Allerdings verjährte das Zeugnis ungenutzt, somit stellte Eras am 10. Mai 1915 im Fürther Rathaus ein erneutes Gesuch. Er gab an, dass die Verhältnisse zu den Personen dieselben geblieben seien, nur haben er und seine Braut die Wohnung nach Gunzenhausen verlegt. Wieder wurden die Abfragen der einschlägigen Stellen durchgeführt; neu hinzu kamen in der Strafliste von Konrad Eras drei Vergehen der Beleidigung mit jeweiligem Strafmaß von 7 M oder ersatzweise 1 Tag Gefängnis. Der Stadtmagistrat beschloss am 27. Mai 1915, das Verehelichungszeugnis auszufertigen. Walburga Nüsslein holte es am 14. Juni ab und bezahlte die Gesamtgebühr von 65 M 10 Pf. Den Staatsbürgereid leistete Eras am 7. August 1915 in Gunzenhausen.<ref name="E 852"/> | Allerdings verjährte das Zeugnis ungenutzt, somit stellte Eras am 10. Mai 1915 im Fürther Rathaus ein erneutes Gesuch. Er gab an, dass die Verhältnisse zu den Personen dieselben geblieben seien, nur haben er und seine Braut die Wohnung nach Gunzenhausen verlegt. Wieder wurden die Abfragen der einschlägigen Stellen durchgeführt; neu hinzu kamen in der Strafliste von Konrad Eras drei Vergehen der Beleidigung mit jeweiligem Strafmaß von 7 M oder ersatzweise 1 Tag Gefängnis. Der Stadtmagistrat beschloss am 27. Mai 1915, das Verehelichungszeugnis auszufertigen. Walburga Nüsslein holte es am 14. Juni ab und bezahlte die Gesamtgebühr von 65 M 10 Pf. Den Staatsbürgereid leistete Eras am 7. August 1915 in Gunzenhausen.<ref name="E 852"/> |