Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
13 Bytes hinzugefügt ,  21:45, 15. Mai 2011
Zeile 2: Zeile 2:     
== Definition ==
 
== Definition ==
Der Fachbegriff für diese Besonderheit der Herrschaftsform lautet "''Kondominium''" (von lateinisch con-dominium, also „gemeinsames Eigentum“, auch deutsch "''Gemeinherrschaft''"; auch Kondominat), es ist die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger über ein Gebiet. Auch das Gebiet selbst wird als Kondominium bezeichnet.
+
Der Begriff "Dreiherrschaft" ist aufgrund der Komplexität der Sachlage eine nur unzureichende Beschreibung für die tatsächlichen Verhältnisse. Hintergrund sind die verworrenen Herrschaftsformen v.a. in der Frühen Neuzeit. Nicht zutreffend ist die Bezeichnung "Kondominium", da es sich hierbei um ein gemeinschaftliche ausgeübtes Herrschaftsrecht handelt. Von "gemeinschaftlich" kann in Fürth jedoch keine Rede sein. V.a. adelige Herrschaften wurden als Kodominium regiert.
 
  −
Im Zuge der Bildung von Nationalstaaten wurde diese Sonder-Herrschaftsform in Europa zum Großteil beseitigt.  
      
== Die drei Fürther Herren ==
 
== Die drei Fürther Herren ==
24

Bearbeitungen

Navigationsmenü