Die Strafe war Rechtsanspruch des Verletzten, nicht des Staates, der nur als Kontrollinstanz fungierte, und das daraus entspringende Recht des Geschädigten oder seiner Sippe zur Privotrache war durch diese Zahlung ablösbar. | Die Strafe war Rechtsanspruch des Verletzten, nicht des Staates, der nur als Kontrollinstanz fungierte, und das daraus entspringende Recht des Geschädigten oder seiner Sippe zur Privotrache war durch diese Zahlung ablösbar. |