* [[1738]] Conrad Eckstein besitzt das Zwiebelgütlein und gibt davon 1 Pfund oder 20 kr., ein Metzen Zwiebel oder 20 kr., außerdem den 10 Gulden Handlohn. Das Gut beinhaltet ein eingädig neu aufgebautes Wohnhaus mit Feuerrecht und zwei Stuben drin befindlich, einen Schupfen, Stadel, Backofen, Schöpfbrunnen und dann ein Privet (?). Es gilt als "''Tripff-Häuslein''" (= Tropf-Häuslein, d.h. ohne jeden Flurbesitz). | * [[1738]] Conrad Eckstein besitzt das Zwiebelgütlein und gibt davon 1 Pfund oder 20 kr., ein Metzen Zwiebel oder 20 kr., außerdem den 10 Gulden Handlohn. Das Gut beinhaltet ein eingädig neu aufgebautes Wohnhaus mit Feuerrecht und zwei Stuben drin befindlich, einen Schupfen, Stadel, Backofen, Schöpfbrunnen und dann ein Privet (?). Es gilt als "''Tripff-Häuslein''" (= Tropf-Häuslein, d.h. ohne jeden Flurbesitz). |