Im Pachtvertrag war geregelt worden, dass der Pächter die erforderlichen Boden- und Läufersteine auf eigene Kosten anschafft und bei Pachtabgang ihm bzw. seinen Hinterbliebenen der Wert der zurückbleibenden Mühlsteine von der gräflichen Renteikasse ersetzt wird. Nach Protokoll vom 25. Januar 1869 wurde von dieser ein Betrag von 179 f 30 kr. an Bloedel jr. ausbezahlt, als ''„in Gegenwart des Müllers Georg Bloedel jr., welcher nach eingezogener Erkundigung bei dem die Verlaßenschaft leitenden K. Notar Toussaint in Fürth, sich mit seiner Stifmutter und seinen Geschwistern wegen Uebernahme der saemmtlichen demselben im Eigenthum zugehoerigen Mühlutensilien geeinigt hat, und des neuen Mühlpaechters Joh. Braun von Zeilenreith b. Bayreuth die Ausmessung der zurückgebliebenen Mühlsteine vollzogen, und man mit dem Bloedel wegen des Preises übereingekommen war”''. | Im Pachtvertrag war geregelt worden, dass der Pächter die erforderlichen Boden- und Läufersteine auf eigene Kosten anschafft und bei Pachtabgang ihm bzw. seinen Hinterbliebenen der Wert der zurückbleibenden Mühlsteine von der gräflichen Renteikasse ersetzt wird. Nach Protokoll vom 25. Januar 1869 wurde von dieser ein Betrag von 179 f 30 kr. an Bloedel jr. ausbezahlt, als ''„in Gegenwart des Müllers Georg Bloedel jr., welcher nach eingezogener Erkundigung bei dem die Verlaßenschaft leitenden K. Notar Toussaint in Fürth, sich mit seiner Stifmutter und seinen Geschwistern wegen Uebernahme der saemmtlichen demselben im Eigenthum zugehoerigen Mühlutensilien geeinigt hat, und des neuen Mühlpaechters Joh. Braun von Zeilenreith b. Bayreuth die Ausmessung der zurückgebliebenen Mühlsteine vollzogen, und man mit dem Bloedel wegen des Preises übereingekommen war”''. |