Die '''Hauptkammer Fürth''' übernahm die Aufgaben der vorher bestehenden Kammern in Fürth, die gem. dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom [[5. März]] [[1946]] die Aufgabe hatten, die von der Bevölkerung abgegebenen Meldebögen auszuwerten und ggfls. einzelne Personen einer Verurteilung zuzuführen. Die Konstituierung der Hauptkammer begann im August 1948, während die [[Kammer Fürth Stadt I|Kammern Fürth-Stadt I]], [[Kammer Fürth Stadt II|Fürth-Stadt II]] und [[Kammer Fürth Land|Fürth-Land]] bereits zum [[15. August]] [[1948]] aufgelöst wurden, so dass alle noch offenen Fälle nun in der Hauptkammer zu einem Ende geführt werden sollten. | Die '''Hauptkammer Fürth''' übernahm die Aufgaben der vorher bestehenden Kammern in Fürth, die gem. dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom [[5. März]] [[1946]] die Aufgabe hatten, die von der Bevölkerung abgegebenen Meldebögen auszuwerten und ggfls. einzelne Personen einer Verurteilung zuzuführen. Die Konstituierung der Hauptkammer begann im August 1948, während die [[Kammer Fürth Stadt I|Kammern Fürth-Stadt I]], [[Kammer Fürth Stadt II|Fürth-Stadt II]] und [[Kammer Fürth Land|Fürth-Land]] bereits zum [[15. August]] [[1948]] aufgelöst wurden, so dass alle noch offenen Fälle nun in der Hauptkammer zu einem Ende geführt werden sollten. |