meisteraufnahmegesuch so lange zu gedulden, bis einer der lebenden Meister stirbt oder sein Gewerbe niederlegt. Daraufhin ergriff Wilhelm Schmidt den Rechtsweg und legte mit Schreiben vom 13. März bei kgl. Generalkommissariat in Ansbach Beschwerde ein. Dieses forderte wiederum aus Fürth die Akten und einen Bericht an, welche am 27. März ehrerbietig vorgelegt wurden. Zur Begründung der Entscheidung äußerte das Kommissariat unbelegte Zweifel, ob vor 16 Jahren sich wirklich 9 Maurermeister in Fürth befunden hätten. Ansonsten berief man sich auf die allerhöchste Allgemeine Verordnung vom 2. Oktober 1811, die Erweiterung des Wirkungskreises bei den General-, Kreis- und Lokal-Kommissariaten betreffend, Abschnitt C, Nr. 2[3] über die Erteilung von Gewerbskonzessionen, die eine durchaus restriktive Handhabung von Konzessionsvergaben angeordnet hatte.

Das Ansbacher Generalkommissariat aber teilte mit Schreiben vom 29. Mai 1816 (Unterschrift Doernberg) einen abändernden Beschluss mit, wonach dem Maurergesellen Wilhelm Schmidt das Meisterrecht zu verleihen ist, weil neben der persönlichen Eignung die Wiederbesetzung einer der erledigten Konzessionen als dem Gewerbe angemessen beurteilt wurde. Diese hohe Entschließung eröffnete das örtliche Kommissariat am 8. Juni dem Gernmeister Schmidt und zugleich den Zunftvorstehern Jäger und Weithaas. Dabei wurden die Vorsteher aufgefordert, dem Schmidt die Meisterprobe aufzugeben. Allerdings weigerten sich die Zunftmitglieder anfänglich, die Probearbeit aufzugeben, nachdem sie in der Herberge der Meister von Jäger von der „befohlenen Meisteraufnahme“ erfuhren. Nach Anzeige von Schmidt wurde Maurermeister Jäger vorgerufen, vernommen und die Aussage protokolliert. Inzwischen hatte sich die erste Aufregung gelegt; Jäger erklärte abschließend, dass es ihnen recht sei, wenn die Obrigkeit den Schmidt zum Meister aufnehme.

Bereits am 15. Juni 1816 legten die beiden Zunftvorsteher dem Polizeicommisariat die Schmidt‘sche Probearbeit mit gefertigten Zeichnungen und Kostenüberschlägen mit der Versicherung vor, dass diese zu ihrer vollkommenen Zufriedenheit ausgefallen sind. Bei diesem Termin wurde Wilhelm Schmidt sofort zum Meister und Zunftmitglied aufgenommen und dabei angewiesen, die Gesetze und landesherrlichen Verordnungen gebührend zu befolgen, sich als rechtschaffener Bürger und Gewerbsmann zu beweisen. Die getreue Erfüllung dieser Pflichten versicherte Wilhelm Schmidt mit Handgelübde. Noch am gleichen Tag wurden auch das Bürgerdekret und die Personalkonzession für den Maurermeister sowie das Verkündattest zur Verehelichung erlassen. Die Kommunalkasse wurde benachrichtigt, vom aufgenommenen Bürger und Meister Georg Wilhelm Schmidt den herkömmlichen Feuereimerbeitrag von 1 f. 45 Xr. zu erheben. Und schließlich wurde das Kommando des Landwehr-Infanterieregiments benachrichtigt, den bereits seit zwei Jahren als Freiwilligen dienenden Schmidt nunmehr als pflichtig in Zugang zu bringen. Zuletzt reichten die künftigen Eheleute noch drei Tage später jeweils ein Attest des kgl. Stadtgerichtsarztes Dr. Petz nach, in denen amtlich bezeugt wurde, dass sie in ihrer frühen Jugend „die natürlichen Blattern überstanden“ hatten.[4]

Am 15. Juli 1816 heiratete Georg Wilhelm Schmidt seine Verlobte Elisabetha Barbara Lederer (geb. 24. Juli 1787 in Fürth), die älteste Tochter dritter Ehe des Schreinermeisters Georg Friedrich Lederer und seiner Ehefrau Elisabetha Barbara.[5] Die Ehe blieb kinderlos.

Keine vier Jahre später – am 25. Mai 1820, im Alter von nicht ganz 32 Jahren – verstarb Wilhelm Schmidt im Haus Nr. 278 (heute Königstraße 106) an „Auszehrung“. Er wurde am Sonntag, den 28. Mai „mit einer militärischen Collectenleiche“[6] begraben.

Seine Witwe verheiratete sich nicht wieder; sie starb im Alter von 50 Jahren ebenfalls an „Auszehrung“ am 25. März 1838 im Haus Nr. 267, II. Bez. (heute Königstraße 109).[7]

Einzelnachweise

  1. Kirchenbücher Fürth, Taufen 1784–1795, S. 325
  2. Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1818–1826, S. 197
  3. Königlich-Baierisches Regierungsblatt, LXIV. Stück vom 9. Oktober 1811, S. 1502 ff. - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  4. „Acten des Koenigl. baierischen Polizei-Commissariats das Meisteraufnahmsgesuch des Maurergesellen Wilhelm Schmidt betreffend, 1815.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/S 108
  5. Kirchenbücher St. Michael, Trauungen 1802–1826, S. 409
  6. Begräbnisliturgie mit gesungenem Gebet eines Geistlichen am Grab
  7. Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1835–1842, S. 249