Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
247 Bytes hinzugefügt ,  17:50, 30. Jan. 2019
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 20: Zeile 20:  
*  Das kgl. preußische Amt hat alle nichtgestempelten Spielkarten konfisziert und bei Strafandrohung verboten. Es dürfen nur noch offizielle, gestempelte Spielkarten verwendet werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 30. Januar 1798</ref>
 
*  Das kgl. preußische Amt hat alle nichtgestempelten Spielkarten konfisziert und bei Strafandrohung verboten. Es dürfen nur noch offizielle, gestempelte Spielkarten verwendet werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 30. Januar 1798</ref>
 
* Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref>
 
* Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref>
 +
* Im "[[Fürther Anzeiger]]" veröffentlichte das preußische Amt eine "Anweisung über den Gebrauch der Wurzel der Wolfskirsche (Atropos belladonna) gegen den Biß der in Wuth gerathenen Thiere"<ref>"Fürther Anzeiger" vom 23. Oktober 1798</ref>
    
==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />

Navigationsmenü