Johann von Pappenheim war vor seiner Poppenreuther Zeit Pfarrer in Großgründlach gewesen, wo ihm das „''Badhalten und Weinschenken in seinem Haus''“ verboten wurde. Auch solle er sich nicht mit „''leichtfertigen Weibspersonen''“ einlassen. Daraufhin wurde er nach Poppenreuth am 22. November 1543 versetzt. | Johann von Pappenheim war vor seiner Poppenreuther Zeit Pfarrer in Großgründlach gewesen, wo ihm das „''Badhalten und Weinschenken in seinem Haus''“ verboten wurde. Auch solle er sich nicht mit „''leichtfertigen Weibspersonen''“ einlassen. Daraufhin wurde er nach Poppenreuth am 22. November 1543 versetzt. |