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==Arten von Heimatpflegern==
 
==Arten von Heimatpflegern==
   
Es gibt hauptamtliche Bezirksheimatpfleger und ehrenamtliche Kreisheimatpfleger, Stadt- oder Ortsheimatpfleger. Bezirksheimatpflegerin in Mittelfranken ist derzeit Dr. Andrea Kluxen ([http://www.bezirk-mittelfranken.de/index.php?id=154 Weblink]). Dachorganisation der ehrenamtlichen Heimatpfleger ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege ([http://www.heimat-bayern.de/index.php/zeige/startseite Weblink]).  
 
Es gibt hauptamtliche Bezirksheimatpfleger und ehrenamtliche Kreisheimatpfleger, Stadt- oder Ortsheimatpfleger. Bezirksheimatpflegerin in Mittelfranken ist derzeit Dr. Andrea Kluxen ([http://www.bezirk-mittelfranken.de/index.php?id=154 Weblink]). Dachorganisation der ehrenamtlichen Heimatpfleger ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege ([http://www.heimat-bayern.de/index.php/zeige/startseite Weblink]).  
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==Aktuelles==
 
==Aktuelles==
Die [[Geschäftsordnungskommission]] unter Vorsitz von [[Markus Braun]] empfahl am 26. Mai 2011 auf Vorschlag "aus der Mitte des Gremiums", die Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger so zu ändern, dass die Amtszeit begrenzt und an die Wahlperiode gekoppelt wird.<ref>Niederschrift über die Sitzung der Geschäftsordnungskomission vom 26.05.2011, S. 1.</ref> Der Stadrat beschloss dies dementsprechend am 22. November 2012.<ref>[http://stadtrat.fuerth.de/to0050.php?__ktonr=3003528 Stadtrat vom 22.11.2012, TOP 7]</ref> Gegen eine solche Änderung hatte sich die SPD-Fraktion noch im Oktober 2003 vehement verwahrt, als sie seinerzeit von der CSU-Fraktion im Stadtrat beantragt wurde.<ref>[http://stadtrat.fuerth.de/getfile.php?id=17568&type=do& Antrag der CSU Fraktion vom 02.10.2003]</ref><ref>[http://stadtrat.fuerth.de/getfile.php?id=18193&type=do& Beschluss des Stadtrates Fürth vom 22.10.2003, TOP 11]</ref> Der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Braun sprach von einem "unglaublichen Ansinnen" und einem "fatalen Signal" an Bewerber, um sie "mundtot" zu machen.<ref>Volker Dittmar: ''Das Interesse hält sich in Grenzen''. In: Fürther Nachrichten vom 28. Oktober 2003.</ref>  
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Die [[Geschäftsordnungskommission]] unter Vorsitz von [[Markus Braun]] empfahl am 26. Mai 2011 auf Vorschlag "aus der Mitte des Gremiums", die Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger so zu ändern, dass die Amtszeit begrenzt und an die Wahlperiode gekoppelt wird.<ref>Niederschrift über die Sitzung der Geschäftsordnungskomission vom 26.05.2011, S. 1</ref> Der Stadtrat beschloss dies dementsprechend am 22. November 2012.<ref>[http://stadtrat.fuerth.de/to0050.php?__ktonr=3003528 Stadtrat vom 22.11.2012, TOP 7]</ref> Gegen eine solche Änderung hatte sich die SPD-Fraktion noch im Oktober 2003 vehement verwahrt, als sie seinerzeit von der CSU-Fraktion im Stadtrat beantragt wurde.<ref>[http://stadtrat.fuerth.de/getfile.php?id=17568&type=do& Antrag der CSU Fraktion vom 02.10.2003]</ref><ref>[http://stadtrat.fuerth.de/getfile.php?id=18193&type=do& Beschluss des Stadtrates Fürth vom 22.10.2003, TOP 11]</ref> Der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Braun sprach von einem "unglaublichen Ansinnen" und einem "fatalen Signal" an Bewerber, um sie "mundtot" zu machen.<ref>Volker Dittmar: ''Das Interesse hält sich in Grenzen''. In: Fürther Nachrichten vom 28. Oktober 2003</ref>  
    
Am [[5. Dezember]] [[2012]] erließ die Stadt Fürth auf den Stadtratsbeschluss hin eine neue "Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth" (siehe [[#Satzung der Stadt Fürth|unten]]), mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode des [[Stadtrat]]es begrenzt wird. Der zu dieser Zeit amtierende Stadtheimatpfleger [[Alexander Mayer]] äußerte den Verdacht, dass die Satzungsänderung in erster Linie seiner Abwahl diene.<ref>Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr. 83, S. 3 f. [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/positionen-rundbrief-83.pdf PDF]</ref>
 
Am [[5. Dezember]] [[2012]] erließ die Stadt Fürth auf den Stadtratsbeschluss hin eine neue "Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth" (siehe [[#Satzung der Stadt Fürth|unten]]), mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode des [[Stadtrat]]es begrenzt wird. Der zu dieser Zeit amtierende Stadtheimatpfleger [[Alexander Mayer]] äußerte den Verdacht, dass die Satzungsänderung in erster Linie seiner Abwahl diene.<ref>Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr. 83, S. 3 f. [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/positionen-rundbrief-83.pdf PDF]</ref>
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:1.4. Zu den Gegenständen und Werten der Heimatpflege in Sinne von Nr. 1.2.4 gehören insbesondere  
 
:1.4. Zu den Gegenständen und Werten der Heimatpflege in Sinne von Nr. 1.2.4 gehören insbesondere  
:1.4.1 Bau-, Natur- und Bodendenkmäler und andere Bodenaltertümer, sonstige Erzeugnisse der Kunst, der Volkskunst und des Handwerks, soweit sie in letzterem Falle von geschichtlichem oder volkskundlichen Wert sind, und sonstige bewegliche Denkmäler, unabhängig von ihrer Eintragung in die Denkmalliste.  
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:1.4.1 Bau-, Natur- und Bodendenkmäler und andere Bodenaltertümer, sonstige Erzeugnisse der Kunst, der Volkskunst und des [[Handwerk in Fürth|Handwerk]]s, soweit sie in letzterem Falle von geschichtlichem oder volkskundlichen Wert sind, und sonstige bewegliche Denkmäler, unabhängig von ihrer Eintragung in die Denkmalliste.  
 
:1.4.2 Mundart und bodenständiges Brauchtum (Tracht, Volkslied, Volksmusik, Volkstanz, Volksschauspiel).
 
:1.4.2 Mundart und bodenständiges Brauchtum (Tracht, Volkslied, Volksmusik, Volkstanz, Volksschauspiel).
  
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