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Nach Ablauf der drei Jahre verlängerte man mit Nachtrag vom 12. Juni 1732 den Pachtvertrag um weitere drei Jahre bis 1735; neben dem Pächter unterschrieb ein neuer Verwalter: Johann Michael Amde… [Name war nicht ganz leserlich]. Am Ende dieser Pachtperiode wurde auf „hochgräf. gnädigsten Befehl“ der Vertrag mit Nachtrag vom 12. Juni 1735 zu gleichen Bedingungen erneut um drei Jahre verlängert. Davon erfüllte Galster aber nur ein Jahr, dann folgte der nächste Pächter. Über die Gründe und sonstigen Umstände liegen keine Nachrichten vor. Bekannt ist aber, dass der 1686 geborene Johann Conrad Galster, welcher in Markt Erlbach eine zweite Ehe mit einer Catharina schloss, auf der Mühle in [[wikipedia:Obersachsen (Diespeck)|Obersachsen]] bei Diespeck tätig war und dort 1744 starb.<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 584</ref>
 
Nach Ablauf der drei Jahre verlängerte man mit Nachtrag vom 12. Juni 1732 den Pachtvertrag um weitere drei Jahre bis 1735; neben dem Pächter unterschrieb ein neuer Verwalter: Johann Michael Amde… [Name war nicht ganz leserlich]. Am Ende dieser Pachtperiode wurde auf „hochgräf. gnädigsten Befehl“ der Vertrag mit Nachtrag vom 12. Juni 1735 zu gleichen Bedingungen erneut um drei Jahre verlängert. Davon erfüllte Galster aber nur ein Jahr, dann folgte der nächste Pächter. Über die Gründe und sonstigen Umstände liegen keine Nachrichten vor. Bekannt ist aber, dass der 1686 geborene Johann Conrad Galster, welcher in Markt Erlbach eine zweite Ehe mit einer Catharina schloss, auf der Mühle in [[wikipedia:Obersachsen (Diespeck)|Obersachsen]] bei Diespeck tätig war und dort 1744 starb.<ref>siehe auch Wolfgang Mück: Müller und Mühlen im Zenngrund. Mfr. Studien, Bd. 24, Selbstverlag Hist. Ver. f. Mfr., Ansbach 2014, S. 584</ref>
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=== 1736 - 1750: Christoph Helm ===
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=== 1736 - 1749: Christoph Hellm ===
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Nachdem der Pachtmüller Galster entlassen war, stellte sich am 8. August [[1736]] der Melber Christoph Hellm (auch Helm), Schutzverwandter aus Eltersdorf, bei der gräflichen Verwaltung vor. Er hatte seine beiden „Caventen“ (Bürgen), den Burgfarrnbacher Löwenwirt Johann Habel, gräflich pücklerischer Untertan, und seinen Vetter Michael Pollau (auch Bolau) aus Frauenaurach, dort herrschaftlicher „Brau-Interessent“, mitgebracht. Der Pachtbrief des Müllers Galster wurde ihnen vorgelesen. Hellm versprach, in diese Bedingungen einzutreten; die „Caventen“ versicherten für ihn einzustehen. Dennoch wurde dem Bewerber aufgetragen, ''„vor seinem Aufzug alhir ein attestat von seiner bisherigen Herrschaft sowohl wegen seines Ehrlichen Verhaltens, als gutwillig abzugs von Eltersdorf, beizubringen“''. Schließlich unterschrieben alle drei das Protokoll.
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Der hochfürstlich bayreuthisch-culmbachische Voigt zu Eltersdorf, Johann Adam Leupoldt<ref>Leupoldt/Leupold war auch Gastwirt vom „Schwarzen Adler“ in Eltersdorf, siehe Andreas Würfel: „Diptycha ecclesiarum in oppidis et pagis Norimbergensibus …“, Nürnberg 1759, Teil Verzeichnis und Lebensbeschreibungen der Geistlichen auf Landpfarren, S. 63 - [https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10804493_00415.html?zoom=0.7500000000000002 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, stellte dem Christoph Hellm am 18. August ein Attest aus, wonach er ''„mit ihme satsam vergnügt und zufrieden geweßen; daß wegen mir auch ihme länger allhier zu behalten können [...], daß er sich wehrend seines hiesigen aufenthalts mit Jedermann alhier Schiedlich Friedlich Ehrlich und Wohl verhalten habe, so daß niemand gegen ihm oder die Seinige einige Klage zu führen vermocht“''.
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Daneben legte Hellm ein interessantes, von Johann Ahau unterschriebenes Vernehmungsprotokoll der Frauenauracher Verwaltung vom 20. August vor, welches ihm eine Gebühr von einem Gulden und zwei Kreuzern kostete. Er zeigte dort eine üble Nachrede des ehemaligen Burgfarrnbacher Mühlpächters Kohlschreiber an, der „ausgepranget“ haben soll, dass ''„ihme nicht nur sein Vermögen zu gedachten Eltersdorf, sondern auch deßen Frauen Erbantheil, als einer gebohrnen Kögelbäuerin zu Neuses verarrestiret“'' worden sei. Hierauf wurden drei benannte Zeugen - der Zapfenwirt Johannes Heßler, der Klostermüller Andreas Rudenstein und der „Köchend“-Müller Hanns Conrad Ohlwärtter - beordert, des Meineids verwarnt und aufgefordert, die pure, reine und unverfälschte Wahrheit auszusagen.<br />
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Heßler gab an, dass Kohlschreiber am vergangenen Donnerstag (16. August) bei ihm war, drei Maß Bier trank und mitteilte, ''„daß Christoph Helm die Mühl zu Burgfarrenbach bestanden, er glaube aber, in Betracht dieser biß 5 Herren daselbst habe, er würde über Ein Jahr nicht drüben bleiben“''; mehr wüsste er nicht.<br />
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Auch Rudenstein sah Kohlschreiber letzten Donnerstag bei Heßler in der Gaststube, er aber trank ein Bier in der Haustenne. Beim Gehen habe ihm Kohlschreiber nachgerufen, dass Ohlwärtter die „Köchend“-Mühle verlassen wolle und er beabsichtige, die Mühle zu pachten, ''„weilen [...] Helm ihme von seinem bißherigen Bestand abgestochen, [...] wobey er dann fernerweit mit angefügt, Helm würde über Ein Jahr nicht zu Burgfarrenbach bleiben können, maßen ein Mühlpachter gar zu viel Herren daselbst hätte, und seine, Deponentens [Zeuge, hier Rudenstein], Freunde hätten vor ihme Bürgschaft geleistet, sie würden aber Schimpf und Schand darbey aufheben“''. Rudenstein habe aber nicht geantwortet und sei seiner Wege gegangen.<br />
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Ebenfalls am vergangenen Donnerstag traf Ohlwärtter den Kohlschreiber in Heßler‘s Haus, als er Tabak vom Feld heimfuhr. Dieser rief ihn hinein und fragte ihn nach seinen Absichten über den Abzug aus der Mühle. Dabei erkundigte sich Ohlwärtter bei Kohlschreiber, ''„warumben er nicht auf der Seebach- und Burgfarrenbacher Mühl geblieben“'' sei, wonach dieser sagte: ''„Christoph Helm hatte ihme abgestochen.“'' <br />
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Vielleicht hatte sich Kohlschreiber auch um die Nachfolge des Pächters Galster beworben (in den Akten stand dazu aber nichts) und war nun über den zum Zug gekommenen Hellm verärgert. Zur angezeigten Diskreditierung durch Kohlschreiber wegen angeblicher Beschlagnahme des Hellm’schen Vermögens äußerten sich alle drei befragten Zeugen aber nicht.
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Am 25. August schließlich stellte aufgrund eines halbjährigen Aufenthalts in Baiersdorf der dortige Amtmann Wolfgang Hostmann einen tadellosen Zeugnis- und Abschiedsbrief für Hellm aus.
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So wurde der Pachtvertrag mit dem erst kürzlich in den Dienst getretenen gräflichen Verwalter Johann Sebastian Adam Geer abgeschlossen, er trägt das Datum 10. August 1736. Er wurde offenbar zurückdatiert, da sich die Laufzeit von drei Jahren von Laurentius (eben 10. August) 1736 bis Laurentius 1739 erstreckte. Die Pachtbedingungen waren die gleichen wie beim Vorgänger Galster, auch der Pachtschilling betrug 96 Gulden jährlich. Bei Vertragsunterzeichnung mit zugegen waren die Bürgen Habel und Pollau, die ebenfalls mitzeichneten, da ''„einer vor den andern zu haften [...] bey Verpfändung eines liegend und fahrenden Vermögens, so viel sezen vonnöthen,“'' verpflichtend zugesagt wurde.
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[... wird noch ergänzt]
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=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz ===
 
=== 1750 - 1769: Johann Georg Schwartz ===
 
=== 1761: Verkauf der Mühle ===
 
=== 1761: Verkauf der Mühle ===
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