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somit 4 f. 45 Xr., dann noch zwei Simra Korn und 8 Metzen „Haber [Hafer] [[wikipedia:Gült|Gült]]“.
 
somit 4 f. 45 Xr., dann noch zwei Simra Korn und 8 Metzen „Haber [Hafer] [[wikipedia:Gült|Gült]]“.
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[[Datei:PLA 941 a Vollmacht 18.07.1761.jpg|thumb|left|Vollmacht für Pücklers Sekretär Georg Ludwig Renner]]
 
Für den Wiederkauf mit einem Kaufschilling von 6.000 f. war abgemacht, dass dieser ''„in gleichfalls guten und Crayß gesezlichen Münzsorten baar in einer unzertrennten Summe“''  zu des Käufers Wohnung nach Stuttgart zu liefern war. Dieser verpflichtete sich zudem, die Mühle zu Burgfarrnbach nicht anderweitig zu verpfänden, zu verpachten oder zu veräußern.
 
Für den Wiederkauf mit einem Kaufschilling von 6.000 f. war abgemacht, dass dieser ''„in gleichfalls guten und Crayß gesezlichen Münzsorten baar in einer unzertrennten Summe“''  zu des Käufers Wohnung nach Stuttgart zu liefern war. Dieser verpflichtete sich zudem, die Mühle zu Burgfarrnbach nicht anderweitig zu verpfänden, zu verpachten oder zu veräußern.
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Da neben der Mühle zugleich der halbe [[wikipedia:Zehnt|Zehnt]] zu Burgfarrnbach für 15.000 Gulden an A. N. Seidel verkauft wurde, musste der Kaufschilling von insgesamt 21.000 f. transferiert werden. Da aber fast die Hälfte der Seidel’schen Gelder noch in Augsburg lagen, bat dieser mit Brief vom 9. Juli ihn wenigstens 3 Tage vor Abreise zur Abholung zu unterrichten. Aber Graf von Pückler war sich wohl nicht sicher, ob das Geschäft auf wirklich zustande kommt. Er ließ über seinen Sekretär Georg Ludwig Renner dem Speckfelder Archivsekretär Johann Friedrich Ernst Klein von Markt Einersheim (ein Drittel der Herrschaft Speckfeld gehörte dem Grafen von Pückler-Limpurg) wissen, dass er als Kaufpreis der Mühle auch 5.000 f. akzeptieren würde. Da die Kaufsumme von Stuttgart abzuholen war, begleitete Klein den Sekretär Renner, der bei Abreise am 18. Juli eine Vollmacht zur Abholung von 20.000 f. erhielt. Am 20. Juli 1761 unterschrieb Hof- und Kammerrat August Nathanael Seidel in Stuttgart die von Christian Wilhelm Carl Graf von Pückler bereits unterzeichneten Verträge und zahlte insgesamt 21.000 f. an die Abholer.
    
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn ===
 
=== 1769 - (1781): Johann Bartholomäus Preyn ===
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