Für den Wiederkauf mit einem Kaufschilling von 6.000 f. war abgemacht, dass dieser ''„in gleichfalls guten und Crayß gesezlichen Münzsorten baar in einer unzertrennten Summe“'' zu des Käufers Wohnung nach Stuttgart zu liefern war. Dieser verpflichtete sich zudem, die Mühle zu Burgfarrnbach nicht anderweitig zu verpfänden, zu verpachten oder zu veräußern. | Für den Wiederkauf mit einem Kaufschilling von 6.000 f. war abgemacht, dass dieser ''„in gleichfalls guten und Crayß gesezlichen Münzsorten baar in einer unzertrennten Summe“'' zu des Käufers Wohnung nach Stuttgart zu liefern war. Dieser verpflichtete sich zudem, die Mühle zu Burgfarrnbach nicht anderweitig zu verpfänden, zu verpachten oder zu veräußern. |