| + | :''[...]. Dann folgten die Klagen der Fürther Gemeindevorsteher bei dem Markgrafen über das sogenannte hohe Handlohn, welches der Domprobst bei Besitzveränderungen erheben ließ; von Fürthern wurde von 25 Gulden ein Gulden, von Fremden, die sich in Fürth einkauften, sogar von 15 Gulden und von 10 Gulden einer erhoben. Die Säumigen wurden mit schweren Arreststrafen belegt. Der Markgraf legte sein Veto ein, welches aber meistens nicht respektirt wurde.''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 53 f</ref> |