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Dritte Periode (1485—1489.)

sich Veit Truchseß, Domprobst zu Bamberg, bei Herzog Georg von Bayern, Pfalzgrafen bei Rhein, gegen den Rath von Nürn­ berg wegen verschiedener Eingriffe desselben in das Amt Fürth, indem die Nürnberger in Schweinau, Groß- und Kleinreuth bei vorkommenden Raufhändeln die Thäter bestraften, die Fraischrechte ausübten, endlich den Hutmachern und Messerschmieden in Schweinau die Arbeit verbieten wollten. — Herzog Georg von Bayern wandte sich sodann (Landshut den 15. April) desselben Jahres an den Rath von Nürnberg mit dem Ansuchen, den Domprobst als seinen Rath nicht in seinen Rechtsamen zu be­ schädigen.'") — Im gleichen Jahre am 22. November stellte der domprobsteiliche Amtmann zu Fürth, Hans Oberndorfer, als Richter mit den Schöppen des Gerichts einen Urteilsbrief aus in Sachen des Hans Hofmann zu Fürth gegen Heinz Neter zu Schweinau, Heinz Fischer zu Kleinreuth u. s. w. wegen einer Forderung. Man sieht daraus, daß damals Bamberg förmliche 1488 Jurisdiktion ausübte. ^) Hans Held, ebenfalls Pfarrer in Fürth, wohl des Obigen Bruder, jedenfalls Anverwandter, in der Peg­ nitz verunglückt, wurde gleichfalls im Chor der Michaeliskirche bestattet, nach Strobel's Miscellen B. III, S. 615. Nürnberg ließ es an Versuchen, die Jurisdiktion in Fürth zu erlangen, 1489 nicht fehlen. So ließ 1489 der Rath einen ungehorsamen Bürger, Jörg Tiermann, in einem domprobsteilichen Haus in Fürth verhaften und in die Stadt führen, worüber der Dom­ probst Veit Truchseß sich beschwerte und Auslieferung verlangte. Ebenso hielt sich 1490 Bischof Heinrich von Bamberg bei dem Rathe darüber auf, daß derselbe den Stephan Wild zu Fürth dem domprobsteilichen Gericht entzog und nach Nürnberg bringen ließ.") 1489 bestätigten die Markgrafen Friedrich und Sigmund zu Brandenburg die Freiheiten der in das Kapitel zu Langen­ zenn gehörigen Priesterschaft, worin die einzelnen hierzu gehörigen Pfarreien aufgezählt waren, als Frauenaurach, Vach u. s. w. „und all ander Pfarr und prister, die solcher unser freiheit brauchen, und in unsern Land gesessen sind, als Kirchfarrenbach, Erlbach, Fürth und Burgfarrenbach."") Die Pfarrei Fürth und Farrnbach gehörten nicht zum Archidiakonate Ansbach, Kapitel Langenzenn, das unter dem Würzburger Episkopat stand, son­ dern zum Archidiakonate Jckolsheim (Egolsheim), Bisthums Bam­ berg, wie aus einer noch erhaltenen handschriftlichen Ueber-