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:2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt.
 
:2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt.
:2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige
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:2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozailgestzbauuch - SGB VIII).
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:'''3. Sonstiges'''
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:Im Übrigen gilt die Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth vom 13.11.85 in der jeweilig aktuellen Fassung.*
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:'''4. Inkrafttreten'''
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:Diese Dinestwanweisung tritt am 1.1.1986 in Kraft.**
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: Fürth,  Stadt Fürth
 
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:[…]
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: * Jetzt: Satzung vom 05.12.2012, Stadtzeitung vom 19.12.2012; ** bezieht sich auf ursprüngliche Fassung.
:'''3. Sonstiges'''
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:Im Übrigen gilt die Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth […] in der jeweilig aktuellen Fassung.
      
==Arten von Heimatpflegern==
 
==Arten von Heimatpflegern==
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