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=Aktionen der "Metallspende des deutschen Volkes" im [[2. Weltkrieg]]=
 
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[[Datei:AGr.3 37 00022.jpg|thumb|right|Akte über die sogenannte "Metallspende" von Fürther Denkmälern]]
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Wie schon im 1. Weltkrieg gab es auch im 2. Weltkrieg verschiedene Aktionen der sogenannten "Metallspende", um den Nachschub von für die Kriegsführung wichtigen Metallen zu sichern. Als Beispiele seien die Aktionen angeführt, die in der diesem Beitrag zugrunde liegenden Akte des Stadtarchivs Fürth, AGr. 3/37, erwähnt sind (dieser Akte sind auch die nicht extra angeführten Zitate entnommen):
 
Wie schon im 1. Weltkrieg gab es auch im 2. Weltkrieg verschiedene Aktionen der sogenannten "Metallspende", um den Nachschub von für die Kriegsführung wichtigen Metallen zu sichern. Als Beispiele seien die Aktionen angeführt, die in der diesem Beitrag zugrunde liegenden Akte des Stadtarchivs Fürth, AGr. 3/37, erwähnt sind (dieser Akte sind auch die nicht extra angeführten Zitate entnommen):
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Im staatlichen Eigentum befindliche Denkmäler aus Metall gab es in der Stadt Fürth keine.
 
Im staatlichen Eigentum befindliche Denkmäler aus Metall gab es in der Stadt Fürth keine.
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[[Datei:Stellungnahme OB Mai 1940.pdf|thumb|right|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940]]
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[[Datei:Stellungnahme OB Mai 1940.pdf|mini|right|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940]]
 
Die Verzeichnisse samt Stellungnahmen gingen Anfang Juni 1940 über die Regierung von Oberfranken und Mittelfranken an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und schon am 13. Juli 1940 fand eine Besichtigungsfahrt zu den Fürther Denkmälern durch das Landesamt in Begleitung eines Vertreters der Stadt statt. Auch wurde für jedes Denkmal vom Hochbauamt der mittlerweile vorgeschriebene Meldebogen mit Foto erstellt und weitergeleitet. Außerdem sollte durch öffentlichen Anschlag auf den Friedhöfen den Grabeigentümern mitgeteilt werden, dass die Gemeinde gewillt sei, entsprechende Denkmäler auf Gemeindekosten zu entfernen; dasselbe Verfahren wurde auch für Grabmäler in privaten Gärten und Höfen vorgeschlagen. Außer dem Vermerk, das Bestattungsamt solle vor einem entsprechenden Anschlag erst feststellen, ob und welche Grabdenkmäler fraglicher Art im Städtischen Friedhof vorhanden seien, findet sich darüber nichts Weiteres in den Akten.<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37: Vermerk vom 27. August 1940</ref>
 
Die Verzeichnisse samt Stellungnahmen gingen Anfang Juni 1940 über die Regierung von Oberfranken und Mittelfranken an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und schon am 13. Juli 1940 fand eine Besichtigungsfahrt zu den Fürther Denkmälern durch das Landesamt in Begleitung eines Vertreters der Stadt statt. Auch wurde für jedes Denkmal vom Hochbauamt der mittlerweile vorgeschriebene Meldebogen mit Foto erstellt und weitergeleitet. Außerdem sollte durch öffentlichen Anschlag auf den Friedhöfen den Grabeigentümern mitgeteilt werden, dass die Gemeinde gewillt sei, entsprechende Denkmäler auf Gemeindekosten zu entfernen; dasselbe Verfahren wurde auch für Grabmäler in privaten Gärten und Höfen vorgeschlagen. Außer dem Vermerk, das Bestattungsamt solle vor einem entsprechenden Anschlag erst feststellen, ob und welche Grabdenkmäler fraglicher Art im Städtischen Friedhof vorhanden seien, findet sich darüber nichts Weiteres in den Akten.<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37: Vermerk vom 27. August 1940</ref>
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[[Datei:Gutachten Landesamt Denkmalpflege 1940 S 1 und 5.pdf|thumb|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 1, 5]]
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[[Datei:Gutachten Landesamt Denkmalpflege 1940 S 1 und 5.pdf|mini|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 1, 5]]
 
Am 25. Dezember 1940 erreichten die Empfehlungen des Landesamts für Denkmalpflege die Stadt, sie wichen teilweise von den Einstufungen des Oberbürgermeisters ab. Zusammenfassend wurde dort festgestellt: ''„Die Stadt Fürth ist eine ‚kunstarme‘ Stadt. Sie hat sich aber seit 50 Jahren reichlich Mühe gegeben, dies nachzuholen. Gerade der Schmuck an Bronzedenkmälern ist eine erfreuliche Leistung. In einzelnen Fällen sind sogar künstlerische Höhepunkte da. Immer hat man sich um tüchtige Künstler umgetan. Aus diesem Grunde sollte Fürth in der Angabe von solchen Kunstwerken sehr vorsichtig und überlegt vorgehen.“'' Dementsprechend schloss sich die Stadt nun dem Gutachten des Landesamtes an, sodass nun die Abgabe der Figuren der [[Hopfenpflückerinbrunnen|Hopfenpflückerin]] und des Putto (so korrigierte das Amt die städtische Schreibweise) vom Brunnen des [[Nathanstift]]s abgelehnt, dafür die des Läufers am Start vom [[Hans-Lohnert-Sportplatz]] befürwortet wurde. Anderer Auffassung war die Stadt beim [[Kriegerdenkmal von 1870/71]] am [[Hallplatz]]: Die Empfehlung des Landesamts der Entfernung als ''„grob naturalistische Darstellung ohne künstlerischen Wert“'' ließ der Oberbürgermeister in der diesbezüglichen Entschließung vom [[21. Januar]] [[1941]] nicht gelten: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] bleibt erhalten. Die Entfernung würde von der Bevölkerung, besonders in Kriegsvereinskreisen, aus historischen Gründen bedauert werden.“'' Als sich der Deutsche Gemeindetag dem Wunsch des Landesamtes anschloss<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 4. August 1941</ref>, vertrat die Stadt weiterhin ihren Standpunkt: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] am Hallplatz soll unter allen Umständen erhalten bleiben. Hier ist nicht so sehr der künstlerische Wert des Denkmals in den Vordergrund zu schieben, sondern vielmehr darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich um ein Mahnmal handelt, das aus ethischen Gründen solange erhalten bleiben muß, bis ein entsprechender Ersatz nachweisbar ist. Die Bevölkerung würde gerade in der Jetztzeit kein Verständnis für eine Entfernung aufbringen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 13. August 1941</ref> Bei der Relieftafel zur Erinnerung an [[Georg Friedrich Eckart]] ([[Eckarttafel]]) ging die Stadt, die die Ablieferung befürwortet hatte, nicht auf die Begutachtung des Landesamtes ein – es hatte die Entfernung nur empfohlen, falls eine künstlerisch wertvollere Tafel angebracht würde –, sondern entschied weiterhin „Wird der Metallspende zugeführt“.
 
Am 25. Dezember 1940 erreichten die Empfehlungen des Landesamts für Denkmalpflege die Stadt, sie wichen teilweise von den Einstufungen des Oberbürgermeisters ab. Zusammenfassend wurde dort festgestellt: ''„Die Stadt Fürth ist eine ‚kunstarme‘ Stadt. Sie hat sich aber seit 50 Jahren reichlich Mühe gegeben, dies nachzuholen. Gerade der Schmuck an Bronzedenkmälern ist eine erfreuliche Leistung. In einzelnen Fällen sind sogar künstlerische Höhepunkte da. Immer hat man sich um tüchtige Künstler umgetan. Aus diesem Grunde sollte Fürth in der Angabe von solchen Kunstwerken sehr vorsichtig und überlegt vorgehen.“'' Dementsprechend schloss sich die Stadt nun dem Gutachten des Landesamtes an, sodass nun die Abgabe der Figuren der [[Hopfenpflückerinbrunnen|Hopfenpflückerin]] und des Putto (so korrigierte das Amt die städtische Schreibweise) vom Brunnen des [[Nathanstift]]s abgelehnt, dafür die des Läufers am Start vom [[Hans-Lohnert-Sportplatz]] befürwortet wurde. Anderer Auffassung war die Stadt beim [[Kriegerdenkmal von 1870/71]] am [[Hallplatz]]: Die Empfehlung des Landesamts der Entfernung als ''„grob naturalistische Darstellung ohne künstlerischen Wert“'' ließ der Oberbürgermeister in der diesbezüglichen Entschließung vom [[21. Januar]] [[1941]] nicht gelten: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] bleibt erhalten. Die Entfernung würde von der Bevölkerung, besonders in Kriegsvereinskreisen, aus historischen Gründen bedauert werden.“'' Als sich der Deutsche Gemeindetag dem Wunsch des Landesamtes anschloss<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 4. August 1941</ref>, vertrat die Stadt weiterhin ihren Standpunkt: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] am Hallplatz soll unter allen Umständen erhalten bleiben. Hier ist nicht so sehr der künstlerische Wert des Denkmals in den Vordergrund zu schieben, sondern vielmehr darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich um ein Mahnmal handelt, das aus ethischen Gründen solange erhalten bleiben muß, bis ein entsprechender Ersatz nachweisbar ist. Die Bevölkerung würde gerade in der Jetztzeit kein Verständnis für eine Entfernung aufbringen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 13. August 1941</ref> Bei der Relieftafel zur Erinnerung an [[Georg Friedrich Eckart]] ([[Eckarttafel]]) ging die Stadt, die die Ablieferung befürwortet hatte, nicht auf die Begutachtung des Landesamtes ein – es hatte die Entfernung nur empfohlen, falls eine künstlerisch wertvollere Tafel angebracht würde –, sondern entschied weiterhin „Wird der Metallspende zugeführt“.
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===Nachträgliche Abnahme und Ablieferung des Bronzereliefs der [[Pfeifferbank]]===
 
===Nachträgliche Abnahme und Ablieferung des Bronzereliefs der [[Pfeifferbank]]===
[[Datei:AGr.3 37 00036.jpg|thumb|right|Ablieferung des Bronzereliefs der Pfeifferbank 1942]]
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[[Datei:AGr.3 37 00036.jpg|mini|right|Ablieferung des Bronzereliefs der Pfeifferbank 1942]]
[[Datei:HL2955.jpg|thumb|right|Pfeifferbank im Stadtpark mit Bronzemedaillon]]
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[[Datei:HL2955.jpg|mini|right|Pfeifferbank im Stadtpark mit Bronzemedaillon]]
 
Im März 1942 mahnte der Deutsche Gemeindetag an, eventuell noch nicht gemeldete Denkmäler umgehend zu melden. Daraufhin empfahl das Hochbauamt die Meldung des Medaillons an der Pfeifferbank im [[Stadtpark]], ''“… dessen Meldung wegen des geringen Gewichts (ca. 2 kg) seinerzeit unterblieb … Da es aber erwünscht ist, das von einem Juden gestiftete private Denkmal in öffentlicher Anlage zu entfernen, wird die nachträgliche Meldung empfohlen (die Steinbank bleibt bestehen) … Wegen des geringen Gewichts des in Frage stehenden Portraitreliefs wird von einer Meldung abgesehen. Das Portraitrelief ist aber durch das städt. Hochbauamt entfernen zu lassen und umgehend dem Altmaterialienhandel zuzuführen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Vermerke vom 27. März und 21.  April 1942</ref> Die Ablieferung des Bronzemedaillons bei der Altmaterial-Großhandlung [[Adam Schoder & Söhne]] in Fürth erfolgte am 6. Mai 1942, der dafür erzielte Erlös war gerade einmal 1,05 RM.
 
Im März 1942 mahnte der Deutsche Gemeindetag an, eventuell noch nicht gemeldete Denkmäler umgehend zu melden. Daraufhin empfahl das Hochbauamt die Meldung des Medaillons an der Pfeifferbank im [[Stadtpark]], ''“… dessen Meldung wegen des geringen Gewichts (ca. 2 kg) seinerzeit unterblieb … Da es aber erwünscht ist, das von einem Juden gestiftete private Denkmal in öffentlicher Anlage zu entfernen, wird die nachträgliche Meldung empfohlen (die Steinbank bleibt bestehen) … Wegen des geringen Gewichts des in Frage stehenden Portraitreliefs wird von einer Meldung abgesehen. Das Portraitrelief ist aber durch das städt. Hochbauamt entfernen zu lassen und umgehend dem Altmaterialienhandel zuzuführen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Vermerke vom 27. März und 21.  April 1942</ref> Die Ablieferung des Bronzemedaillons bei der Altmaterial-Großhandlung [[Adam Schoder & Söhne]] in Fürth erfolgte am 6. Mai 1942, der dafür erzielte Erlös war gerade einmal 1,05 RM.
    
===Abnahme und Einlagerung weiterer Denkmäler===
 
===Abnahme und Einlagerung weiterer Denkmäler===
[[Datei:AGr.3 37 00035.jpg|thumb|right|Bescheid über die Erhaltung des Zentaurenbrunnens 1942]]
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[[Datei:AGr.3 37 00035.jpg|mini|right|Bescheid über die Erhaltung des Zentaurenbrunnens 1942]]
 
Am 11. Mai 1942 ging bei der Stadt ein Schreiben der Gauleitung Franken der NSDAP ein, nach dem in Fürth von den Denkmälern aus Bronze oder Kupfer wegen seines besonderen geschichtlichen oder künstlerischen Wertes nur der [[Centaurenbrunnen|Zentaurenbrunnen]] erhalten bleiben solle. Auslöser für diese Mitteilung war ein Schnellbrief des Reichsministers des Innern vom [[3. Mai]] [[1942]], der die Stadt als Regierungsentschließung vom 16. Mai 1942 erst am 19. Mai 1942 erreichte: Zur Verfügung zu stellen waren jetzt sämtliche Denkmäler aus Kupfer und Bronze auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die sich im Eigentum der Gemeinden befanden; ausgenommen waren Denkmäler, die wegen ihrer besonderen künstlerischen oder geschichtlichen Bedeutung erhalten bleiben sollten, in Fürth also einzig der [[Centaurenbrunnen]].
 
Am 11. Mai 1942 ging bei der Stadt ein Schreiben der Gauleitung Franken der NSDAP ein, nach dem in Fürth von den Denkmälern aus Bronze oder Kupfer wegen seines besonderen geschichtlichen oder künstlerischen Wertes nur der [[Centaurenbrunnen|Zentaurenbrunnen]] erhalten bleiben solle. Auslöser für diese Mitteilung war ein Schnellbrief des Reichsministers des Innern vom [[3. Mai]] [[1942]], der die Stadt als Regierungsentschließung vom 16. Mai 1942 erst am 19. Mai 1942 erreichte: Zur Verfügung zu stellen waren jetzt sämtliche Denkmäler aus Kupfer und Bronze auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die sich im Eigentum der Gemeinden befanden; ausgenommen waren Denkmäler, die wegen ihrer besonderen künstlerischen oder geschichtlichen Bedeutung erhalten bleiben sollten, in Fürth also einzig der [[Centaurenbrunnen]].
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===Zurückstellung des [[Wilhelm-Löhe-Denkmal]]s von der Ablieferung===
 
===Zurückstellung des [[Wilhelm-Löhe-Denkmal]]s von der Ablieferung===
[[Datei:AGr.3 37 00038.jpg|thumb|right|Bescheid zur Erhaltung des Wilhelm-Löhe-Denkmals 1942]]
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[[Datei:AGr.3 37 00038.jpg|mini|right|Bescheid zur Erhaltung des Wilhelm-Löhe-Denkmals 1942]]
 
In der Anweisung vom [[3. Mai]] [[1942]] hatte es außerdem geheißen: ''“Soweit die Denkmäler auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht im Eigentum der Gemeinden stehen, wird erwartet, daß die Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigten sich der Notwendigkeit, auch diese Denkmäler in die Ablieferung einzubeziehen, nicht verschließen werden. Insoweit haben die Gemeinden (GV) die etwa erforderlichen Verhandlungen mit den Eigentümern oder sonst Verfügungsberechtigten zu führen.“'' Dies betraf also auch die kirchlichen Denkmäler. Daraufhin wurde mit Kirchenrat [[Gustav Schmetzer]] von der Kirchengemeinde St. Michael verhandelt: ''„Kirchenrat Schmetzer ist mit der Abführung der Gedenktafel ‚König [[Gustav Adolf]] von Schweden‘ einverstanden, wünscht im übrigen aber die Erhaltung der beiden Epitaph-Tafeln, sowie des [[Wilhelm-Löhe-Denkmal|Löhedenkmals]] wegen deren besonderen künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung. Kirchenrat Schmetzer wird ein Gesuch um Befreiung dieser Denkmäler an den Herrn Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung richten.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Aktennotiz der Referentenbesprechung vom 26. Mai 1942</ref> Der positive Bescheid traf am 15. Juli 1942 ein und somit blieb das [[Wilhelm-Löhe-Denkmal]] erhalten.
 
In der Anweisung vom [[3. Mai]] [[1942]] hatte es außerdem geheißen: ''“Soweit die Denkmäler auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht im Eigentum der Gemeinden stehen, wird erwartet, daß die Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigten sich der Notwendigkeit, auch diese Denkmäler in die Ablieferung einzubeziehen, nicht verschließen werden. Insoweit haben die Gemeinden (GV) die etwa erforderlichen Verhandlungen mit den Eigentümern oder sonst Verfügungsberechtigten zu führen.“'' Dies betraf also auch die kirchlichen Denkmäler. Daraufhin wurde mit Kirchenrat [[Gustav Schmetzer]] von der Kirchengemeinde St. Michael verhandelt: ''„Kirchenrat Schmetzer ist mit der Abführung der Gedenktafel ‚König [[Gustav Adolf]] von Schweden‘ einverstanden, wünscht im übrigen aber die Erhaltung der beiden Epitaph-Tafeln, sowie des [[Wilhelm-Löhe-Denkmal|Löhedenkmals]] wegen deren besonderen künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung. Kirchenrat Schmetzer wird ein Gesuch um Befreiung dieser Denkmäler an den Herrn Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung richten.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Aktennotiz der Referentenbesprechung vom 26. Mai 1942</ref> Der positive Bescheid traf am 15. Juli 1942 ein und somit blieb das [[Wilhelm-Löhe-Denkmal]] erhalten.
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==Verbleib der Denkmäler/Denkmalteile aus Bronze==
 
==Verbleib der Denkmäler/Denkmalteile aus Bronze==
[[Datei:AGr.3 70 00009.jpg|thumb|right|Anfrage des Stadtrats Lotter zum Hopfenpflückerinbrunnen 1953]]
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[[Datei:AGr.3 70 00009.jpg|mini|right|Anfrage des Stadtrats Lotter zum Hopfenpflückerinbrunnen 1953]]
[[Datei:AGr.3 70 00010.jpg|thumb|right|Auskunft zum Schicksal der Bronzefigur „Hopfenpflückerin“ 1953]]
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[[Datei:AGr.3 70 00010.jpg|mini|right|Auskunft zum Schicksal der Bronzefigur „Hopfenpflückerin“ 1953]]
 
Bei der Denkmalaktion für die "Metallspende des deutschen Volkes" während des [[2. Weltkrieg]]s wurden in Fürth insgesamt 14 Denkmäler bzw. deren Teile aus Bronze abgenommen und abgeliefert, drei zum Einschmelzen an die Raum Metallwerksgesellschaft München, eines an die Altmaterial-Großhandlung [[Adam Schoder & Söhne]] in Fürth und zehn an die Firma Hetzel & Co. in Nürnberg.  
 
Bei der Denkmalaktion für die "Metallspende des deutschen Volkes" während des [[2. Weltkrieg]]s wurden in Fürth insgesamt 14 Denkmäler bzw. deren Teile aus Bronze abgenommen und abgeliefert, drei zum Einschmelzen an die Raum Metallwerksgesellschaft München, eines an die Altmaterial-Großhandlung [[Adam Schoder & Söhne]] in Fürth und zehn an die Firma Hetzel & Co. in Nürnberg.  
  
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