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[[Datei:Jakob Forster Goebbels 1942.jpg|miniatur|rechts|Die "Volksliste" zur Eindeutschung, unter Leitung von Franz Jakob. Rechts im Bild: Gauleiter Forster und Reichsminister Goebbels, die sich über die Arbeit in der Volksliste persönlich ein Bild machen wollten, Okt. 1942]]
 
[[Datei:Jakob Forster Goebbels 1942.jpg|miniatur|rechts|Die "Volksliste" zur Eindeutschung, unter Leitung von Franz Jakob. Rechts im Bild: Gauleiter Forster und Reichsminister Goebbels, die sich über die Arbeit in der Volksliste persönlich ein Bild machen wollten, Okt. 1942]]
 
* Nach der ersten Säuberungswelle folgte die zweite. Alle noch verbliebenen "nicht-arischen Polen" konnten sich bis [[31. März]] [[1942]] zur Aufnahme in die "Deutsche Volksliste" bewerben, zur Klärung der Frage der sog. "Eindeutschung" (siehe Abb. links: Aufruf). Wer sich nicht "bewarb" wurde von vorneherein als "nicht zum Deutschtum gehörend" eingestuft und musste mit seiner Deportation bzw. Ermordung rechnen, da diese "''mit den schlimmsten Feinden des deutschen Volkes''" gleich gestellt wurden. Somit hatten viele Polen nur die Wahl der Flucht, oder einer "Bewerbung" zur Volksliste - mit offenem Ausgang. Eine Kommission hatte die Aufgabe, diese "Bewerber" in vier Kategorien/Listen einzuteilen: 1) Deutsche Reichsbürger und deutsche Staatsbürger, also Bürger, die unzweifelhaft deutscher Abstammung waren oder sich aktiv für das "Deutschtum" eingesetzt hatten (Liste 1 & 2); 2) Deutschstämmige, die zwar einer "Polnisierung erlegen" waren, sich jedoch nicht "antideutsch" verhielten - z. B. bei Mischehen (Liste 3); 3) sog. Schutzangehörige mit beschränkten Rechten, also fremde Volkszugehörige (Liste 4). Vorsitzender dieser Kommission war der Oberbürgermeister Franz Jakob, der mit der Verwaltung diese Aufgabe übernahm. Während die Zuteilung zu "Liste 1 & 2" relativ unproblematisch umsetzbar war und die Zuordnung zur "Liste 4" keine Relevanz hatte, war die Zuordnung zur "Liste 3" ungleich schwieriger und problembehaftet, da häufig subjektive Einschätzungen der Kommission über "Leben oder Tod" eine Rolle spielten (Wann ist ein "Deutscher" ein "Deutscher" und welche Nachweise muss er hierzu erbringen?). Wer als "Bewerber" für die Deutsche Volksliste nicht ins Schema passte wurde "''aus dem Reichsgau entfernt, sei es durch Deportation, Einweisung in ein Konzentrationslager oder durch Exekution''".<ref>Dieter Schenk: Danzig 1930 - 1945. Das Ende einer freien Stadt. Ch. Links Verlag GmbH 2013, 149 ff.</ref>  
 
* Nach der ersten Säuberungswelle folgte die zweite. Alle noch verbliebenen "nicht-arischen Polen" konnten sich bis [[31. März]] [[1942]] zur Aufnahme in die "Deutsche Volksliste" bewerben, zur Klärung der Frage der sog. "Eindeutschung" (siehe Abb. links: Aufruf). Wer sich nicht "bewarb" wurde von vorneherein als "nicht zum Deutschtum gehörend" eingestuft und musste mit seiner Deportation bzw. Ermordung rechnen, da diese "''mit den schlimmsten Feinden des deutschen Volkes''" gleich gestellt wurden. Somit hatten viele Polen nur die Wahl der Flucht, oder einer "Bewerbung" zur Volksliste - mit offenem Ausgang. Eine Kommission hatte die Aufgabe, diese "Bewerber" in vier Kategorien/Listen einzuteilen: 1) Deutsche Reichsbürger und deutsche Staatsbürger, also Bürger, die unzweifelhaft deutscher Abstammung waren oder sich aktiv für das "Deutschtum" eingesetzt hatten (Liste 1 & 2); 2) Deutschstämmige, die zwar einer "Polnisierung erlegen" waren, sich jedoch nicht "antideutsch" verhielten - z. B. bei Mischehen (Liste 3); 3) sog. Schutzangehörige mit beschränkten Rechten, also fremde Volkszugehörige (Liste 4). Vorsitzender dieser Kommission war der Oberbürgermeister Franz Jakob, der mit der Verwaltung diese Aufgabe übernahm. Während die Zuteilung zu "Liste 1 & 2" relativ unproblematisch umsetzbar war und die Zuordnung zur "Liste 4" keine Relevanz hatte, war die Zuordnung zur "Liste 3" ungleich schwieriger und problembehaftet, da häufig subjektive Einschätzungen der Kommission über "Leben oder Tod" eine Rolle spielten (Wann ist ein "Deutscher" ein "Deutscher" und welche Nachweise muss er hierzu erbringen?). Wer als "Bewerber" für die Deutsche Volksliste nicht ins Schema passte wurde "''aus dem Reichsgau entfernt, sei es durch Deportation, Einweisung in ein Konzentrationslager oder durch Exekution''".<ref>Dieter Schenk: Danzig 1930 - 1945. Das Ende einer freien Stadt. Ch. Links Verlag GmbH 2013, 149 ff.</ref>  
* Während der Besatzung bestand unmittelbar vor der Stadt ein Kriegsgefangenlager (Stalag XX A) auf dem Gebiet einer ehem. Festung. Während des 2. Weltkrieges wurden vor der Stadt Thorn ca. 60.000 Kriegsgefangene verschiedenster Nationalitäten interniert, wovon wiederum ca. 14.000 Gefangene ihren Aufenthalt mit dem Tod bezahlten. Diese Gefangenen, überwiegend Angehörige der Roten Armee, wurden in Massengräbern verscharrt.<ref>Homepage Deutsch-Polnisches Jugendwerk - Podgórze und Glinki - Kriegsgefangenenlager in Torun. Online abgerufen 21. Juli 2015 | 22:19 Uhr - [http://www.erinnerungsorte.org/suchen/mpc/Memorial/mpa/show/mp-place/podgorze-i-glinki-obozy-jenieckie-torun-wielka-nieszawka/ online verfügbar]</ref>  
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* Während der Besatzung bestand unmittelbar vor der Stadt ein Kriegsgefangenlager (Stalag XX A) auf dem Gebiet einer ehem. Festung. Während des 2. Weltkrieges wurden vor der Stadt Thorn ca. 60.000 Kriegsgefangene verschiedenster Nationalitäten interniert, wovon wiederum ca. 14.000 Gefangene ihren Aufenthalt mit dem Tod bezahlten. Diese Gefangenen, überwiegend Angehörige der Roten Armee, wurden in Massengräbern verscharrt.<ref>Homepage Deutsch-Polnisches Jugendwerk - Podgórze und Glinki - Kriegsgefangenenlager in Torun. Online abgerufen 21. Juli 2015 | 22:19 Uhr - [http://www.erinnerungsorte.org/suchen/mpc/Memorial/mpa/show/mp-place/podgorze-i-glinki-obozy-jenieckie-torun-wielka-nieszawka/ online abrufbar]</ref>  
    
Somit steht aus aktueller Betrachtung fest, dass Franz Jakob, der ab Ende Oktober [[1939]] in Thorn abkommandiert war, zumindest von den laufenden Hinrichtungen der polnischen Bevölkerung vor der Stadt Kenntnis haben musste. Allerdings lässt sich aktuell keine persönliche Beteiligung Jakobs nachweisen. Zumindest in der zweiten Säuberungswelle lässt sich eine persönliche Beteiligung nachweisen, da Jakob aktiv als Kommissionsleiter unmittelbar über das Schicksal der polnischen Bevölkerung mitentschied. Auch die Existenz eines Kriegsgefangenenlagers direkt vor der Stadt mit 15.000 toten Soldaten in Massengräbern lässt sich schwer leugnen. Die Aussagen, dass Jakob von der Existenz von KZs während der Kriegszeit keine Kenntnis hatte und er sich eher im Widerstand zur nationalsozialistischen Idee befand, sind zumindest aus heutiger Sicht widerlegt.  
 
Somit steht aus aktueller Betrachtung fest, dass Franz Jakob, der ab Ende Oktober [[1939]] in Thorn abkommandiert war, zumindest von den laufenden Hinrichtungen der polnischen Bevölkerung vor der Stadt Kenntnis haben musste. Allerdings lässt sich aktuell keine persönliche Beteiligung Jakobs nachweisen. Zumindest in der zweiten Säuberungswelle lässt sich eine persönliche Beteiligung nachweisen, da Jakob aktiv als Kommissionsleiter unmittelbar über das Schicksal der polnischen Bevölkerung mitentschied. Auch die Existenz eines Kriegsgefangenenlagers direkt vor der Stadt mit 15.000 toten Soldaten in Massengräbern lässt sich schwer leugnen. Die Aussagen, dass Jakob von der Existenz von KZs während der Kriegszeit keine Kenntnis hatte und er sich eher im Widerstand zur nationalsozialistischen Idee befand, sind zumindest aus heutiger Sicht widerlegt.  
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