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* "Am 7. und 8. July [...] hielt der preußische Feldherr Friedrich Ludwig Fürst von Hohenlohe-Ingelfingen die erste Revüe über die fränkischen Truppen auf hiesiger Haard."<ref>J. G. Eger: [[Adressbuch von 1819|"Taschen- und Address-Handbuch von Fürth im Königreiche Baiern..."]], 1819, S. 216</ref>
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* Das kgl. preußische Amt führt die Pflicht ein, dass alle Häuser vierteljährlich von einem Schornsteinfeger zum Kaminkehren aufzusuchen sind und Hausbesitzer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, vom Kaminkehrer angezeigt werden müssen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 16. Januar 1798</ref>
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*  Das kgl. preußische Amt hat alle nicht gestempelten Spielkarten konfisziert und bei Strafandrohung verboten. Es dürfen nur noch offizielle, gestempelte Spielkarten verwendet werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 30. Januar 1798</ref>
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* Laut einer Polizeiverordnung müssen Misthaufen auf offener Straße bis Mittag weggeräumt werden und Kinder sollen dahingehend erzogen werden, sich nicht auf offener Gasse "auszuleeren".<ref>"Fürther Anzeiger" vom 20. Februar 1798</ref>
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* Zu schnelles Reiten oder Fahren durch die Stadt kostet eine angemessene Strafe.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 20. Februar 1798</ref>
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* Bissige und große Hunde dürfen nur noch mit Maulkorb auf die Straße; generell dürfen Hunde nachts nicht auf die Straßen gelassen werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 27. Februar 1798</ref>
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* Wildes Schuttablagern auf öffentlichen Plätzen wird verboten<ref>"Fürther Anzeiger" vom 3. April 1798</ref>
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* Es wird eine Art Einwohnermeldebehörde bei den Bürgermeistern eingeführt.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 19. April 1798</ref>
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* Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref>
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* Der Bildhauer Lutz, wohnhaft bei Reich in der Alexandergasse, hat eine Orgel (mit Pfeifen aus Papier) angefertigt, die er zu verkaufen beabsichtigt.<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 3. Juli 17</ref>
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* Im "[[Fürther Anzeiger]]" veröffentlicht das preußische Amt eine "Anweisung über den Gebrauch der Wurzel der Wolfskirsche (Atropos belladonna) gegen den Biß der in Wuth gerathenen Thiere"<ref>"Fürther Anzeiger" vom 23. Oktober 1798</ref>
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* Das kgl. preußische Amt erlässt zum Schutz der Kinder ein Verbot, dass diese Schweine zum Fluss treiben. Das dürfen nur noch Erwachsene. Außerdem werden die Erwachsenen angehalten, besser auf Kinder in Flussnähe aufzupassen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 6. Nov. 1798</ref>
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* [[1. Februar]]: Die Kgl. preuß. Justiz- und Polizeiverfassung tritt unter dem Namen ''Justiz- und Polizeikommission'' in Wirkung.<ref>{{BuchQuelle|Fürth zu Beginn des Industriezeitalters (Buch)|Seite=23}}</ref>
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* "Am 7. und 8. July [...] hält der preußische Feldherr Friedrich Ludwig Fürst von Hohenlohe-Ingelfingen die erste Revüe über die fränkischen Truppen auf hiesiger Haard."<ref>J. G. Eger: [[Adressbuch von 1819|"Taschen- und Address-Handbuch von Fürth im Königreiche Baiern..."]], 1819, S. 216</ref>
    
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:''Am 18. Januar 1798 protestirte aufs Neue eine Gemeindeversammlung im Schießhause gegen die Kirchhofverlegung und sandte deshalb als Deputirte Habel und Jos. K. Büttner nach Ansbach. Sie erzielten so viel, daß Hardenberg eine neue Untersuchung anordnete. Durch die nun eintretenden Kriegszeiten kam jedoch diese Angelegenheit für einige Zeit zum Stillstand; der Todtengräber aber wurde wegen Beerdigung der Leichen einer strengen polizeilichen Ueberwachung unterworfen. [...] Am 17. April wurde das Straßenkehren empfohlen [...]. In diesem Jahre wurde auf Anregung des Kaufmanns [[Billing]] sen., dann der Kaufleute Zapf, Lips und Mennesdörfer eine [[Aussteuersanstalt]] gegründet [...].''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1887, S. 199 f</ref>
 
:''Am 18. Januar 1798 protestirte aufs Neue eine Gemeindeversammlung im Schießhause gegen die Kirchhofverlegung und sandte deshalb als Deputirte Habel und Jos. K. Büttner nach Ansbach. Sie erzielten so viel, daß Hardenberg eine neue Untersuchung anordnete. Durch die nun eintretenden Kriegszeiten kam jedoch diese Angelegenheit für einige Zeit zum Stillstand; der Todtengräber aber wurde wegen Beerdigung der Leichen einer strengen polizeilichen Ueberwachung unterworfen. [...] Am 17. April wurde das Straßenkehren empfohlen [...]. In diesem Jahre wurde auf Anregung des Kaufmanns [[Billing]] sen., dann der Kaufleute Zapf, Lips und Mennesdörfer eine [[Aussteuersanstalt]] gegründet [...].''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1887, S. 199 f</ref>
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==Sonstiges==
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* Das kgl. preußische Amt führt die Pflicht ein, dass alle Häuser vierteljährlich von einem Schornsteinfeger zum Kaminkehren aufzusuchen sind und Hausbesitzer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, vom Kaminkehrer angezeigt werden müssen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 16. Januar 1798</ref>
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*  Das kgl. preußische Amt hat alle nichtgestempelten Spielkarten konfisziert und bei Strafandrohung verboten. Es dürfen nur noch offizielle, gestempelte Spielkarten verwendet werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 30. Januar 1798</ref>
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* Laut einer Polizeiverordnung mussten Misthaufen auf offener Straße bis Mittag weggeräumt werden und Kinder sollten dahingehend erzogen werden, sich nicht auf offener Gasse "auszuleeren".<ref>"Fürther Anzeiger" vom 20. Februar 1798</ref>
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* Zu schnelles Reiten oder Fahren durch die Stadt kostete eine angemessene Strafe.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 20. Februar 1798</ref>
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* Bissige und große Hunde durften nur noch mit Maulkorb auf die Straße; generell durften Hunde nachts nicht auf den Straßen gelassen werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 27. Februar 1798</ref>
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* Wildes Schuttablagern auf öffentlichen Plätzen war verboten<ref>"Fürther Anzeiger" vom 3. April 1798</ref>
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* Es wurde eine Art Einwohnermeldebehörde bei den Bürgermeistern eingeführt.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 19. April 1798</ref>
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* Vor allen Häusern soll mindestens zweimal pro Woche gekehrt werden.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 24. April 1798</ref>
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* Der Bildhauer Lutz, wohnhaft bei Reich in der Alexandergasse, hat eine Orgel (mit Pfeifen aus Papier) angefertigt, die er zu verkaufen beabsichtigte.<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 3. Juli 17</ref>
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* Im "[[Fürther Anzeiger]]" veröffentlichte das preußische Amt eine "Anweisung über den Gebrauch der Wurzel der Wolfskirsche (Atropos belladonna) gegen den Biß der in Wuth gerathenen Thiere"<ref>"Fürther Anzeiger" vom 23. Oktober 1798</ref>
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* Das kgl. preußische Amt erlässt zum Schutz der Kinder ein Verbot, dass diese Schweine zum Fluss treiben. Das dürfen nur noch Erwachsene. Außerdem werden die Erwachsenen angehalten, besser auf Kinder in Flussnähe aufzupassen.<ref>"Fürther Anzeiger" vom 6. Nov. 1798</ref>
      
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