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Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: "''Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.''"<ref>http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf (Musterbauordnung, Stand 2003)</ref>
 
Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: "''Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.''"<ref>http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf (Musterbauordnung, Stand 2003)</ref>

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