Naturdenkmäler (Überblick)

Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.


Fürther NaturdenkmälerBearbeiten

In der Stadt Fürth gibt es aktuell 32 Naturdenkmäler:

Ehemalige NaturdenkmälerBearbeiten

Städtische VerantwortlichkeitenBearbeiten

Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.

StrafenBearbeiten

Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

LiteraturBearbeiten

Siehe auchBearbeiten

WeblinksBearbeiten

  • Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - online

EinzelnachweiseBearbeiten

  • Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - online