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Weiterleitung nach Stadtverwaltung (19. Jahrhundert) erstellt
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[[Datei:Urkunde Bürgerrecht.jpg|miniatur|rechts|Urkunde: Bürgerecht durch die Stadt Fürth, 1908]]
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Der '''Magistrat''' der Stadt Fürth war eines der beiden Leitungsgremien der Stadtverwaltung.  
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Fürth bekam [[1818]], mit der Erhebung zur "''Stadt Erster Klasse''", eine eigene Stadtverwaltung mit einem Zweikammersystem.
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Die Gemeindebürger - das Bürgerrecht war an Haus-, Grund-, oder Gewerbesteuer gebunden - wählten die Gemeindebevollmächtigen (heute [[Stadtrat]]). Er umfasste 36 Sitze, davon mussten sechs jüdische Vertreter sein.
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Die Gemeindebevollmächtigten wählten die Magistratsräte, die die laufenden Geschäfte erledigten und die rechtskundigen Räte und Bürgermeister bestimmten.
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Der Magistrat der Stadt Fürth umfasste 12 Sitze, davon mussten zwei jüdische Vertreter sein.
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Der Magistrat ist heute mit den Referenten vergleichbar.
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== Berühmte Magistratsräte der Stadt Fürth ==
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{{Berufe}}
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[[Kategorie: Ämter und Aufgaben]]
 

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