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:''Ungeachtet sonstiger Auflagen ersuche ich bei Erteilung der Erlaubnis noch folgende Auflagen zu machen:''
 
:''Ungeachtet sonstiger Auflagen ersuche ich bei Erteilung der Erlaubnis noch folgende Auflagen zu machen:''
 
:''1. Der Betrieb darf nur von Juden geführt werden.''
 
:''1. Der Betrieb darf nur von Juden geführt werden.''
:''2. DAs im Betrieb beschäftigte Personal muss der jüdischen Rasse angehören. Beschäftigung, auch vorübergehend, von nichtjüdischen Personal hat sofortige staatspolizeiliche Schliessung des Lokals zur Folge. (Die in den Nürnberger Gesetzt gegebenen Ausnahmen für arisches Personal in jüdischen Haushalten - 45 Jahre usw. - kommen für den Wirtchaftsbetrieb nicht in Frage.''
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:''2. Das im Betrieb beschäftigte Personal muss der jüdischen Rasse angehören. Beschäftigung, auch vorübergehend, von nichtjüdischen Personal hat sofortige staatspolizeiliche Schliessung des Lokals zur Folge. (Die in den Nürnberger Gesetzt gegebenen Ausnahmen für arisches Personal in jüdischen Haushalten - 45 Jahre usw. - kommen für den Wirtchaftsbetrieb nicht in Frage.''
 
:''3. Zur Vermeidung, dass auch andere Gäste als Juden versehentlich zusprechen, ist an gut sichtbarerer Stelle und zu jeder Zeit folgende Kennzeichnung anzubringen: "Jüdische Gaststätte" Durch behördliche Anordnung nur auf Juden beschränkt.
 
:''3. Zur Vermeidung, dass auch andere Gäste als Juden versehentlich zusprechen, ist an gut sichtbarerer Stelle und zu jeder Zeit folgende Kennzeichnung anzubringen: "Jüdische Gaststätte" Durch behördliche Anordnung nur auf Juden beschränkt.
 
Fürth, den 1. April 1938, Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth, Polizeiamt Fürth''<ref>Naomie Blume: Chronik Fürth 1933 - 1945, Skript S. 24</ref>
 
Fürth, den 1. April 1938, Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth, Polizeiamt Fürth''<ref>Naomie Blume: Chronik Fürth 1933 - 1945, Skript S. 24</ref>

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