* 1553 Streit zwischen Poppenreuther Gottshauspflegern (= heute Kirchenvorstehern) und dem Patrizier Hans Starck vor dem Nürnberger Stadtgericht mit dem Ergebnis, dass das ''Gütlein'' nicht dem Gotteshaus gehört und darum - wie jedes andere Gut bei einem Verkauf - ''verhandlohnt'' werden muss (d.h. der Eigenherr Hans Starck erhält bei dem Verkauf einen bestimmten Prozentsatz - meist zwischen 5 bis 10 % - der Verkaufssumme. So ist das Gut jetzt an Lienhard Kupfer und seiner Ehefrau Helene aus Fürth um 20 fl. Rh. (rheinische Gulden) verkauft worden. Der jährliche Zins an den Eigenherrn Hans Starck ist in Geld auf 2 Pfund und eine Henne festgesetzt <ref>St.A.N. Lib. Litt. Bd 68 fol. 161</ref>. Aufgrund eines Baugesuchs <ref>"St.A.N. Rep. 76, Nr. 346 fasz. 8 "Akten des Waldamtes Sebaldi" - und eines Schreibens vom [[14.Juni]] [[1554]] - alles zitiert nach Werner Sprung. Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass vor dem Krieg nicht nur die Hofstatt, sondern auch vielleicht das Gütlein des Pfarrers sich auf dem Grund befand. Das Starcksche Gültbuch von 1531 - 1546 vermerkt: "''Der Pfarrer gibt alle Jahre aus seinem Gütlein 1 Henne''". Als steuerpflichtig ist dagegen vermerkt, dass von den Beständnern Michael Steinmeissel und Hans Hofmann je 1 Batzen zur Steuer entrichtet wird.</ref> | * 1553 Streit zwischen Poppenreuther Gottshauspflegern (= heute Kirchenvorstehern) und dem Patrizier Hans Starck vor dem Nürnberger Stadtgericht mit dem Ergebnis, dass das ''Gütlein'' nicht dem Gotteshaus gehört und darum - wie jedes andere Gut bei einem Verkauf - ''verhandlohnt'' werden muss (d.h. der Eigenherr Hans Starck erhält bei dem Verkauf einen bestimmten Prozentsatz - meist zwischen 5 bis 10 % - der Verkaufssumme. So ist das Gut jetzt an Lienhard Kupfer und seiner Ehefrau Helene aus Fürth um 20 fl. Rh. (rheinische Gulden) verkauft worden. Der jährliche Zins an den Eigenherrn Hans Starck ist in Geld auf 2 Pfund und eine Henne festgesetzt <ref>St.A.N. Lib. Litt. Bd 68 fol. 161</ref>. Aufgrund eines Baugesuchs <ref>"St.A.N. Rep. 76, Nr. 346 fasz. 8 "Akten des Waldamtes Sebaldi" - und eines Schreibens vom [[14.Juni]] [[1554]] - alles zitiert nach Werner Sprung. Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass vor dem Krieg nicht nur die Hofstatt, sondern auch vielleicht das Gütlein des Pfarrers sich auf dem Grund befand. Das Starcksche Gültbuch von 1531 - 1546 vermerkt: "''Der Pfarrer gibt alle Jahre aus seinem Gütlein 1 Henne''". Als steuerpflichtig ist dagegen vermerkt, dass von den Beständnern Michael Steinmeissel und Hans Hofmann je 1 Batzen zur Steuer entrichtet wird.</ref> |